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Seit einigen Monaten wird in der Landeshauptstadt über ein mögliches Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge an der Verkehrsachse Theodor-Heuss-Ring diskutiert. Doch in Kiel sind nicht nur die Fahrzeuge auf den Straßen für den enormen Schadstoffausstoß verantwortlich, sondern auch der zunehmende Verkehr von Kreuzfahrtschiffen. Nach den neuesten Angaben des Leiters des Kieler Umweltschutzamtes, Andreas von der Heydt, habe der Schiffsverkehr jedoch keinen Einfluss auf die Stickoxid-Belastung am Theodor-Heuss-Ring.

Streit, ob ein Fahrverbot für ältere Diesel-Modelle eingeführt werden soll

Der Theodor-Heuss-Ring ist nicht nur die meistbefahrene Straße Kiels, sondern sie gehört auch im bundesweiten Vergleich zu den Straßen, die am stärksten durch Stickoxid belastet sind. Seit geraumer Zeit wird im schleswig-holsteinischen Landtag darüber gestritten, ob ein Fahrverbot für ältere Diesel-Modelle eingeführt werden soll, um die Grenzwerte für die Schadstoffbelastung einzuhalten. Ebenso wurde der Bau einer Schutzwand in Erwägung gezogen. Ralf Stegner (SPD) von der Opposition fordert hingegen Förderprogramme für den ÖPNV, für Pendler und für die Elektromobilität.

Bei dem aktuellen Kreuzfahrer-Boom in der Landeshauptstadt liegt die Frage nahe, ob auch der Schiffsverkehr für die Überschreitung der Stickstoffgrenzwerte verantwortlich ist. Vor dem Kieler Umweltausschuss stellte jedoch der Leiter des Amtes für Umweltschutz klar, dass dies nicht der Fall sei. Stickoxide würden sich sehr schnell verdünnen und ihre Konzentration nehme mit zunehmender Entfernung schnell ab. Somit würde der Schadstoffausstoß der Kreuzfahrtschiffe nicht zur Grenzwertüberschreitung an der Verkehrsachse Theodor-Heuss-Ring beitragen. Trotzdem wolle die Stadt weiterhin die aktuellen Messungen am Wasser aufmerksam verfolgen.

Des Weiteren bestätigte von der Heydt, dass eine Lösung für die Stickoxidbelastung am Theodor-Heuss-Ring noch nicht in Sicht sei. Es würden zur Zeit zwei Gutachten erstellt werden, die sich mit den Auswirkungen verschiedener Lösungsansätze, wie z.B. einer Tempo-50-Regelung und einer Veränderung der Verkehrsführung, befassen.

Quellen:
kn-online.de (zuletzt eingesehen am 01.10.2018)
ndr.de (zuletzt eingesehen am 01.10.2018)

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