Dieselskandal: LG Stuttgart entscheidet drei Fälle zugunsten von Dieselfahrern
Die süddeutsche Zeitung berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 18. Januar 2019, dass das Landgericht Stuttgart den Autohersteller Mercedes in drei Fällen zu Schadensersatzzahlungen verurteilt hat. Die Summen liegen zwischen 25.000 EUR und 40.000 EUR.
Besonders interessant: Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart sind die sogenannten „Thermofenster“ der Abgasreinigung in den betroffenen Dieselmotoren als unzulässige Abschalteinrichtungen zu werten.
Die sogenannten „Thermofenster“ seien nach Angaben des Herstellers notwendig, um Schäden am Motor zu verhindern. Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Verfahren, das die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen drosselt. Das Verfahren beugt schädlichen Ablagerungen im Motor vor.
Die Urteile sind derzeit noch nicht rechtskräftig. Laut Daimler werde der Konzern gegen alle Entscheidungen in Berufung gehen.
Es ist davon auszugehen, dass diese Urteile für eine weitere Klagewelle gegen den Daimler-Konzern sorgen werden.
Nach Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) musste Daimler europaweit 690 000 Dieselfahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. In Deutschland waren davon rund 238 000 Fahrzeuge betroffen. Daimler hat gegen den Rückruf-Bescheid Widerspruch eingelegt. Anders als der Volkswagen Konzern, der die Schummelei durch Abschalteinrichtungen offiziell eingestanden hat, betont Daimler weiterhin, gegen keine Gesetze verstoßen zu haben.
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