Musterfeststellungsklage gegen VW eingereicht – Hoffnung für Dieselfahrer oder jahrelanges Warten?
Seit dem 01. November 2018 ist die Musterfeststellungsklage in Deutschland möglich. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbz) hat am Donnerstag stellvertretend für Zehntausende Dieselfahrer, in deren Fahrzeugen der Motor vom Typ EA 189 (Vierzylinder, 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter Hubraum) verbaut wurde, Klage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Mehr als 200 Seiten umfasst das Schriftstück gegen VW. Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband: „Volkswagen hat betrogen und schuldet geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür Schadenersatz“.
Doch ist die Musterfeststellungsklage wirklich ein neuer Weg, Schadenersatz für die vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzer durchzusetzen? Oder vergehen Jahre ohne Ergebnisse für den Einzelnen?
Helge Petersen meint, dass die Musterfeststellungsklage kein geeigneter Weg ist, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen:
„Das Verfahren der Musterfeststellungsklage gegen VW wird sich vermutlich über viele Jahre hinziehen. Hat die Musterfeststellungsklage Erfolg, muss trotzdem jeder Betroffene seine Ansprüche in einer Einzelklage durchsetzen. Auch hierfür werden nochmal Monate, wahrscheinlich sogar Jahre verstreichen, bis das eigene Verfahren abgeschlossen ist. Betroffene sollten zudem bedenken, dass die gefahrenen Kilometer den Schadensersatzanspruch verringern. Der Schadensersatzanspruch errechnet sich aus dem Kaufpreis abzüglich der selbstgefahrenen Kilometer. Mitunter macht nach mehreren Jahren eine Klage aufgrund des geringen Schadensersatzanspruches keinen Sinn mehr.
Hat die Musterfeststellungsklage keinen Erfolg, so ist auch diese Entscheidung bindend für alle, die sich eingetragen haben. Sie können dann keinen Schadensersatz einklagen und bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Ich gehe davon aus, dass sich bei erfolgreicher Musterfeststellungsklage nur wenige Betroffene zu einer Einzelklage entscheiden werden. Es wird schlichtweg zu viel Zeit vergangen sein und kaum ein Betroffener wird bereit sein, dann selbst vor Gericht zu ziehen.
Aus jahrelanger Erfahrung mit Einzelklagen empfehlen wir auch Dieselfahrern die Einzelklage. Zehntausende Dieselfahrer haben bereits selbst geklagt, es gibt hierzu zahlreiche Urteile und Vergleiche zugunsten der Dieselfahrer. Mit einer Einzelklage können wir für Betroffene klare Ergebnisse innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums erzielen: den Diesel gegen ein mangelfreies Neufahrzeug umtauschen, den Diesel zurückgeben und den Kaufpreis rückerstattet bekommen oder den Wagen behalten und eine Schadensersatzzahlung von bis zu 10.000 Euro erhalten – all das können wir für Betroffene des Dieselgate-Skandals möglich machen – und das ohne Kostenrisiko*. Dies gilt sowohl für Bargeschäfte als auch für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge. Ganz gleich ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht: Kosten können nicht der Grund sein, dass Sie auf Ihre Rechte verzichten. Daher können wir Betroffenen ohne Rechtsschutzversicherung mithilfe eines exklusiven Prozessfinanzieres eine Klage ohne Kostenrisiko* anbieten.“
Wenn auch Sie betroffen sind oder Fragen zum Dieselskandal haben: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung
0431/260924-0
040/8517958-0
info@helgepetersen.de
*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers
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