Schlagwortarchiv für: Fahrverbot

Am 26. Juni 2019 hat der Europäische Gerichtshof darüber entschieden, welche Vorgaben bei der Messung von Schadstoffwerten an Messstationen zu beachten sind.

Grund für die Entscheidung war ein belgischer Rechtsstreit, bei dem mehrere Bewohner des Stadtteils Brüssel-Hauptstadt neben der Umweltorganisation ClientEarth die Auffassung vertraten, dass für ihre Region kein angemessener Luftqualitätsplan erstellt wurde. In diesem Kontext wurde der Europäische Gerichtshof befragt, wie das Unionsrecht in diesem Fall von den nationalen Gerichten auszulegen ist. Im Mittelpunkt stand dabei die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa.

Der Europäische Gerichtshof hatte dabei die Fragen zu beurteilen, ob nationale Gerichte den Standort von Messstationen überprüfen können und ob ein Mittelwert aus den Ergebnissen der unterschiedlichen Messstationen gebildet werden darf.

Im Hinblick auf die Frage, ob die Standortwahl für Messstationen der Kontrolle unterliegt, stellte das Gericht fest, dass Bürger die Wahl der Verwaltung überprüfen lassen können. Die Richtlinie enthält klare und detaillierte Regelungen über die Errichtung von Standorten, aber den Behörden steht ein Ermessen zu, das sich der gerichtlichen Kontrolle jedoch nicht entzieht. Insbesondere sind die Behörden verpflichtet, eine Mindestanzahl von Messstationen einzurichten, die darüber hinaus auch Informationen über die am stärksten belasteten Stellen liefern.

Weitergehend verneinte das Gericht die Frage nach einer Bildung des Mittelwertes aus den Ergebnissen aller Messstationen. Das bedeutet, dass die Überschreitung der Grenzwerte an nur einer Stelle ausreicht, um einen Verstoß gegen die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa anzunehmen.

Für Dieselfahrer könnte dieses Urteil nun weitreichende Folgen haben, wenn als Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs weitere Fahrverbote folgen. Fahrer eines Dieselfahrzeugs sollten daher dringend ihre Ansprüche prüfen lassen. Wir beraten Sie gerne über Ihre rechtlichen Möglichkeiten, sich von Ihrem Dieselfahrzeug zu trennen und keine Einschränkungen Ihrer Mobilität hinnehmen zu müssen.


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Ab Juli 2019 wird das Diesel-Fahrverbot auch für zwei Straßen in Darmstadt gelten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verkündete am Mittwoch einen entsprechenden Vergleich zwischen dem Bundesland Hessen und der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Parteien einigten sich außergerichtlich. Die Fahrverbote gelten für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Entscheidungen zu Fahrverboten in verschiedenen Städten Deutschlands, unter anderem auch Hamburg, Berlin und Köln, füllen seit Monaten die Presse. Die Fahrverbote schränken die Mobilität vieler Dieselfahrer ein.

Hintergrund ist das Überschreiten des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in vielen Städten Deutschlands. Im Verkehr seien Dieselfahrzeuge die Hauptquelle von NO2. Aus diesem Grund klagte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen verschiedene Bundesländer.

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Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen setzt die Schadensersatzansprüche von Geschädigten des Dieselskandals ohne Kostenrisiko* durch – ganz gleich ob Geschädigte eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.

Das  Team ist seit Jahren auf Rückabwicklungen spezialisiert und setzt sich bundesweit für die Rechte von Verbrauchern ein.

Helge Petersen dazu: „Kosten können nicht der Grund sein, dass Geschädigte auf ihre Rechte verzichten. Daher können  wir Geschädigten mithilfe eines exklusiven Prozessfinanzierers eine Klage ohne Kostenrisiko anbieten.“


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Die Umwelthilfe hat in mehr als 30 Städten Klagen eingereicht. Nachdem für mehrere deutsche Städte, u.a. Hamburg, Berlin, Stuttgart, Köln und Bonn Fahrverbote entschieden wurden, urteilte nun auch ein weiteres Verwaltungsgericht: im vielbefahrenen Abschnitt der Autobahn 40 in Essen müssen Dieselfahrverbote eingeführt werden.

Ab 1. Juli 2019 dürfen nach der heutigen Anordnung des Verwaltungsgerichtes nur noch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher fahren. Ab dem 1. September wird dies verschärft und nur Dieselfahrzeuge der Klasse 6 dürfen in der neue Zone in Essen fahren.

In der Stadt Gelsenkirchen soll laut Bericht von SPIEGEL ONLINE die Kurt-Schumacher-Straße bereits am 1. Juli 2019 nur noch für Diesel der Schadstoffklasse Euro-6 befahrbar sein. Ausnahmen für Gewerbetreibende sollen jedoch möglich sein.

Das Land Nordrhein-Westfalen ist nun verpflichtet, entsprechend Regelungen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen.

Hamburg war die erste Stadt, in der Fahrverbote eingeführt wurden. Dieselfahrzeuge, die die Euronorm 6 nicht erfüllen, müssen seit Juni dieses Jahres zwei Durchgangsstraßen meiden. Für Anwohner und Anlieger gelten jedoch Ausnahmen.

Die Urteile der letzten Tage werden vermutlich nicht die letzten gewesen sein. Ende November und Ende Dezember werden Urteile für die Städte Darmstadt und Wiesbaden erwartet.

Mehr dazu: Spiegel.de, „Dieselfahrverbot auf der Autobahn in Essen und in Gelsenkirchen“


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Fahrverbote sind in aller Munde. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschieden, dass auch für Euro-5-Diesel Fahrverbote verbindlich im Stuttgarter Luftreinhalteplan geregelt werden müssen.

Am Montag wurden zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim veröffentlicht, nach denen das Land Baden-Württemberg umgehend die Planung von Fahrverboten für Diesel der Euronorm 5 in Stuttgart beginnen muss. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar.

Baden-Württemberg bereitet derzeit Fahrverbote zur Luftreinhaltung ab dem 01. Januar 2019 in Stuttgart vor. Betroffen sind hier Diesel der Euronorm 4 und schlechter. Nach den nun erlassenen Beschlüssen muss das Land laut eines VGH-Sprechers umgehend in einem Ergänzungsverfahren mit der Planung der weiteren Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 beginnen.
Stuttgart ist der Sitz von Autoherstellern wie Porsche und Daimler. Wie viele Dieselfahrer in Stuttgart betroffen sein werden, ist derzeit noch nicht bekannt.

In der vergangenen Woche entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass in Köln und Bonn Fahrverbote verhängt werden. Nach Hamburg und Berlin ist Köln die nächste Millionenstadt, in der Dieselfahrzeuge in bestimmten Zonen verboten sind. Die Umwelthilfe hat in mehr als 30 Städten Klagen eingereicht. Dieselfahrzeuge sind in Städten eine Hauptquelle für das gesundheitliches Stickstoffdioxid (NO2). Weitere Fahrverbote werden nach den Entscheidungen der letzten Monate immer wahrscheinlicher.


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Die Dieselverbote in Deutschland weiten sich aus. Die Deutsche Umwelthilfe hat das Land Nordrhein-Westfalen verklagt, weil in Köln und Bonn die Stickoxidwerte an bestimmten Orten Grenzwerte überschreiten.

Das Verwaltungsgericht Köln hat nun entschieden, dass in Köln und Bonn Fahrverbote verhängt werden um die Luftqualität zu verbessern. Im Verkehr sind Dieselfahrzeuge die Hauptquelle von Stickstoffoxid.

Die Fahrverbote sollen ab 01. April 2019 in Kraft treten. In Köln sollen alle Diesel bis zur Schadstoffklasse Euro 4 von dem Fahrverbot betroffen sein. Ab 01. September 2019 soll das Fahrverbot verschärft werden: dann sollen alle Diesel bis zur Schadstoffklasse 5 keine Einfahrt in die grüne Umweltzone haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fahrverbote: nach Hamburg und Berlin nun Köln

Nach Hamburg und Berlin ist Köln die nächste Millionenstadt, in der Dieselfahrzeuge in bestimmten Zonen verboten sind. Die Fahrverbote schränken die Mobilität von Dieselfahrern ein. In Hamburg-Altona-Nord trat das Fahrverbot am 31. Mai 2018 in Kraft. Ab 01. Februar 2018 sind Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und schlechter in der Innenstadt von Frankfurt am Main tabu. Auch das Fahrverbot in Stuttgart rückt näher. Weitere Fahrverbote werden nach den Entscheidungen der letzten Monate immer wahrscheinlicher.

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Ein Fahrverbot für manche Diesel-Modelle scheint möglich. Dies meint zumindest Remo Klinger, der Anwalt der Deutschen Umwelthilfe (DUH), wie die Kieler Nachrichten berichten. Eine Klage aufgrund der Schadstoffbelastung sei bereits eingereicht worden.

Remo Klinger vertritt die Deutsche Umwelthilfe in diversen Klagen vor deutschen Verwaltungsgerichten, unter anderem vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig. Dieser vertritt die Auffassung, dass ein Fahrverbot in Kiel aufgrund der hohen Belastungen unumgänglich sein könnte. Hiervon könnten viele Besitzer älterer Dieselfahrzeuge betroffen sein, denen die Durchfahrt in einem solchen Falle untersagt werden könnte. Dies kann weitreichende Folgen haben.

Einschränkungen für Privatleute und Unternehmen möglich

Liegt die Umweltzone auf dem Arbeitsweg, so können durch das notwendig werdende Umfahren erhebliche Zeitaufwendungen eintreten. Auch ist nicht klar, inwiefern Berufsfahrer eine Ausnahmeregelung erhalten könnten. Sollte keine Ausnahme eingeführt werden, so führen die durch die Umweltzone entstehenden Belastungen bei Unternehmern gegebenenfalls zu empfindlichen Umsatzeinbußen, da Kunden schlichtweg nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand angefahren werden können.

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Kieler Nachrichten, 22.10.2018, DUH-Anwalt erwartet Fahrverbot in Kiel


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Am vergangenen Freitag bot sich in Kiel die Gelegenheit, sowohl für betroffenen Dieselfahrer als auch für juristisch interessierte Personen an einem Vortrag teilzunehmen, der sich mit der Vereinbarkeit von Abschaltvorrichtungen bei Dieselfahrzeugen und rechtsstaatlichen Belangen befasste.

Hierfür hatte die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Herrn Prof. Dr. Remo Klinger eingeladen. Da das Thema nicht nur brandaktuell ist, sondern mit Herrn Prof. Dr. Klinger auch ein überaus renommierter Dozent gewonnen werden konnte, war die Veranstaltung gut besucht.

Prof. Dr. Klinger ist Honorarprofessor an der Hochschule für „nachhaltige Entwicklung“ in Eberswalde und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. In näherer Vergangenheit vertrat er in seiner anwaltlichen Tätigkeit insbesondere mehrere große Umweltverbände im Streit gegen das Bundesverteidigungsministerium. Aktuell vertritt er die Deutsche Umwelthilfe bei Ihren Klagen gegen 28 deutsche Städte wegen massiver Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte im Straßenverkehr.

Dass sowohl von den Kommunen als auch von der Bundesregierung kaum etwas dafür getan wird, um Fahrverbote durchzusetzen und somit endlich für Einhaltung der Grenzwerte zu sorgen, stelle für ihn einen klaren Rechtsbruch dar. Als Meilenstein auf dem Weg zu sauberer Luft und dem Weg aus der Dieselkrise stellte Herr Prof. Dr. Klinger vor allem die Durchsetzung des Verbandsklagerechts hervor. Dieses hat seine Wurzeln in einem von Bulgarien angestrengten Verfahren vor dem EuGH mit Urteil vom 08. März 2011. Erst mit Einführung des Verbandsklagerechts ist es möglich geworden, dass große Verbände, wie der BUND oder die deutsche Umwelthilfe, die Rechte für die Betroffenen wahrnehmen, ohne dass jede Einzelperson für sich klagen muss.

Herr Prof. Dr. Klinger fordert die konsequente Durchsetzung und Einhaltung von großräumigen Fahrverboten für betroffene Dieselfahrzeuge, sieht die Automobilindustrie aber auch in der eindeutigen Pflicht zur Hardware-Nachrüstung.

Das Maß an krimineller Energie, welches die Industrie an den Tag lege, sei erschütternd. Es habe während des Prozesses sogar Morddrohungen gegenüber seiner Mandantschaft per SMS gegeben. Herr Prof. Dr. Klinger sieht ein Fehlverhalten auch klar in der Politik. Eine rechtzeitige Einführung der Plakettenlösung wäre seitens der Politik ein Eingeständnis gegenüber den Wählern gewesen, dass ein Fahrverbot kommt.


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Seit einigen Monaten wird in der Landeshauptstadt über ein mögliches Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge an der Verkehrsachse Theodor-Heuss-Ring diskutiert. Doch in Kiel sind nicht nur die Fahrzeuge auf den Straßen für den enormen Schadstoffausstoß verantwortlich, sondern auch der zunehmende Verkehr von Kreuzfahrtschiffen. Nach den neuesten Angaben des Leiters des Kieler Umweltschutzamtes, Andreas von der Heydt, habe der Schiffsverkehr jedoch keinen Einfluss auf die Stickoxid-Belastung am Theodor-Heuss-Ring.

Streit, ob ein Fahrverbot für ältere Diesel-Modelle eingeführt werden soll

Der Theodor-Heuss-Ring ist nicht nur die meistbefahrene Straße Kiels, sondern sie gehört auch im bundesweiten Vergleich zu den Straßen, die am stärksten durch Stickoxid belastet sind. Seit geraumer Zeit wird im schleswig-holsteinischen Landtag darüber gestritten, ob ein Fahrverbot für ältere Diesel-Modelle eingeführt werden soll, um die Grenzwerte für die Schadstoffbelastung einzuhalten. Ebenso wurde der Bau einer Schutzwand in Erwägung gezogen. Ralf Stegner (SPD) von der Opposition fordert hingegen Förderprogramme für den ÖPNV, für Pendler und für die Elektromobilität.

Bei dem aktuellen Kreuzfahrer-Boom in der Landeshauptstadt liegt die Frage nahe, ob auch der Schiffsverkehr für die Überschreitung der Stickstoffgrenzwerte verantwortlich ist. Vor dem Kieler Umweltausschuss stellte jedoch der Leiter des Amtes für Umweltschutz klar, dass dies nicht der Fall sei. Stickoxide würden sich sehr schnell verdünnen und ihre Konzentration nehme mit zunehmender Entfernung schnell ab. Somit würde der Schadstoffausstoß der Kreuzfahrtschiffe nicht zur Grenzwertüberschreitung an der Verkehrsachse Theodor-Heuss-Ring beitragen. Trotzdem wolle die Stadt weiterhin die aktuellen Messungen am Wasser aufmerksam verfolgen.

Des Weiteren bestätigte von der Heydt, dass eine Lösung für die Stickoxidbelastung am Theodor-Heuss-Ring noch nicht in Sicht sei. Es würden zur Zeit zwei Gutachten erstellt werden, die sich mit den Auswirkungen verschiedener Lösungsansätze, wie z.B. einer Tempo-50-Regelung und einer Veränderung der Verkehrsführung, befassen.

Quellen:
kn-online.de (zuletzt eingesehen am 01.10.2018)
ndr.de (zuletzt eingesehen am 01.10.2018)

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Am heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht Berlin seine Entscheidung getroffen: bis Mitte 2019 muss die Hauptstadt für mehrere Straßen ein Diesel-Fahrverbot verhängen.

Betroffen sind Dieselfahrzeuge (Diesel-Pkw und Diesel-Lkw) der Schadstoffklasse 1 bis 5. In vielen Orten der deutschen Hauptstadt wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Im Verkehr sind Dieselfahrzeuge die Hauptquelle von NO2. Mit den Fahrverboten soll nun erreicht werden, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten wird.

Für mindestens elf Straßenabschnitte müssen laut der Entscheidung bis spätestens Juni 2019 die Fahrverbote umgesetzt werden. Von dem Fahrverbot sind wichtige Straßen im Zentrum betroffen, wie Teile der Leipziger Straße und Friedrichstraße. Für weitere 115 Kilometer Straßenstrecke (117 Straßenabschnitte) muss die Landesregierung prüfen, on Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erforderlich sind.

Lesen Sie hier: Welche Straßenabschnitte betroffen sein könnten

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fahrverbote in Großstädten schränken die Mobilität von Dieselfahrern ein. In Hamburg-Altona-Nord trat das Fahrverbot am 31. Mai 2018 in Kraft. Ab 01. Februar 2019 sind Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und schlechter in der Innenstadt von Frankfurt am Main tabu. Auch das Fahrverbot in Stuttgart rückt näher, dieses sieht ein ganzjähriges Fahrverbot in der Umweltzone der baden-württembergischen Landeshauptstadt vor. Weitere Fahrverbote sind nicht auszuschließen.

Hilfe für Betroffene:

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Helge Petersen dazu: „Betroffene Dieselfahrer sind gut beraten, jetzt aktiv zu werden und sich einen erfahrenen Rechtsanwalt zu suchen, der sich auskennt und die Kraft besitzt, die Interessen der betrogenen Autofahrer durchzusetzen. Kosten können aus meiner Sicht nicht der Grund sein, dass Geschädigte auf ihre Rechte verzichten. Daher können  wir Geschädigten mithilfe eines exklusiven Prozessfinanzierers eine Klage ohne Kostenrisiko anbieten.“

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Die Worte „Dieselskandal“ und „Fahrverbot“ sind mittlerweile wahrscheinlich den meisten bekannt. In Hamburg-Altona-Nord trat das Fahrverbot am 31. Mai 2018 in Kraft. Ab 01. Februar 2019 sind Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und schlechter in der Innenstadt von Frankfurt am Main tabu. Auch das Fahrverbot in Stuttgart rückt näher, dieses sieht ein ganzjähriges Fahrverbot in der Umweltzone der baden-württembergischen Landeshauptstadt vor.

Nun könnte das Dieselfahrverbot und somit eine weitere Mobilitätseinschränkung für Dieselfahrer auch in Berlin auf den Weg gebracht werden. Die Umweltverwaltung des Berliner Senats bereitet Fahrverbote auf 20 Berliner Straßen wie der Leipziger Straße, der Brückenstraße und anderen Hauptverkehrsstraßen der deutschen Hauptstadt vor.

Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 oder niedriger würde dann die Einfahrt in die betroffenen Straßen verwehrt bleiben. Laut Kraftfahrtbundesamt wären insgesamt rund 218.000 Dieselfahrer in Berlin betroffen. Für folgende Straßen wird das Dieselfahrverbot nun geprüft:

  • Alt-Moabit
  • Behrenstraße
  • Brückenstraße
  • Dorotheenstraße
  • Friedrichstraße
  • Hermannstraße
  • Joachimsthaler Straße
  • Kaiserdamm
  • Kaiser-Friedrich-Straße
  • Kapweg
  • Leipziger Straße
  • Leonorenstraße
  • Mariendorfer Damm
  • Oranienstraße
  • Potsdamer Straße
  • Reinhardtstraße
  • Sonnenallee
  • Spandauer Damm
  • Stromstraße
  • Tempelhofer Damm

In vielen Orten der deutschen Hauptstadt wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Im Verkehr sind Dieselfahrzeuge die Hauptquelle von NO2. Aus diesem Grund hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Land Berlin verklagt. Am kommenden Dienstag werden vor den Richtern der 10. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts die Einwände verhandelt und möglicherweise die Fahrverbote angeordnet.

Ob die Fahrverbote eingeführt werden und in welchem Umfang dies geschehen wird, hängt laut Senatsverwaltung von umfassenden Untersuchungen ab. So werden auch alternative Maßnahmen geprüft.

Dieselfahrer haben gute Chancen, sich mit einer Klage von ihrem Fahrzeuge zu trennen und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.

Quelle: rbb24.de


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