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Der Dieselskandal weitet sich immer weiter aus. Wie der Bayerische Rundfunk und das Handelsblatt berichten, habe der Ingolstädter Autobauer Audi in der Dieselaffäre im großen Stil manipuliert. So habe das Unternehmen sogar noch bis ins Jahr 2018 manipulierte Autos an seine Kunden verkauft, obwohl das Kraftfahrtbundesamt bereits bis Mitte des Jahres 2017 gegenüber Audi den Rückruf von zahlreichen Modellen wegen Benutzung von manipulierter Software angeordnet hatte.

Auch 2018 hat die Behörde entsprechende Bescheide an Audi verschickt. So hieß es offiziell, Audi habe seine Modelle zurückzurufen, da eine Manipulationssoftware eingebaut sei. Auch das Bundesverkehrsministerium sprach von der unzulässigen Abschalteinrichtung der „Motoraufwärmfunktion“.

Laut dem vom 01.07.2019 von der ARD ausgestrahlten Bericht über die Verwicklungen von Audi heißt es aber, dass das Kraftfahrtbundesamt wohl von weiteren Manipulationen wusste. In den der ARD vorliegenden nichtöffentlichen Bescheide an Audi hinsichtlich des Audi Modells A8, 3.0 l Diesel heißt es unter anderem, dass bei dem Modell gleich 4 „Strategien“ verwendet werden, um bei dem NOx-Ausstoß zu tricksen. Bei mehreren Dieselmodellen stufte das Kraftfahrtbundesamt jedoch nur die Strategie A, die sog. Aufwärmfunktion, als eine unzulässige Abschalteinrichtung ein. Die Behörde verzichtete offenbar auf eigene technische Untersuchungen und verließ sich auf die Angaben des Herstellers: „Eigene technische Prüfungen wurden durch das KBA nicht durchgeführt. Es wird nach Aktenlage beschieden.“

Die Deutsche Umwelthilfe gab zuletzt in einer Pressemitteilung vom 02.07.2019 bekannt, dass die von Audi entwickelten 3.0 Diesel Motoren EA897 einen extrem hohen Schadstoffausstoß aufweisen würden. Dem Bundesverkehrsministerium seien die Messungen der NOx-Emissionen der Diesel Limousinen und SUVs unter realen Bedingungen bereits seit mehr als 3 Jahren bekannt. Dennoch wurden die betroffenen PKW Halter nicht über die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen informiert. Stattdessen verteidigt der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer das Kraftfahrtbundesamt gegen die Vorwürfe: „Wir haben nie etwas Illegales zugelassen.“

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Quellen:
Pressemitteilung von Duh.de
Tagesschau


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Im Fall der Abgasmanipulation an zahlreichen Fahrzeugen verschiedener Hersteller scheinen sich die Weichen erneut zu stellen. Auch Opel soll beim Schadstoffausstoß getrickst haben. Besonders überraschend ist, dass es dieses Mal wohlmöglich sogar Benzin- und nicht mehr ausschließlich Dieselfahrzeuge trifft.

Das Kraftfahrtbundesamt hat angeordnet, dass die Modelle Adam und Corsa aus dem Baujahren 2018 und 2019 wegen einer Überschreitung der Stickoxidwerte zurückgerufen werden sollen. Zunächst hatte Opel angekündigt, dass man die möglicherweise vorliegende Fehlfunktion der Abgasreinigung selbst und freiwillig beheben wolle. Nun folgte die offizielle Anordnung.

Bereits Ende 2018 war Opel ins Visier des Kraftfahrtbundesamtes gerückt und musste Nachbesserungen an den Dieselmodellen Insignia, Cascada und Zafira vornehmen. Jedoch bestritt Opel den Vorwurf eine illegale Abschalteinrichtung verbaut zu haben und kündigte rechtliche Schritte an.

Noch vor wenigen Monaten meldete Opel dann, dass die nun betroffenen Benziner (Opel Adam und Opel Corsa) mit möglichen Stickoxidproblemen zu tun hätten. Die eigenen Kontrollen des Unternehmens haben ergeben, dass die Lambdasonde bei hohen Geschwindigkeiten nicht mehr vollumfänglich funktionieren könnte. Dies könnte wiederum zu einer Überschreitung der Stickoxidgrenze führen. Allerdings wären hauptsächlich Fahrzeuge mit einer Laufleistung über 50.000 Kilometern betroffen.

Das Unternehmen sah zu diesem Zeitpunkt noch kein Sicherheitsproblem und hielt eine Überwachung des Rückrufs durch das Kraftfahrtbundesamt für nicht notwendig. Doch der offizielle Rückruf scheint ein anderes Licht auf die Problematik zu werfen.

Fahrer eines Opel Fahrzeuges, unabhängig davon ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, sollten deshalb dringend ihre Ansprüche prüfen lassen.
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In der Diesel-Abgasaffäre droht eine neue Rückrufwelle. Rund 60.000 Fahrzeuge des Modells GLK 220 CDI von Mercedes sollen mit einer verbotenen „Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung“ ausgestattet sein.

Diese Manipulation für Abgastests wirft das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dem Autohersteller Daimler vor. Betroffen sind wohl Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2015. Jedoch bestreitet der Konzern diese Vorwürfe und beruft sich darauf, dass die Funktion legal sei. Eine genaue Beurteilung ist jedoch noch ausstehend. Die Anhörung ist noch nicht abgeschlossen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Software manipuliert war, könnten auch weitere Modelle betroffen sein. Die Software wurde auch bei den Motoren OM 651 und OM 642 verwendet.

Dies ist nicht der erste Manipulationsvorwurf gegen Mercedes. Bereits im August 2018 wurde eine umfangreiche Rückrufaktion für rund 690.000 Fahrzeuge in ganz Europa gestartet. Alle betroffenen Fahrzeugtypen waren mit der Abgasnorm Euro6b ausgestattet.

Dem war eine freiwillige Servicemaßnahme vom März 2017 vorausgegangen. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde ein Softwareupdate zur Verbesserung des NOx-Emissionsverhaltens für Fahrzeuge bestimmter Motortypen angeboten. Ende Juli 2017 wurde das Maßnahmenpaket auf drei Millionen Fahrzeuge erweitert.

Auch die vom späteren Rückruf betroffenen Fahrzeuge gehörten teilweise zu der freiwilligen Maßnahme von Mercedes. Mit der Rückrufaktion des KBA wurden sie jedoch Teil dieser und Mercedes wurde zur Herstellung eines Softwareupdates für die betroffenen Fahrzeuge verpflichtet.

Im Internet bietet sowohl das KBA als auch Daimler ein Tool zur Überprüfung an, damit Sie rausfinden können, ob auch ihr Fahrzeug betroffen ist. Für den Fall, dass auch Sie zu den Betroffenen gehören, informieren Sie sich über Ihre weiteren Möglichkeiten. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner und beraten Sie gerne dazu, wie Sie weiter vorgehen können. Nutzen Sie hierzu ganz einfach unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.


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