Bundesland Hessen einigt sich mit DUH: Diesel-Fahrverbot in Darmstadt rechtskräftig
Ab Juli 2019 wird das Diesel-Fahrverbot auch für zwei Straßen in Darmstadt gelten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verkündete am Mittwoch einen entsprechenden Vergleich zwischen dem Bundesland Hessen und der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Parteien einigten sich außergerichtlich. Die Fahrverbote gelten für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die Entscheidungen zu Fahrverboten in verschiedenen Städten Deutschlands, unter anderem auch Hamburg, Berlin und Köln, füllen seit Monaten die Presse. Die Fahrverbote schränken die Mobilität vieler Dieselfahrer ein.
Hintergrund ist das Überschreiten des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in vielen Städten Deutschlands. Im Verkehr seien Dieselfahrzeuge die Hauptquelle von NO2. Aus diesem Grund klagte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen verschiedene Bundesländer.
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