Schlagwortarchiv für: Dieselskandal

Der Skandal rund um die Abgasmanipulation bei Dieselmotoren nimmt kein Ende. Am Freitag den 11.10.2019 wurde die Anordnung einer weiteren Rückrufaktion des Kraftfahrtbundesamtes bei Mercedes bekannt. Betroffen sind abermals Fahrzeuge mit dem Motorentyp OM651. Die Produktion der Motoren mit der Abgasnorm Euro-5 soll im Juni 2016 ausgelaufen sein.

Wir haben bereits am 26. September darüber in unserem Blog berichtet. Bereits im Juni dieses Jahres wurden rund 60.000 Fahrzeuge des Mercedes Geländewagens GLK auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes zurückgerufen. Auch in diesen ist der Motor OM651 verbaut.

Möglicherweise europaweit mehrere hunderttausend Fahrzeuge betroffen

Nun sollen mehrere hunderttausend weitere Fahrzeuge europaweit betroffen sein. Dazu zählen auch circa 260.000 Fahrzeuge des Typs Sprinter. Entgegen der Auffassung von Daimler beurteilte das Kraftfahrtbundesamt bei den nun betroffenen Fahrzeugen die Abgastechnik wiederum als unzulässig.

Gegen die Rückrufaktion des Kraftfahrtbundesamtes will Daimler abermals Widerspruch einlegen. Der Autobauer kündigte jedoch an, dass man mit der Behörde kooperieren und die betroffenen Kunden informieren würde. Die Informationen wären allerdings nicht überraschend, da bereits im Falle des GLK bekanntgegeben wurde, dass die beanstandete Funktion bei der Abgasreinigung in unterschiedlichen Baureihen genutzt wurde. Eine Zahl im mittleren sechsstelligen Bereich ist vom aktuellen Rückruf laut eigenen Angaben des Unternehmens betroffen.

Wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen des Widerrufs und des Abgasskandals im Allgemeinen auf dem Laufenden. Wenn auch Ihr Fahrzeug betroffen sein könnte, kontaktieren Sie uns gerne. Im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung informieren wir Sie über Ihre weiteren Möglichkeiten und helfen Ihnen nicht auf einem Schaden sitzen zu bleiben.

Für betroffene Dieselkunden besteht weiterhin die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen und die Anschaffung von Fahrzeugen rückabzuwickeln. Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen steht interessierten Fahrzeugbesitzern gern mit Rat und Tat zur Seite.


Wenn auch Sie betroffen sind oder Fragen zum Dieselskandal haben: rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung
0431/260924-0
040/8517958-0
info@helgepetersen.de

Foto: Pixabay

*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers

Nachdem die Staatsanwaltschaft Braunschweig am 24.09.2019 öffentlich gemacht hat, dass im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre bei VW der Konzernchef Herbert Diess, der Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und der frühere Konzernchef Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation angeklagt werden, da diese im Jahr 2015 nicht rechtzeitig auf die wirtschaftlichen Risiken der Diesel-Affäre hingewiesen und so gegenüber ihren Anlegern die Verpflichtung zu einer sog. ad-hoc-Mitteilung verletzt haben sollen, wird die Autobranche bereits vom nächsten Donnerschlag erschüttert.

In unserem Blogbeitrag vom 25. Juni haben wir bereits darüber berichtet: Betroffen diesmal ist die Daimler-AG, der ebenfalls Manipulationen bei Dieselfahrzeugen vorgeworfen wird, weshalb in der Vergangenheit bereits rund 684.000 Fahrzeuge dieses Herstellers durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zurückgerufen wurden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verlangt von der Daimler AG eine Bußgeldzahlung in Höhe von 870 Millionen Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht innerhalb der mit der mit der Zertifizierung der Fahrzeuge befassten Abteilung. Von dem Bußgeld entfallen lediglich 4 Millionen Euro auf die Sanktionierung als Ordnungswidrigkeit, der weitaus höhere Anteil von 864 Millionen Euro dient der Abschöpfung der Gewinne aus dem Verkauf der betroffenen Fahrzeuge. In ähnlicher Höhe waren 2018 auch schon VW (1 Milliarde Euro), Audi (800 Millionen Euro) und Porsche (535 Millionen Euro) zur Kasse gebeten worden.

Die Daimler AG beteuert zwar weiterhin ihre Unschuld und hält auch ihren Widerspruch gegen die Rückrufbescheide des KBA aufrecht. Gleichwohl hat sie das Bußgeld akzeptiert. Verhält sich so jemand, der ein reines Gewissen hat? Es fällt schwer zu glauben, dass selbst bei der Daimler AG ein Betrag von 870 Millionen Euro lediglich als „Peanuts“ angesehen wird, den man lieber klaglos zahlt, als sich die Mühe zu machen, einer (vermeintlich) unberechtigten Zahlungsaufforderung entgegenzutreten. Ungeachtet der Verhängung der Bußgeldzahlung wird weiterhin gegen Mitarbeiter des Konzerns ermittelt. Es soll herausgefunden werden, wer für die Manipulationen auch persönliche Verantwortung trägt.

Für betroffene Dieselkunden besteht weiterhin die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen und die Anschaffung von Fahrzeugen rückabzuwickeln. Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen steht interessierten Fahrzeugbesitzern gern mit Rat und Tat zur Seite.


Wenn auch Sie betroffen sind oder Fragen zum Dieselskandal haben: rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung
0431/260924-0
040/8517958-0
info@helgepetersen.de

Foto: Pixabay

*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Rahmen eines eigens eingerichteten Instituts die Wirksamkeit von Softwareupdates bei Dieselfahrzeugen auf die Probe gestellt. Das Emissions-Kontroll-Institut (EKI) führt seit Mai 2016 im realen Straßenbetrieb eigene Abgasmessungen durch.

Auf einer circa 32 Kilometer langen Teststrecke in Berlin, auf der die Fahrzeuge sowohl durch die Stadt als auch über Landstraßen und Autobahnen gefahren sind, wurde in mehreren Fahrten unter anderem der Ausstoß von Stickoxiden vor und nach dem Softwareupdate des Herstellers überprüft. Alle Fahrzeuge waren mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet.

Die Ergebnisse wurden durch das EKI selbst veröffentlicht. Dabei ist zu sehen, dass auch nach den Softwareupdates die Grenzwerte häufig überschritten werden. Für die Motortypen EA189 konnte lediglich bei warmen Außentemperaturen teilweise ein positives Ergebnis erzielt werden. Dieses hielt sich bei kälteren Temperaturen jedoch nicht.

Bessere Ergebnisse konnten im Test die Fahrzeuge erzielen, die eine Hardware-Nachrüstung erhielten. Bei der Nachrüstung mit einem sog. SCR-Katalysator, bei welchem die Abgase durch die Zuführung von Harnstoff („Adblue“) gereinigt werden, konnten die Stickoxidwerte bei Temperaturen zwischen 8 und 34 Grad deutlich verringert werden und die vorgeschriebenen Grenzwerte wurden eingehalten.

Dennoch zeigt der Test, dass im Straßenverkehr nicht zwangsläufig die gewünschten Ergebnisse durch ein Softwareupdate erzielt werden können. Deshalb sollten Sie als betroffener Halter eines Dieselfahrzeugs Ihre Ansprüche prüfen lassen. Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite.


Wenn auch Sie betroffen sind oder Fragen zum Dieselskandal haben: rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung
0431/260924-0
040/8517958-0
info@helgepetersen.de

Foto: Pixabay

*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers

Der Dieselskandal weitet sich immer weiter aus. Wie der Bayerische Rundfunk und das Handelsblatt berichten, habe der Ingolstädter Autobauer Audi in der Dieselaffäre im großen Stil manipuliert. So habe das Unternehmen sogar noch bis ins Jahr 2018 manipulierte Autos an seine Kunden verkauft, obwohl das Kraftfahrtbundesamt bereits bis Mitte des Jahres 2017 gegenüber Audi den Rückruf von zahlreichen Modellen wegen Benutzung von manipulierter Software angeordnet hatte.

Auch 2018 hat die Behörde entsprechende Bescheide an Audi verschickt. So hieß es offiziell, Audi habe seine Modelle zurückzurufen, da eine Manipulationssoftware eingebaut sei. Auch das Bundesverkehrsministerium sprach von der unzulässigen Abschalteinrichtung der „Motoraufwärmfunktion“.

Laut dem vom 01.07.2019 von der ARD ausgestrahlten Bericht über die Verwicklungen von Audi heißt es aber, dass das Kraftfahrtbundesamt wohl von weiteren Manipulationen wusste. In den der ARD vorliegenden nichtöffentlichen Bescheide an Audi hinsichtlich des Audi Modells A8, 3.0 l Diesel heißt es unter anderem, dass bei dem Modell gleich 4 „Strategien“ verwendet werden, um bei dem NOx-Ausstoß zu tricksen. Bei mehreren Dieselmodellen stufte das Kraftfahrtbundesamt jedoch nur die Strategie A, die sog. Aufwärmfunktion, als eine unzulässige Abschalteinrichtung ein. Die Behörde verzichtete offenbar auf eigene technische Untersuchungen und verließ sich auf die Angaben des Herstellers: „Eigene technische Prüfungen wurden durch das KBA nicht durchgeführt. Es wird nach Aktenlage beschieden.“

Die Deutsche Umwelthilfe gab zuletzt in einer Pressemitteilung vom 02.07.2019 bekannt, dass die von Audi entwickelten 3.0 Diesel Motoren EA897 einen extrem hohen Schadstoffausstoß aufweisen würden. Dem Bundesverkehrsministerium seien die Messungen der NOx-Emissionen der Diesel Limousinen und SUVs unter realen Bedingungen bereits seit mehr als 3 Jahren bekannt. Dennoch wurden die betroffenen PKW Halter nicht über die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen informiert. Stattdessen verteidigt der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer das Kraftfahrtbundesamt gegen die Vorwürfe: „Wir haben nie etwas Illegales zugelassen.“

Welche Rechte haben betroffen Kunden?

Die Gerichte urteilen überwiegend zugunsten der Verbraucher. Deutschlandweit wurden bereits mehrere hundert Urteile von verschiedenen Kanzleien für vom Dieselskandal betroffene Kfz-Besitzer erstritten. Die Kanzlei HPC ist eine der deutschlandweit führenden Kanzleien rund um den Verbraucherschutz.

Ersteinschätzung ohne Kosten

Haben auch Sie ein Fahrzeug gekauft, finanziert oder geleast, das vom Abgasskandal betroffen ist, so zögern Sie nicht, Ihre Rechte gegen die Großkonzerne durchzusetzen. Die Kanzlei HPC steht Ihnen bei allen Fragen rund um den Dieselskandal zur Seite und setzt gemeinsam mit Ihnen Ihre Rechte durch!

Mehr Informationen unter: abgasskandal-hpc.de

Quellen:
Pressemitteilung von Duh.de
Tagesschau


Wenn auch Sie betroffen sind oder Fragen zum Dieselskandal haben: rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung
0431/260924-0
040/8517958-0
info@helgepetersen.de

Foto: Pixabay

*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers

Im Fall der Abgasmanipulation an zahlreichen Fahrzeugen verschiedener Hersteller scheinen sich die Weichen erneut zu stellen. Auch Opel soll beim Schadstoffausstoß getrickst haben. Besonders überraschend ist, dass es dieses Mal wohlmöglich sogar Benzin- und nicht mehr ausschließlich Dieselfahrzeuge trifft.

Das Kraftfahrtbundesamt hat angeordnet, dass die Modelle Adam und Corsa aus dem Baujahren 2018 und 2019 wegen einer Überschreitung der Stickoxidwerte zurückgerufen werden sollen. Zunächst hatte Opel angekündigt, dass man die möglicherweise vorliegende Fehlfunktion der Abgasreinigung selbst und freiwillig beheben wolle. Nun folgte die offizielle Anordnung.

Bereits Ende 2018 war Opel ins Visier des Kraftfahrtbundesamtes gerückt und musste Nachbesserungen an den Dieselmodellen Insignia, Cascada und Zafira vornehmen. Jedoch bestritt Opel den Vorwurf eine illegale Abschalteinrichtung verbaut zu haben und kündigte rechtliche Schritte an.

Noch vor wenigen Monaten meldete Opel dann, dass die nun betroffenen Benziner (Opel Adam und Opel Corsa) mit möglichen Stickoxidproblemen zu tun hätten. Die eigenen Kontrollen des Unternehmens haben ergeben, dass die Lambdasonde bei hohen Geschwindigkeiten nicht mehr vollumfänglich funktionieren könnte. Dies könnte wiederum zu einer Überschreitung der Stickoxidgrenze führen. Allerdings wären hauptsächlich Fahrzeuge mit einer Laufleistung über 50.000 Kilometern betroffen.

Das Unternehmen sah zu diesem Zeitpunkt noch kein Sicherheitsproblem und hielt eine Überwachung des Rückrufs durch das Kraftfahrtbundesamt für nicht notwendig. Doch der offizielle Rückruf scheint ein anderes Licht auf die Problematik zu werfen.

Fahrer eines Opel Fahrzeuges, unabhängig davon ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, sollten deshalb dringend ihre Ansprüche prüfen lassen.
Kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wenn auch Sie vom Abgasskandal betroffen sind. Nutzen Sie dafür unsere zunächst kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.


Wenn auch Sie betroffen sind oder Fragen zum Dieselskandal haben: rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung
0431/260924-0
040/8517958-0
info@helgepetersen.de

Foto: Pixabay

*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers

Nach Medienberichten soll sich das deutsche Autokartell jahrelang abgesprochen haben, wenn es um technische Entwicklungen ging. Auch im Lichte der Abgasreinigung sollen wohl solche Absprachen getroffen worden sein. Diesbezüglich hat die EU-Kommission ermittelt. Nun drohen hohe Geldstrafen.

Bereits im Oktober 2017 hat die EU-Kommission erste Ermittlungen aufgenommen. Im September 2018 folgten sodann eingehendere Untersuchungen. Das Autokartell bestehend aus BMW, Volkswagen, Daimler, Audi und Porsche stand im Verdacht den Wettbewerb um die Abgasreinigung willentlich unterbunden zu haben. Dabei handelt es sich zwar nicht um Preisabsprachen, allerdings könnten dennoch Konsequenzen aus dem Kartellrecht folgen.

Im April 2019 kündigte die EU-Kommission nun an, dass ein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt. BMW, Volkswagen und Daimler sollen den Wettbewerb um die Innovation von Abgasreinigungssystemen eingeschränkt haben und den Verbrauchern auf diesem Wege verwehrt haben, umweltfreundliche Fahrzeuge erwerben zu können. Dieses Aussetzen des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen erfolgte obwohl den Unternehmen die technischen Möglichkeiten zur Fortentwicklung zur Verfügung standen.

Die illegale Absprache soll wohl dahingehend erfolgt sein, dass nur kleine AdBlue-Tanks verbaut wurden und zum Teil keine Partikelfilter genutzt wurden. Im Zuge der Ermittlungen nahmen Daimler und VW bereits Selbstanzeigen vor. Allerdings äußerten sich beide Unternehmen bisher nicht zu den Vorwürfen.

Lediglich BMW nahm dahingehend Stellung, dass über technikoffene Lösungen zur Verringerung des Feinstaubausstoßes bei Benzinmotoren und zur Harnstoffbetankung bei Dieselmotoren gesprochen wurde. Allerdings wäre die Verhinderung von Fortschritt nicht das Anliegen der Unternehmen in diesem Hinblick gewesen.

Für die EU-Kommission ist im Hinblick auf den Abgasausstoß dabei nicht die Frage, ob Gesetze umgangen oder gebrochen werden sollten. Lediglich der Fakt, dass ein wetteifern um die bessere Technologie unterbunden wurde, reicht für eine Kartellstrafe aus.

Wenn Sie Fragen zur Abgasmanipulation haben und befürchten, dass auch ihr Fahrzeug betroffen ist, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten sich von einem nachteiligen Autokauf zu lösen. Kontaktieren Sie uns gerne im Rahmen unserer unverbindlichen Ersteinschätzung.


Wenn auch Sie betroffen sind oder Fragen zum Dieselskandal haben: rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung
0431/260924-0
040/8517958-0
info@helgepetersen.de

Foto: Pixabay

*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers

Was in unserem Blogbeitrag vom 06. Juni noch eine Befürchtung war, ist am vergangenen Freitag zur bitteren Realität geworden. Auf Anfrage eines Berichtes der Bild-Zeitung, bestätigte der Sprecher des Daimler-Konzerns den amtlichen Rückrufbeschluss des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Bei rund 60.000 Fahrzeugen des Modells Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651, die zwischen 2012 und 2015 produziert worden sind, soll der Autobauer eine illegale Abschaltvorrichtung zur Abgasmanipulation eingesetzt haben. Daimler bestreitet diesen Vorwurf bislang.

Eine Folge der daraus resultierenden, von den Listenwerten abweichenden Abgaswerte, ist nicht bloß eine erhebliche Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge, sondern auch drohende Sanktionierungen wie zum Beispiel Fahrverbote.

Schon im April hatte das Kraftfahrtbundesamt laut einem Artikel der „Zeit-Online“ in diesem Fall ein formelles Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeleitet. Das Kraftfahrtbundesamt habe damals herausgefunden, dass der gesetzliche Grenzwert für Stickoxide im Neuen Europäischen Prüfzyklus nur eingehalten werde, wenn die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung aktiv sei. Diese hält den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter, verzögert die Aufwärmung des Motoröls und sorgt somit dafür, dass der Grenzwert für Stickoxide eingehalten wird. Im Straßenbetrieb sei die Funktion deaktiviert und der Euro-5-Grenzwert von 180 Milligramm Stickoxid pro Kilometer deutlich überschritten worden.

Damit sind neben den deutschlandweiten Rückrufaktionen der Kleintransporter, C-Klasse-Modellen und GLC Geländewagen in Höhe von 238.000 Fahrzeugen nun auch Autos der GLK Baureihe betroffen. Daimler leitete diese Rückrufe zwar ein, legte aber Widerspruch gegen sämtliche Bescheide ein.

Sollten Sie von einer dieser Rückrufaktionen betroffen sein, oder Fragen zum Dieselskandal haben, rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns.


Wenn auch Sie betroffen sind oder Fragen zum Dieselskandal haben: rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung
0431/260924-0
040/8517958-0
info@helgepetersen.de

Foto: Pixabay

*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers

In der Diesel-Abgasaffäre droht eine neue Rückrufwelle. Rund 60.000 Fahrzeuge des Modells GLK 220 CDI von Mercedes sollen mit einer verbotenen „Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung“ ausgestattet sein.

Diese Manipulation für Abgastests wirft das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dem Autohersteller Daimler vor. Betroffen sind wohl Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2015. Jedoch bestreitet der Konzern diese Vorwürfe und beruft sich darauf, dass die Funktion legal sei. Eine genaue Beurteilung ist jedoch noch ausstehend. Die Anhörung ist noch nicht abgeschlossen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Software manipuliert war, könnten auch weitere Modelle betroffen sein. Die Software wurde auch bei den Motoren OM 651 und OM 642 verwendet.

Dies ist nicht der erste Manipulationsvorwurf gegen Mercedes. Bereits im August 2018 wurde eine umfangreiche Rückrufaktion für rund 690.000 Fahrzeuge in ganz Europa gestartet. Alle betroffenen Fahrzeugtypen waren mit der Abgasnorm Euro6b ausgestattet.

Dem war eine freiwillige Servicemaßnahme vom März 2017 vorausgegangen. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde ein Softwareupdate zur Verbesserung des NOx-Emissionsverhaltens für Fahrzeuge bestimmter Motortypen angeboten. Ende Juli 2017 wurde das Maßnahmenpaket auf drei Millionen Fahrzeuge erweitert.

Auch die vom späteren Rückruf betroffenen Fahrzeuge gehörten teilweise zu der freiwilligen Maßnahme von Mercedes. Mit der Rückrufaktion des KBA wurden sie jedoch Teil dieser und Mercedes wurde zur Herstellung eines Softwareupdates für die betroffenen Fahrzeuge verpflichtet.

Im Internet bietet sowohl das KBA als auch Daimler ein Tool zur Überprüfung an, damit Sie rausfinden können, ob auch ihr Fahrzeug betroffen ist. Für den Fall, dass auch Sie zu den Betroffenen gehören, informieren Sie sich über Ihre weiteren Möglichkeiten. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner und beraten Sie gerne dazu, wie Sie weiter vorgehen können. Nutzen Sie hierzu ganz einfach unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.


Wenn auch Sie betroffen sind oder Fragen zum Dieselskandal haben: rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung
0431/260924-0
040/8517958-0
info@helgepetersen.de

Foto: Pixabay

*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers

Vor dem Landgericht Paderborn ist es uns für einen Mandanten gelungen ein positives Urteil rund um den Dieselabgasskandal zu erstreiten. Die Klage richtete sich gegen VW selbst. In erster Instanz wurde VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rückabwicklung verurteilt.

Das Landgericht Paderborn stellte fest, dass ein Schaden bereits in einer ungewollten Verpflichtung liegen kann. Es kommt nicht nur auf den ökonomischen Wert an, sondern auch darauf, ob die Freiheit mit dem eigenen Vermögen nach eigenem Belieben zu verfahren möglicherweise verletzt wurde. Eben diese Freiheit wird bei der Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung verletzt. Durch den Einsatz von manipulierter Prüfstandsentdeckungssoftware ist für unseren Mandanten ein nachteiliger Vertrag entstanden.

Kein Verbraucher, der durchschnittlich informiert ist und in wirtschaftlicher Weise vernünftig denkt, würde nach Auffassung des Gerichts ein manipuliertes Fahrzeug kaufen. Außerdem muss er nicht davon ausgehen, dass die Abgaswerte nur aufgrund einer Manipulation, die gesetzeswidrig ist, eingehalten werden.

Die schädigende Handlung von VW lag dabei darin, dass die Fahrzeuge unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Software in den Verkehr gebracht wurden. Es bestand eine Pflicht zur Aufklärung, dass die angegebenen Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, denn für den Endverbraucher ist es aufgrund eines Wissens- und Informationsgefälles nicht ersichtlich, dass diese Werte im Straßenverkehr nicht eingehalten werden. Dass die Werte zwischen dem Betrieb im Prüfstand und im Straßenverkehr, wie von VW angegeben, naturgemäß abweichen, ist dem durchschnittlichen Verbraucher unbekannt.

Der Schaden für unseren Mandanten konnte zudem auch durch ein Softwareupdate nicht mehr kompensiert werden. Vielmehr ist er schon bei Abschluss des Kaufvertrages eingetreten.

Außerdem kam das Gericht zu der Auffassung, dass die Schädigung nach einem durchschnittlichen Anstandsmaßstab sittenwidrig ist. Die Schädigung ist mit den Grundbedürfnissen einer loyalen Rechtgesinnung nicht vereinbar und der Abschluss eines Kaufvertrages, der auf dieser schädigenden Handlung beruht, ist von einem redlichen und rechtstreuen Verbraucher nicht zu erwarten. Gerade die Heimlichkeit begründet die Sittenwidrigkeit, weil das Wissens- und Informationsgefälle zum Vorteil des Herstellers ausgenutzt wurde, da die Manipulation für einen Laien nicht zu erkennen war. Auch die Tatsache, dass der Kauf eines Kraftfahrzeugs in der Regel für einen durchschnittlichen Verbraucher eine hohe finanzielle Belastung darstellt, unterstützt die Annahme der Sittenwidrigkeit. Zudem entspricht es dem gesellschaftlichen Zeitgeist sich umweltfreundlich zu verhalten. Über diese Umstände noch hinaus führt die Täuschung von Millionen Kunden nicht nur zu einer Schädigung der Umwelt sondern auch zu einer Belastung der Gesundheit anderer Menschen.

Wenn auch Sie Fragen zu Ihrem Dieselfahrzeug haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen Ihren Fall individuell.


Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung
0431/260924-0
040/8517958-0
info@helgepetersen.de

Foto: Pixabay / Pixabay

*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers

Die süddeutsche Zeitung berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 18. Januar 2019, dass das Landgericht Stuttgart den Autohersteller Mercedes in drei Fällen zu Schadensersatzzahlungen verurteilt hat. Die Summen liegen zwischen 25.000 EUR und 40.000 EUR.

Besonders interessant: Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart sind die sogenannten „Thermofenster“ der Abgasreinigung in den betroffenen Dieselmotoren als unzulässige Abschalteinrichtungen zu werten.

Die sogenannten „Thermofenster“ seien nach Angaben des Herstellers notwendig, um Schäden am Motor zu verhindern. Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Verfahren, das die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen drosselt. Das Verfahren beugt schädlichen Ablagerungen im Motor vor.

Die Urteile sind derzeit noch nicht rechtskräftig. Laut Daimler werde der Konzern gegen alle Entscheidungen in Berufung gehen.

Es ist davon auszugehen, dass diese Urteile für eine weitere Klagewelle gegen den Daimler-Konzern sorgen werden.

Nach Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) musste Daimler europaweit 690 000 Dieselfahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. In Deutschland waren davon rund 238 000 Fahrzeuge betroffen. Daimler hat gegen den Rückruf-Bescheid Widerspruch eingelegt. Anders als der Volkswagen Konzern, der die Schummelei durch Abschalteinrichtungen offiziell eingestanden hat, betont Daimler weiterhin, gegen keine Gesetze verstoßen zu haben.

Sie haben einen „Skandal-Diesel“?

Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen setzt die Schadensersatzansprüche von Geschädigten des Dieselskandals ohne Kostenrisiko* durch – ganz gleich ob Geschädigte eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.

Das  Team ist seit Jahren auf Rückabwicklungen spezialisiert und setzt sich bundesweit für die Rechte von Verbrauchern ein.

Helge Petersen dazu: „Kosten können nicht der Grund sein, dass Geschädigte auf ihre Rechte verzichten. Daher können  wir Geschädigten mithilfe eines exklusiven Prozessfinanzierers eine Klage ohne Kostenrisiko anbieten.“


Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung
0431/260924-0
040/8517958-0
info@helgepetersen.de

Fotos: Pixabay

*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers