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Nach Medienberichten soll sich das deutsche Autokartell jahrelang abgesprochen haben, wenn es um technische Entwicklungen ging. Auch im Lichte der Abgasreinigung sollen wohl solche Absprachen getroffen worden sein. Diesbezüglich hat die EU-Kommission ermittelt. Nun drohen hohe Geldstrafen.

Bereits im Oktober 2017 hat die EU-Kommission erste Ermittlungen aufgenommen. Im September 2018 folgten sodann eingehendere Untersuchungen. Das Autokartell bestehend aus BMW, Volkswagen, Daimler, Audi und Porsche stand im Verdacht den Wettbewerb um die Abgasreinigung willentlich unterbunden zu haben. Dabei handelt es sich zwar nicht um Preisabsprachen, allerdings könnten dennoch Konsequenzen aus dem Kartellrecht folgen.

Im April 2019 kündigte die EU-Kommission nun an, dass ein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt. BMW, Volkswagen und Daimler sollen den Wettbewerb um die Innovation von Abgasreinigungssystemen eingeschränkt haben und den Verbrauchern auf diesem Wege verwehrt haben, umweltfreundliche Fahrzeuge erwerben zu können. Dieses Aussetzen des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen erfolgte obwohl den Unternehmen die technischen Möglichkeiten zur Fortentwicklung zur Verfügung standen.

Die illegale Absprache soll wohl dahingehend erfolgt sein, dass nur kleine AdBlue-Tanks verbaut wurden und zum Teil keine Partikelfilter genutzt wurden. Im Zuge der Ermittlungen nahmen Daimler und VW bereits Selbstanzeigen vor. Allerdings äußerten sich beide Unternehmen bisher nicht zu den Vorwürfen.

Lediglich BMW nahm dahingehend Stellung, dass über technikoffene Lösungen zur Verringerung des Feinstaubausstoßes bei Benzinmotoren und zur Harnstoffbetankung bei Dieselmotoren gesprochen wurde. Allerdings wäre die Verhinderung von Fortschritt nicht das Anliegen der Unternehmen in diesem Hinblick gewesen.

Für die EU-Kommission ist im Hinblick auf den Abgasausstoß dabei nicht die Frage, ob Gesetze umgangen oder gebrochen werden sollten. Lediglich der Fakt, dass ein wetteifern um die bessere Technologie unterbunden wurde, reicht für eine Kartellstrafe aus.

Wenn Sie Fragen zur Abgasmanipulation haben und befürchten, dass auch ihr Fahrzeug betroffen ist, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten sich von einem nachteiligen Autokauf zu lösen. Kontaktieren Sie uns gerne im Rahmen unserer unverbindlichen Ersteinschätzung.


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Was in unserem Blogbeitrag vom 06. Juni noch eine Befürchtung war, ist am vergangenen Freitag zur bitteren Realität geworden. Auf Anfrage eines Berichtes der Bild-Zeitung, bestätigte der Sprecher des Daimler-Konzerns den amtlichen Rückrufbeschluss des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Bei rund 60.000 Fahrzeugen des Modells Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651, die zwischen 2012 und 2015 produziert worden sind, soll der Autobauer eine illegale Abschaltvorrichtung zur Abgasmanipulation eingesetzt haben. Daimler bestreitet diesen Vorwurf bislang.

Eine Folge der daraus resultierenden, von den Listenwerten abweichenden Abgaswerte, ist nicht bloß eine erhebliche Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge, sondern auch drohende Sanktionierungen wie zum Beispiel Fahrverbote.

Schon im April hatte das Kraftfahrtbundesamt laut einem Artikel der „Zeit-Online“ in diesem Fall ein formelles Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeleitet. Das Kraftfahrtbundesamt habe damals herausgefunden, dass der gesetzliche Grenzwert für Stickoxide im Neuen Europäischen Prüfzyklus nur eingehalten werde, wenn die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung aktiv sei. Diese hält den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter, verzögert die Aufwärmung des Motoröls und sorgt somit dafür, dass der Grenzwert für Stickoxide eingehalten wird. Im Straßenbetrieb sei die Funktion deaktiviert und der Euro-5-Grenzwert von 180 Milligramm Stickoxid pro Kilometer deutlich überschritten worden.

Damit sind neben den deutschlandweiten Rückrufaktionen der Kleintransporter, C-Klasse-Modellen und GLC Geländewagen in Höhe von 238.000 Fahrzeugen nun auch Autos der GLK Baureihe betroffen. Daimler leitete diese Rückrufe zwar ein, legte aber Widerspruch gegen sämtliche Bescheide ein.

Sollten Sie von einer dieser Rückrufaktionen betroffen sein, oder Fragen zum Dieselskandal haben, rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns.


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