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Landgericht Stuttgart: Porsche soll 47 Millionen Euro an geschädigte Aktionäre zahlen. Begründung des Urteils: der frühere VW-Chef Martin Winterkorn habe in der Dieselaffäre gegen seine Pflichten verstoßen.

Der Richter des Landgerichts Stuttgart sagte zu dem Urteil, Winterkorn habe mit der verspäteten Information im Zuge des VW-Dieselskandals gegen kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten verstoßen.

Laut dem Urteil wusste Winterkorn spätestens seit Ende Mai 2014 von den illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen von VW und hätte den Anlegern dies mitteilen müssen. Das Gericht beruft sich auf eine E-Mail vom 23. Mai 2014, in der Winterkorn eine Nachricht vom damaligen Leiter der Qualitätssicherung erhielt. Dieser informierte ihn darüber, dass die Stickoxid-Grenzwerte bei Tests in den USA überschritten wurden. Statt der Einrichtung eines Lenkungsausschusses zur Aufklärung der Dieselaffäre, habe Winterkorn in diese, Fall die Entwicklung und Diskussion mit den Behörden abwarten wollen und so seine Pflichten als Geschäftsführer mindestens grob fahrlässig verletzt. Das Gericht sei hier überzeugt, dass Winterkorn hätte erkennen müssen, dass dem Konzern hohe Strafzahlungen drohen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Medienberichte zufolge habe Porsche SE schon im Vorfeld mitgeteilt, im Falle einer Niederlage bis zum Bundesgerichtshof gehen zu wollen.


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Der Börsenkurs schoss – bei einem stabilen DAX – „über Nacht“ erdrutschartig nach unten. Dieser Absturz verfestigte sich am heutigen Tage in ähnlichem Ausmaß. Damit ist die Aktie von ihrem Hoch im Sommer (Spitze 254,50 €) auf einen Wert von aktuell etwa 110,– € gefallen.
Der Skandal um Abgaswert-Manipulationen im US-Markt trifft den Konzern ins Mark.

Unserer Auffassung als renommierte Fachanwaltskanzlei im nationalen wie internationalen Bank- und Kapitalmarktrecht nach hat die Volkswagen AG mit diesem – inzwischen eingeräumten – Verhalten Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe ausgelöst, welche ihre Aktionäre und Anleger einfordern sollten.

Die Strafzahlungen, die dem DAX-Konzern drohen, könnten – je nach dem finalen Ergebnis der Ermittlungen der US-Umweltbehörde EPA – ein Volumen von über 18 Milliarden US-Dollar erreichen.

Betroffen: Groß-, Klein- und institutionelle Anleger, Zertifikate-Inhaber – und sogar das Land Niedersachsen!
„Wir sind überzeugt, es sind auch Schadensersatzansprüche der Aktionäre und Anleger gegen VW entstanden“, so Helge Petersen, Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht und Kanzleiinhaber. „Der Konzern ist seinen Verpflichtungen zur Abgabe von Kapitalmarktinformationen (Ad Hoc Mitteilungen) nicht nachgekommen und hat sowohl das jahrelang praktizierte, hochriskante Verhalten im Bezug auf die Manipulation von Abgaswerten als auch die Einleitung der Untersuchungen diesbezüglich durch US-Behörden verschwiegen. Wir folgern daraus einen Verstoß gegen geltendes Kapitalmarktrecht, Informationsverpflichtungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz wurden missachtet und unterlassen“, so Petersen weiter.

„Die Anlegerschaft des Konzerns ist breit gefächert“, weiß der erfahrene Fachanwalt. „Klein- und Zertifikate-Anlegern, institutionellen Anlegern, Pensionsfonds und nicht zuletzt dem Land Niedersachsen als Großaktionär dürften verheerende Anlageschäden entstanden sein, die über das KapMuG-Verfahren, welches wir als kostengünstigere Alternative zu einer Vielzahl von Einzelverfahren nun anstreben, regulierbar sein sollten.“

Auch Porsche im Sog der Kurseinbrüche

Ein weiterer Sturz der Kurse ist zu befürchten, denn schon jetzt formieren sich Anleger, Zertifikate- und Optionsschein-Inhaber. Ungemach droht weiter von Seite der Aktionäre des Autoherstellers Porsche. Sein Kurs ist eingebrochen, da er nach unseren Nachforschungen eine gewaltige Anzahl an VW-Anteilen hält, so dass auch von dieser Seite eine Klagewelle gegen VW zu erwarten ist.

VW-Abgas-Skandal: Haben Sie Kursverluste erlitten?

Sind Sie als Anleger, Aktionär, Inhaber von Zertifikaten oder Optionsscheinen betroffen vom Kursverlust der Unternehmen? Dann sollten Sie Ihren Fall einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt übermitteln. Die Anwälte von Helge Petersen & Collegen prüfen für Sie im Rahmen einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung, welche Ansprüche bestehen. Da wir von einer rein formellen Anspruchsdurchsetzung ausgehen, ist eine persönliche zeitliche Belastung durch ein Verfahren für Sie im Grunde nicht gegeben. Wir rufen alle betroffenen Anleger auf, uns ihren individuellen Fall zur Prüfung zu übermitteln.

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