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Der Dieselskandal weitet sich immer weiter aus. Wie der Bayerische Rundfunk und das Handelsblatt berichten, habe der Ingolstädter Autobauer Audi in der Dieselaffäre im großen Stil manipuliert. So habe das Unternehmen sogar noch bis ins Jahr 2018 manipulierte Autos an seine Kunden verkauft, obwohl das Kraftfahrtbundesamt bereits bis Mitte des Jahres 2017 gegenüber Audi den Rückruf von zahlreichen Modellen wegen Benutzung von manipulierter Software angeordnet hatte.

Auch 2018 hat die Behörde entsprechende Bescheide an Audi verschickt. So hieß es offiziell, Audi habe seine Modelle zurückzurufen, da eine Manipulationssoftware eingebaut sei. Auch das Bundesverkehrsministerium sprach von der unzulässigen Abschalteinrichtung der „Motoraufwärmfunktion“.

Laut dem vom 01.07.2019 von der ARD ausgestrahlten Bericht über die Verwicklungen von Audi heißt es aber, dass das Kraftfahrtbundesamt wohl von weiteren Manipulationen wusste. In den der ARD vorliegenden nichtöffentlichen Bescheide an Audi hinsichtlich des Audi Modells A8, 3.0 l Diesel heißt es unter anderem, dass bei dem Modell gleich 4 „Strategien“ verwendet werden, um bei dem NOx-Ausstoß zu tricksen. Bei mehreren Dieselmodellen stufte das Kraftfahrtbundesamt jedoch nur die Strategie A, die sog. Aufwärmfunktion, als eine unzulässige Abschalteinrichtung ein. Die Behörde verzichtete offenbar auf eigene technische Untersuchungen und verließ sich auf die Angaben des Herstellers: „Eigene technische Prüfungen wurden durch das KBA nicht durchgeführt. Es wird nach Aktenlage beschieden.“

Die Deutsche Umwelthilfe gab zuletzt in einer Pressemitteilung vom 02.07.2019 bekannt, dass die von Audi entwickelten 3.0 Diesel Motoren EA897 einen extrem hohen Schadstoffausstoß aufweisen würden. Dem Bundesverkehrsministerium seien die Messungen der NOx-Emissionen der Diesel Limousinen und SUVs unter realen Bedingungen bereits seit mehr als 3 Jahren bekannt. Dennoch wurden die betroffenen PKW Halter nicht über die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen informiert. Stattdessen verteidigt der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer das Kraftfahrtbundesamt gegen die Vorwürfe: „Wir haben nie etwas Illegales zugelassen.“

Welche Rechte haben betroffen Kunden?

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Quellen:
Pressemitteilung von Duh.de
Tagesschau


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*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers

Am Dienstag teilte Audi mit, ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro zu akzeptieren und keine Rechtsmittel gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft München II einzulegen.

Im Gegenzug legt die Staatsanwaltschaft das im August letzten Jahres eröffnete Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Tochter des VW-Konzerns ein. Gegen 20 Beschuldigte werden weiterhin ermitteln, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, da mit dem Bußgeldbescheid lediglich das anhängige Ordnungswidrigkeitsverfahren abgeschlossen sei.

Das Bußgeld dürfte der bayerischen Landeskasse zugute kommen während die geschädigten Verbraucher hingegen leer ausgehen könnten. Die 800 Millionen Euro setzen sich aus der eigentlichen Ahndung in Höhe der gesetzlich maximal möglichen fünf Millionen Euro sowie der Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 795 Millionen Euro zusammen.

Die Staatsanwaltschaft München II warf Audi vor, seine Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit der Erteilung von behördlichen Genehmigungen für Dieselfahrzeuge und dem Vertrieb dieser Fahrzeuge verletzt hätte. Betroffen seien die V6- und V8-Dieselmotoren. Die Volkswagen-Tochter habe nicht erkannt, dass in zwei Motorentypen eine verbotene Software verbaut war, die den Schadstoffausstoß auf den Prüfstand drosselte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Audi wird seine Prognose für das laufende Geschäftsjahr absenken müssen, kündigt VW an.
Verbraucherschützer verlangen, das Geld für die Geschädigten zu verwenden.


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Weltweit sind Millionen Fahrzeuge und deren Halter vom 2015 aufgedeckten Abgasskandal betroffen. Die Fahrzeuge von VW, Audi, Porsche und anderen Herstellern beinhalten eine Software, die den Schadstoffausstoß manipuliert. Nun hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen Dieselfahrverbot verkündet.

Demnach hält es die Verhängung von Dieselfahrverboten in deutschen Städten für zulässig. Es ist davon auszugehen, dass viele Städte aufgrund der Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte diese Fahrverbote verhängen müssen. Für betroffene Pkw-Besitzer stellt sich die Frage, wie es für sie weitergehen soll. Der Verkauf kann eine Option sein, allerdings werden die Fahrzeuge schwer verkäuflich sein und zudem ist mit massiven Wertverlusten zu rechnen. Aber: das Dieselfahrzeug muss dringend weg – was können Sie als Betroffener tun?

Geschädigte können sich gegen eine Nachbesserung aussprechen und vom Kaufvertrag zurücktreten. Wird dies vom Händler nicht angenommen, kann sich der Halter über den Klageweg von seinem Kfz-Vertrag trennen.

Ebenso kann der s.g. „Widerrufsjoker“ greifen. Nach unseren Erkenntnissen haben viele Verbrauer, die ihr gebrauchtes oder neues Fahrzeug über eine Bank direkt beim Autohändler finanziert haben die Möglichkeit, ihre Finanzierungsverträge auch heute noch zu widerrufen.

Warum?

In vielen nach dem 10.06.2010 abgeschlossenen KFZ-Leasingverträgen sind Mängel zu entdecken.

Die Rückabwicklung des Kfz-Leasingvertrags ist dann durch einen Widerruf möglich. Sie als Leasingnehmer erhalten sämtliche Leasing-Raten zurück und werden von künftigen Zahlungsverpflichtungen befreit. Die Bank muss Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten. Im Gegenzug müssen Sie das Auto abgeben, ggf. wird eine Nutzungsentschädigung gegenüber der Autobank fällig. Für Verträge, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gilt die Besonderheit, bei einem Widerruf weder Nutzungs- noch Wertersatz leisten zu müssen.


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Der Vorwurf gegen den deutschen Automobilhersteller Volkswagen, eine sog. „Schummel-Software“ entwickelt zu haben, um die Abgaswerte ihrer Dieselmotoren zu schönen, ist nicht neu. Zahlreiche Käufer von VW-Fahrzeugen führen sowohl im Ausland als auch hier in Deutschland inzwischen Prozesse gegen Volkswagen, da sie ihre Fahrzeuge in der Erwartung gekauft haben, auch etwas für ihr Umweltgewissen zu tun, weil die Fahrzeug vermeintlich schadstoffärmer seien als andere.

Nun hat die EU-Kommission eine förmliche Prüfung von Kartellvorwürfen nicht nur gegen Volkswagen sowie deren Tochterunternehmen Audi und Porsche eingeleitet, sondern sie ermittelt auch gegen Daimler und BMW. Es bestehe insoweit der Verdacht, dass dieser sog. „Fünferkreis“ Absprachen in Bezug auf die Entwicklung und Einführung von Abgasreinigungssystemen getroffen hat, die auf eine Verhinderung der Entwicklung solcher Systeme hinauslaufen. Möglicherweise haben also die Hersteller das Wissen und die Fähigkeiten ihrer Ingenieure lieber in die Entwicklung von „Schummel-Software“ investiert, statt diese Kapazitäten in die Entwicklung von Abgasreinigungssystemen zu investieren, mit denen sich der Ausstoß von Schadstoffen tatsächlich reduzieren lässt. Wurde hier deutsche Ingenieurkunst an der falschen Stelle eingesetzt?

Sollte sich der Verdacht der EU-Kommission bestätigen, dann könnte man – so wird jedenfalls die zuständige Wettbewerbskommissarin Margrethe Verstager in einem Bericht der Tagesschau vom 18.09.2018 zitiert – den betroffenen Herstellern vorwerfen, sie hätten den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen.

Ein derart wettbewerbswidriges Verhalten kann sowohl nach dem deutschen als auch nach dem europäischen Kartellrecht mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden, die sogar Milliardenhöhe erreichen können. Sowohl eine (weitere) Rufschädigung der betroffenen Fahrzeughersteller als auch die Verhängung von Bußgeldern bzw. bereits die Aussicht hierauf könnten geeignet sein, sich negativ auf die Aktienwerte der betroffenen Unternehmen auszuwirken. Die ohnehin bereits durch den Dieselskandal gebeutelten Anleger müssten also ggf. weitere Verluste ihrer Anlagen hinnehmen und könnten sich so veranlasst sehen, wiederum die Autokonzerne in Regress zu nehmen.

Als Fachkanzlei für das Bank- und Kapitalmarkrecht stehen wir Ihnen gerne als kompetenter und erfahrener Ansprechpartner zu Verfügung.


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Anfang Mai dieses Jahres räumte die VW-Tochter Audi ein, dass auch an ihrem aktuellen Dieselmodell des A6 das Abgassystem manipuliert ist.

Besonders brisant: Der aktuelle A6 wurde als sauberer Diesel präsentiert und mit einer Umweltprämie beworben, die Käufer für den Umtausch eines Altfahrzeugs erhalten.
Laut Medien sind derzeit 60.000 Fahrzeuge der aktuellen Modelle A6 und A7 betroffen – der Dieselskandal nimmt immer größere Ausmaße an. Neben Fahrzeugen von Audi sind auch in Fahrzeugen von VW, Seat, Skoda, Porsche, Mercedes-Benz, BMW und Opel unerlaubte Abschalteinrichtungen verwendet worden. Weltweit sollen 11 Millionen Fahrzeuge, davon rund 2,4 Millionen in Deutschland, betroffen sein. Die in den Fahrzeugen verbaute Sensorik ermittelt, ob das Fahrzeug auf dem Prüfstand steht und verändert das Abgasverhalten so, dass ein „sauberes Dieselfahrzeug“ simuliert wird und den Tester somit täuscht.

Viele betroffene Kfz-Besitzer haben sich bereits an spezialisierte Kanzleien gewandt, um ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen und ihr Recht durchzusetzen. Für Betroffene ist beispielsweise Schadensersatz, ein Vergleich oder ein Widerruf möglich.

Ein Beispiel zu Ihrem Recht:

Widerruf
In vielen Autokreditverträgen sind Mängel zu entdecken. Die Rückabwicklung des Autokredites ist dann auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist durch einen Widerruf möglich. Der Vertrag wird rückabgewickelt und der Kunde kann sein Fahrzeug zurückgeben.

Dies gilt auch für Leasingverträge:

In vielen nach dem 10.06.2010 abgeschlossenen KFZ-Leasingverträgen sind Mängel zu entdecken. Die Rückabwicklung des Kfz-Leasingvertrags ist dann durch einen Widerruf möglich. Sie als Leasingnehmer erhalten sämtliche Leasing-Raten zurück und werden von künftigen Zahlungsverpflichtungen befreit. Die Bank muss Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten. Im Gegenzug müssen Sie das Auto abgeben, ggf. wird eine Nutzungsentschädigung gegenüber der Autobank fällig. Für Verträge, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gilt die Besonderheit, bei einem Widerruf weder Nutzungs- noch Wertersatz leisten zu müssen.

Angesichts weiterer betroffener Fahrzeuge zeigen sich die Autohersteller gegenüber ihren Kunden mehr als dreist – es ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Fahrzeuge in den Dieselskandal verwickelt sind.

Wir beraten betroffene Kfz-Besitzer und prüfen Ihre Möglichkeiten in unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.

Spiegel, „Audis A6-Affäre verärgert die Bundesregierung“, 11.05.2018


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