Das nächste Dieselfahrverbot im Abgasskandal: Essen, Gelsenkirchen und Teile der Autobahn A40

Musterfeststellungsklage Diesel-Skandal

Die Umwelthilfe hat in mehr als 30 Städten Klagen eingereicht. Nachdem für mehrere deutsche Städte, u.a. Hamburg, Berlin, Stuttgart, Köln und Bonn Fahrverbote entschieden wurden, urteilte nun auch ein weiteres Verwaltungsgericht: im vielbefahrenen Abschnitt der Autobahn 40 in Essen müssen Dieselfahrverbote eingeführt werden.

Ab 1. Juli 2019 dürfen nach der heutigen Anordnung des Verwaltungsgerichtes nur noch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher fahren. Ab dem 1. September wird dies verschärft und nur Dieselfahrzeuge der Klasse 6 dürfen in der neue Zone in Essen fahren.

In der Stadt Gelsenkirchen soll laut Bericht von SPIEGEL ONLINE die Kurt-Schumacher-Straße bereits am 1. Juli 2019 nur noch für Diesel der Schadstoffklasse Euro-6 befahrbar sein. Ausnahmen für Gewerbetreibende sollen jedoch möglich sein.

Das Land Nordrhein-Westfalen ist nun verpflichtet, entsprechend Regelungen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen.

Hamburg war die erste Stadt, in der Fahrverbote eingeführt wurden. Dieselfahrzeuge, die die Euronorm 6 nicht erfüllen, müssen seit Juni dieses Jahres zwei Durchgangsstraßen meiden. Für Anwohner und Anlieger gelten jedoch Ausnahmen.

Die Urteile der letzten Tage werden vermutlich nicht die letzten gewesen sein. Ende November und Ende Dezember werden Urteile für die Städte Darmstadt und Wiesbaden erwartet.

Mehr dazu: Spiegel.de, „Dieselfahrverbot auf der Autobahn in Essen und in Gelsenkirchen“


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Foto: fotolia © Wolfgang Zwanzger

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