VW Musterfeststellungsklage – über 28.000 Dieselfahrer schließen sich an
2,5 Millionen Fahrzeuge hat VW zurückgerufen, seit der Konzern im September 2015 Manipulationen an Dieselmotoren einräumen musste.
Nachdem im November die Musterfeststellungsklage eingereicht wurde, haben sich nun bereits 28.00 VW-Kunden in das Register eintragen lassen. Und das in weniger als einer Woche. Um die Musterfeststellungsklage vor Gericht verhandeln zu lassen, hätten sich mindestens 50 Betroffene innerhalb von zwei Monaten in das Register eintragen lassen müssen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen zieht stellvertretend für die vom Abgasskandal betroffenen VW-Kunden vor Gericht. Ziel ist es, dass die Betroffenen Schadenersatz von Volkswagen bekommen. Bis zum Beginn des Prozesses können sich Verbraucher in das Klageregister eintragen.
Bisher hat VW die Forderungen des Verbands zurückgewiesen.
Helge Petersen erklärt dazu:
„Generell melden wir jeden Mandanten für die Musterfeststellungsklage an, um die Vorteile zu nutzen. Vorteile sind, dass sich Betroffene kostenlos daran beteiligen können und die sogenannte Verjährung von Schadensersatzansprüchen gehemmt wird, die andernfalls bereits am 31.12.2018, eintritt.Der Nachteil ist jedoch, dass sich das Musterverfahren über viele Jahre hinziehen kann und Betroffene dementsprechend lange auf den Ausgang des Verfahrens warten müssen. Zudem sieht es die Gesetzgebung vor, dass anschließend jeder Betroffene seine Ansprüche in einer Einzelklage durchsetzen muss. Es können also schlimmstenfalls mehrere Jahre ins Land gehen, bis der Einzelne von einem möglichen positiven Ausgang der Musterfeststellungsklage profitieren kann. Verlieren die Verbraucherzentralen, so sind alle, die sich für die Musterfeststellungsklage eingetragen haben, an diese Entscheidung gebunden und können keinen Schadensersatz einklagen. Sie bleiben dann auf ihrem Schaden sitzen.
Vor dem Hintergrund, ggf. jahrelang auf eine Entscheidung warten zu müssen, empfehle ich daher, neben der Beteiligung an Musterfeststellungsklage gegen VW auch die sofortige individuelle Einzelklage in Betracht zu ziehen. Tausende Dieselfahrer haben bereits selbst geklagt. Die Urteile und Vergleiche in ganz Deutschland zeigen: Einzelklagen führen zu klaren Ergebnissen innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums. Den Diesel gegen ein mangelfreies Neufahrzeug umtauschen, den Diesel zurückgeben und den Kaufpreis rückerstattet bekommen oder den Wagen behalten und eine Schadensersatzzahlung von bis zu 10.000 Euro erhalten – all das können wir ohne Kostenrisiko für Betroffene des Dieselgate-Skandals möglich machen. Dies gilt für Bargeschäfte als auch für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge. Ganz gleich ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht: Kosten können nicht der Grund sein, dass Sie auf Ihre Rechte verzichten. Daher können wir Ihnen mithilfe eines exklusiven Prozessfinanzierer eine Klage ohne Kostenrisiko* anbieten.“
Sie sind Besitzer eines betroffenen Fahrzeuges und sind sich unsicher, ob Sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen sollen oder Ihre Schadensersatzansprüche in einer Einzelklage durchsetzen? Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, welcher Weg für Sie der richtige ist.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung
0431/260924-0
040/8517958-0
info@helgepetersen.de
*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!