Volkswagen verliert erstmals vor Oberlandesgericht – Ein Urteil mit Signalwirkung

Urteil Porsche SE

Mehrere Tausend geschädigte Autokäufer haben wegen des Abgasskandals schon gegen die Volkswagen AG geklagt. Doch bisher konnte der Autohersteller eine oberlandesgerichtliche Entscheidung durch prozessuale Tricks verhindern. Der Durchbruch wurde nun jedoch mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln erzielt.

Trotz der vielen Prozesse gegen die Volkswagen AG aufgrund der Betrugssoftware konnte bisher ein Urteil zu ihren Ungunsten vor einem Oberlandesgericht verhindert werden. Dabei wurde laut Medienberichten beobachtet, dass es meistens zu einer außergerichtlichen Einigung kam, unabhängig davon, wie die erstinstanzliche Entscheidung vor dem Landesgericht ausfiel. Das bedeutet, dass VW den Klägern den Betrag bezahlte, den sie erstreiten wollten. Darüber hinaus musste der geschädigte Autokäufer eine Verschwiegenheitserklärung über dieses Vorgehen unterschreiben.

Anders verlief es aber im Prozess gegen VW vor dem OLG Köln. Laut den Angaben des Rechtsanwaltes des Klägers habe der Autohersteller aufgrund der Vielzahl von laufenden Prozessen dieses Verfahren „aus den Augen verloren“. Denn überraschenderweise wurde die Berufung vor dem OLG nicht zurückgenommen. VW muss nun das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Oberlandesgericht-Urteil hat Präzedenzcharakter

Da ein Oberlandesgericht-Urteil Präzedenzcharakter hat, können sich nun auch alle anderen Kläger hierauf berufen. Denn durch dieses Urteil wurde bestätigt, dass die Abgasmanipulation tatsächlich einen Mangel und einen wirtschaftlichen Schaden für die betroffenen Autokäufer darstellt – dies hatte der Autokonzern zumeist abgestritten. Es ist davon auszugehen, dass dieses Urteil noch viele weitere betrogene Autobesitzer dazu ermutigt, sich gerichtlich gegen die Volkswagen AG zur Wehr zu setzen, um vom Kauf eines Fahrzeuges mit der Betrugssoftware zurückzutreten.

Quelle: zdf.de (zuletzt eingesehen am 09.10.2018)

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