Vor dem Landgericht Paderborn ist es uns für einen Mandanten gelungen ein positives Urteil rund um den Dieselabgasskandal zu erstreiten. Die Klage richtete sich gegen VW selbst. In erster Instanz wurde VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rückabwicklung verurteilt.
Das Landgericht Paderborn stellte fest, dass ein Schaden bereits in einer ungewollten Verpflichtung liegen kann. Es kommt nicht nur auf den ökonomischen Wert an, sondern auch darauf, ob die Freiheit mit dem eigenen Vermögen nach eigenem Belieben zu verfahren möglicherweise verletzt wurde. Eben diese Freiheit wird bei der Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung verletzt. Durch den Einsatz von manipulierter Prüfstandsentdeckungssoftware ist für unseren Mandanten ein nachteiliger Vertrag entstanden.
Kein Verbraucher, der durchschnittlich informiert ist und in wirtschaftlicher Weise vernünftig denkt, würde nach Auffassung des Gerichts ein manipuliertes Fahrzeug kaufen. Außerdem muss er nicht davon ausgehen, dass die Abgaswerte nur aufgrund einer Manipulation, die gesetzeswidrig ist, eingehalten werden.
Die schädigende Handlung von VW lag dabei darin, dass die Fahrzeuge unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Software in den Verkehr gebracht wurden. Es bestand eine Pflicht zur Aufklärung, dass die angegebenen Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, denn für den Endverbraucher ist es aufgrund eines Wissens- und Informationsgefälles nicht ersichtlich, dass diese Werte im Straßenverkehr nicht eingehalten werden. Dass die Werte zwischen dem Betrieb im Prüfstand und im Straßenverkehr, wie von VW angegeben, naturgemäß abweichen, ist dem durchschnittlichen Verbraucher unbekannt.
Der Schaden für unseren Mandanten konnte zudem auch durch ein Softwareupdate nicht mehr kompensiert werden. Vielmehr ist er schon bei Abschluss des Kaufvertrages eingetreten.
Außerdem kam das Gericht zu der Auffassung, dass die Schädigung nach einem durchschnittlichen Anstandsmaßstab sittenwidrig ist. Die Schädigung ist mit den Grundbedürfnissen einer loyalen Rechtgesinnung nicht vereinbar und der Abschluss eines Kaufvertrages, der auf dieser schädigenden Handlung beruht, ist von einem redlichen und rechtstreuen Verbraucher nicht zu erwarten. Gerade die Heimlichkeit begründet die Sittenwidrigkeit, weil das Wissens- und Informationsgefälle zum Vorteil des Herstellers ausgenutzt wurde, da die Manipulation für einen Laien nicht zu erkennen war. Auch die Tatsache, dass der Kauf eines Kraftfahrzeugs in der Regel für einen durchschnittlichen Verbraucher eine hohe finanzielle Belastung darstellt, unterstützt die Annahme der Sittenwidrigkeit. Zudem entspricht es dem gesellschaftlichen Zeitgeist sich umweltfreundlich zu verhalten. Über diese Umstände noch hinaus führt die Täuschung von Millionen Kunden nicht nur zu einer Schädigung der Umwelt sondern auch zu einer Belastung der Gesundheit anderer Menschen.
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