VW Dieselskandal: Golfbesitzer erhält vollen Kaufpreis zurück
Vor dem Landgericht Augsburg erging ein einmaliges Urteil: VW soll dem Besitzer eines Volkswagen Golf TDI 1.6 den vollen Kaufpreis ohne Abzug erstatten.
Der Besitzer ist seit 40 Jahren treuer VW-Kunde und war empört, als er erfuhr, dass sein im Jahre 2012 gekaufter Golf mit einer Betrugssoftware versehen war. Er reichte Klage vor dem Landgericht Augsburg ein.
Nun wurde das Urteil verkündigt, das deutschlandweit für Aufsehen sorgt.
Es ist das erste Mal, dass VW dazu verurteilt wurde, den vollen Kaufpreis zurückzuerstatten. Laut dem Urteil erhält der Golfbesitzer den Kaufpreis in Höhe von 29907,66 EUR erstattet und gibt im Gegenzug seinen Wagen zurück. Zudem erhält er Zinsen. Bei allen bisher ergangenen Urteilen wurde eine sogenannte Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abgezogen. Die Nutzungsentschädigung berechnet sich aus der Zahl der gefahrenen Kilometer und kann sich in einzelnen Fällen auf einen bis zu vierstelligen Betrag summieren.
Das Landgericht Augsburg geht in seinem Urteil von einem sittenwidrigen Verhalten der Volkswagen AG aus. Der Konzern habe mit der Betrugssoftware das Ziel verfolgt, Kunden zu täuschen um Umsatz und Gewinn zu erzielen. Nach § 826 BGB ist der Konzern daher zu Schadenersatz verpflichtet.
Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.
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