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Am heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht Berlin seine Entscheidung getroffen: bis Mitte 2019 muss die Hauptstadt für mehrere Straßen ein Diesel-Fahrverbot verhängen.

Betroffen sind Dieselfahrzeuge (Diesel-Pkw und Diesel-Lkw) der Schadstoffklasse 1 bis 5. In vielen Orten der deutschen Hauptstadt wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Im Verkehr sind Dieselfahrzeuge die Hauptquelle von NO2. Mit den Fahrverboten soll nun erreicht werden, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten wird.

Für mindestens elf Straßenabschnitte müssen laut der Entscheidung bis spätestens Juni 2019 die Fahrverbote umgesetzt werden. Von dem Fahrverbot sind wichtige Straßen im Zentrum betroffen, wie Teile der Leipziger Straße und Friedrichstraße. Für weitere 115 Kilometer Straßenstrecke (117 Straßenabschnitte) muss die Landesregierung prüfen, on Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erforderlich sind.

Lesen Sie hier: Welche Straßenabschnitte betroffen sein könnten

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fahrverbote in Großstädten schränken die Mobilität von Dieselfahrern ein. In Hamburg-Altona-Nord trat das Fahrverbot am 31. Mai 2018 in Kraft. Ab 01. Februar 2019 sind Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und schlechter in der Innenstadt von Frankfurt am Main tabu. Auch das Fahrverbot in Stuttgart rückt näher, dieses sieht ein ganzjähriges Fahrverbot in der Umweltzone der baden-württembergischen Landeshauptstadt vor. Weitere Fahrverbote sind nicht auszuschließen.

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Die Worte „Dieselskandal“ und „Fahrverbot“ sind mittlerweile wahrscheinlich den meisten bekannt. In Hamburg-Altona-Nord trat das Fahrverbot am 31. Mai 2018 in Kraft. Ab 01. Februar 2019 sind Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und schlechter in der Innenstadt von Frankfurt am Main tabu. Auch das Fahrverbot in Stuttgart rückt näher, dieses sieht ein ganzjähriges Fahrverbot in der Umweltzone der baden-württembergischen Landeshauptstadt vor.

Nun könnte das Dieselfahrverbot und somit eine weitere Mobilitätseinschränkung für Dieselfahrer auch in Berlin auf den Weg gebracht werden. Die Umweltverwaltung des Berliner Senats bereitet Fahrverbote auf 20 Berliner Straßen wie der Leipziger Straße, der Brückenstraße und anderen Hauptverkehrsstraßen der deutschen Hauptstadt vor.

Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 oder niedriger würde dann die Einfahrt in die betroffenen Straßen verwehrt bleiben. Laut Kraftfahrtbundesamt wären insgesamt rund 218.000 Dieselfahrer in Berlin betroffen. Für folgende Straßen wird das Dieselfahrverbot nun geprüft:

  • Alt-Moabit
  • Behrenstraße
  • Brückenstraße
  • Dorotheenstraße
  • Friedrichstraße
  • Hermannstraße
  • Joachimsthaler Straße
  • Kaiserdamm
  • Kaiser-Friedrich-Straße
  • Kapweg
  • Leipziger Straße
  • Leonorenstraße
  • Mariendorfer Damm
  • Oranienstraße
  • Potsdamer Straße
  • Reinhardtstraße
  • Sonnenallee
  • Spandauer Damm
  • Stromstraße
  • Tempelhofer Damm

In vielen Orten der deutschen Hauptstadt wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Im Verkehr sind Dieselfahrzeuge die Hauptquelle von NO2. Aus diesem Grund hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Land Berlin verklagt. Am kommenden Dienstag werden vor den Richtern der 10. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts die Einwände verhandelt und möglicherweise die Fahrverbote angeordnet.

Ob die Fahrverbote eingeführt werden und in welchem Umfang dies geschehen wird, hängt laut Senatsverwaltung von umfassenden Untersuchungen ab. So werden auch alternative Maßnahmen geprüft.

Dieselfahrer haben gute Chancen, sich mit einer Klage von ihrem Fahrzeuge zu trennen und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.

Quelle: rbb24.de


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