Urteil am Landgericht Stuttgart: Mercedes-Benz Bank muss Autokredit rückabwickeln
Es sind gute Nachrichten für viele Mercedes Dieselbesitzer: Ende August wurde die Mercedes-Benz Bank zur Rückabwicklung eines Autokredites wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung verurteilt. Der Kläger kann daher noch nach Jahren nach dem Kauf seinen Mercedes zurückgeben.
Der Kläger hatte im Jahr 2014 einen gebrauchten Mercedes im Wert von 26.600 Euro gekauft. Der Kauf wurde zum Teil über einen Autokredit der Mercedes-Benz Bank finanziert.
Aufgrund des Dieselskandals befürchtete der Kläger, dass sein Fahrzeug mit Dieselmotor drastisch an Wert verlieren würde. Daher widerrief er den Darlehensvertrag im August 2017. Die Mercedes-Benz Bank verweigerte zunächst die Rückabwicklung mit der Begründung, dass die Widerrufsfrist bereits verstrichen sei. Das Landgericht Stuttgart erachtete die Widerrufsbelehrung jedoch als irreführend, da in der Belehrung widersprüchliche Angaben zum Zinsbetrag gemacht wurden, der im Falle eines Widerrufs zu zahlen wäre. Aufgrund dieser nicht ordnungsgemäßen Widerrufsinformationen kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass die Frist zum Widerruf noch nicht zu laufen begonnen hatte. So erhielt der Kläger seine Anzahlung und die erbrachten Raten abzüglich einer geringen Nutzungswertentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.
Viele Verbraucher können von diesem Urteil profitieren, da es in zahlreichen Autokreditverträgen der Mercedes-Bank fehlende oder fehlerhafte Angaben zu finden sind. Dies ist insbesondere für alle Mercedes-Käufer interessant, die ein Dieselfahrzeug über diese Bank finanziert haben.
Quellen:
rsw.beck.de (zuletzt eingesehen am 25.10.2018)
presseportal.de (zuletzt eingesehen am 25.10.2018)
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