Dieselskandal: Stuttgart und das Fahrverbot für Euro-5-Diesel
Fahrverbote sind in aller Munde. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschieden, dass auch für Euro-5-Diesel Fahrverbote verbindlich im Stuttgarter Luftreinhalteplan geregelt werden müssen.
Am Montag wurden zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim veröffentlicht, nach denen das Land Baden-Württemberg umgehend die Planung von Fahrverboten für Diesel der Euronorm 5 in Stuttgart beginnen muss. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar.
Baden-Württemberg bereitet derzeit Fahrverbote zur Luftreinhaltung ab dem 01. Januar 2019 in Stuttgart vor. Betroffen sind hier Diesel der Euronorm 4 und schlechter. Nach den nun erlassenen Beschlüssen muss das Land laut eines VGH-Sprechers umgehend in einem Ergänzungsverfahren mit der Planung der weiteren Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 beginnen.
Stuttgart ist der Sitz von Autoherstellern wie Porsche und Daimler. Wie viele Dieselfahrer in Stuttgart betroffen sein werden, ist derzeit noch nicht bekannt.
In der vergangenen Woche entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass in Köln und Bonn Fahrverbote verhängt werden. Nach Hamburg und Berlin ist Köln die nächste Millionenstadt, in der Dieselfahrzeuge in bestimmten Zonen verboten sind. Die Umwelthilfe hat in mehr als 30 Städten Klagen eingereicht. Dieselfahrzeuge sind in Städten eine Hauptquelle für das gesundheitliches Stickstoffdioxid (NO2). Weitere Fahrverbote werden nach den Entscheidungen der letzten Monate immer wahrscheinlicher.
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