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Nach Medienberichten soll sich das deutsche Autokartell jahrelang abgesprochen haben, wenn es um technische Entwicklungen ging. Auch im Lichte der Abgasreinigung sollen wohl solche Absprachen getroffen worden sein. Diesbezüglich hat die EU-Kommission ermittelt. Nun drohen hohe Geldstrafen.

Bereits im Oktober 2017 hat die EU-Kommission erste Ermittlungen aufgenommen. Im September 2018 folgten sodann eingehendere Untersuchungen. Das Autokartell bestehend aus BMW, Volkswagen, Daimler, Audi und Porsche stand im Verdacht den Wettbewerb um die Abgasreinigung willentlich unterbunden zu haben. Dabei handelt es sich zwar nicht um Preisabsprachen, allerdings könnten dennoch Konsequenzen aus dem Kartellrecht folgen.

Im April 2019 kündigte die EU-Kommission nun an, dass ein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt. BMW, Volkswagen und Daimler sollen den Wettbewerb um die Innovation von Abgasreinigungssystemen eingeschränkt haben und den Verbrauchern auf diesem Wege verwehrt haben, umweltfreundliche Fahrzeuge erwerben zu können. Dieses Aussetzen des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen erfolgte obwohl den Unternehmen die technischen Möglichkeiten zur Fortentwicklung zur Verfügung standen.

Die illegale Absprache soll wohl dahingehend erfolgt sein, dass nur kleine AdBlue-Tanks verbaut wurden und zum Teil keine Partikelfilter genutzt wurden. Im Zuge der Ermittlungen nahmen Daimler und VW bereits Selbstanzeigen vor. Allerdings äußerten sich beide Unternehmen bisher nicht zu den Vorwürfen.

Lediglich BMW nahm dahingehend Stellung, dass über technikoffene Lösungen zur Verringerung des Feinstaubausstoßes bei Benzinmotoren und zur Harnstoffbetankung bei Dieselmotoren gesprochen wurde. Allerdings wäre die Verhinderung von Fortschritt nicht das Anliegen der Unternehmen in diesem Hinblick gewesen.

Für die EU-Kommission ist im Hinblick auf den Abgasausstoß dabei nicht die Frage, ob Gesetze umgangen oder gebrochen werden sollten. Lediglich der Fakt, dass ein wetteifern um die bessere Technologie unterbunden wurde, reicht für eine Kartellstrafe aus.

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