Abgasskandal: Razzia bei VW-Anwaltskanzlei
Am 06. Juli dieses Jahres gingen die Auseinandersetzungen zwischen der Münchner Staatsanwaltschaft und der Anwaltskanzlei Jones Day in die nächste Runde. Jones Day ist eine international agierende Kanzlei, die im Auftrag des Automobilkonzerns Volkswagen und dessen Tochter Audi untersucht, wie es dazu kommen konnte, dass Millionen von Diesel-Fahrzeugen manipuliert worden sind.
Da die möglichen Ergebnisse zunehmend für die Justiz interessant sind, treten die staatlichen Ermittler immer wieder an betroffene Kanzleien und Juristen heran. Noch in unmittelbarer Vergangenheit war es stark umstritten, inwiefern Staatsanwaltschaften Zugriff auf Akten haben, die sich auf die Erforschung von Firmenaffären beziehen.
Gemäß einem Bericht der SZ vom 22. Oktober zeigte sich die Kanzlei Jones Day bei den Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft kooperativ, sodass es nicht zu einer Razzia in der Niederlassung in Belgien gekommen ist. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 06. Juli 2018 jedoch im Sinne der Staatsanwaltschaft entschied und ein „hohes Missbrauchspotenzial“ in dem vollständigen Schutz vor Beschlagnahmungen sah, kam es doch noch zu einer Durchsuchung. Dieses Mal war die Münchner Filiale der Großkanzlei im Fokus der Ermittler. Laut SZ wurden 238 Aktenordner, eine Tüte mit Festplatten, zwei USB- Sticks und weitere Papiere beschlagnahmt. Nur wenige Tage später folgte auch ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München für die belgische Jones Day Niederlassung in Brüssel. Wieder brach ein Streit über den Umfang der Kooperation aus, an dessen Ende laut des SZ Berichts jedoch eine gütliche Einigung stand. Jones Day habe bekannt gegeben, es gebe in jedem Falle Möglichkeiten eines Datentransfers an München.
Sueddeutsche Zeitung, 22.10.2018, „Akten oder Ärger“
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