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Der Skandal rund um die Abgasmanipulation bei Dieselmotoren nimmt kein Ende. Am Freitag den 11.10.2019 wurde die Anordnung einer weiteren Rückrufaktion des Kraftfahrtbundesamtes bei Mercedes bekannt. Betroffen sind abermals Fahrzeuge mit dem Motorentyp OM651. Die Produktion der Motoren mit der Abgasnorm Euro-5 soll im Juni 2016 ausgelaufen sein.

Wir haben bereits am 26. September darüber in unserem Blog berichtet. Bereits im Juni dieses Jahres wurden rund 60.000 Fahrzeuge des Mercedes Geländewagens GLK auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes zurückgerufen. Auch in diesen ist der Motor OM651 verbaut.

Möglicherweise europaweit mehrere hunderttausend Fahrzeuge betroffen

Nun sollen mehrere hunderttausend weitere Fahrzeuge europaweit betroffen sein. Dazu zählen auch circa 260.000 Fahrzeuge des Typs Sprinter. Entgegen der Auffassung von Daimler beurteilte das Kraftfahrtbundesamt bei den nun betroffenen Fahrzeugen die Abgastechnik wiederum als unzulässig.

Gegen die Rückrufaktion des Kraftfahrtbundesamtes will Daimler abermals Widerspruch einlegen. Der Autobauer kündigte jedoch an, dass man mit der Behörde kooperieren und die betroffenen Kunden informieren würde. Die Informationen wären allerdings nicht überraschend, da bereits im Falle des GLK bekanntgegeben wurde, dass die beanstandete Funktion bei der Abgasreinigung in unterschiedlichen Baureihen genutzt wurde. Eine Zahl im mittleren sechsstelligen Bereich ist vom aktuellen Rückruf laut eigenen Angaben des Unternehmens betroffen.

Wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen des Widerrufs und des Abgasskandals im Allgemeinen auf dem Laufenden. Wenn auch Ihr Fahrzeug betroffen sein könnte, kontaktieren Sie uns gerne. Im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung informieren wir Sie über Ihre weiteren Möglichkeiten und helfen Ihnen nicht auf einem Schaden sitzen zu bleiben.

Für betroffene Dieselkunden besteht weiterhin die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen und die Anschaffung von Fahrzeugen rückabzuwickeln. Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen steht interessierten Fahrzeugbesitzern gern mit Rat und Tat zur Seite.


Wenn auch Sie betroffen sind oder Fragen zum Dieselskandal haben: rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
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Foto: Pixabay

*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers

Nachdem die Staatsanwaltschaft Braunschweig am 24.09.2019 öffentlich gemacht hat, dass im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre bei VW der Konzernchef Herbert Diess, der Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und der frühere Konzernchef Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation angeklagt werden, da diese im Jahr 2015 nicht rechtzeitig auf die wirtschaftlichen Risiken der Diesel-Affäre hingewiesen und so gegenüber ihren Anlegern die Verpflichtung zu einer sog. ad-hoc-Mitteilung verletzt haben sollen, wird die Autobranche bereits vom nächsten Donnerschlag erschüttert.

In unserem Blogbeitrag vom 25. Juni haben wir bereits darüber berichtet: Betroffen diesmal ist die Daimler-AG, der ebenfalls Manipulationen bei Dieselfahrzeugen vorgeworfen wird, weshalb in der Vergangenheit bereits rund 684.000 Fahrzeuge dieses Herstellers durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zurückgerufen wurden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verlangt von der Daimler AG eine Bußgeldzahlung in Höhe von 870 Millionen Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht innerhalb der mit der mit der Zertifizierung der Fahrzeuge befassten Abteilung. Von dem Bußgeld entfallen lediglich 4 Millionen Euro auf die Sanktionierung als Ordnungswidrigkeit, der weitaus höhere Anteil von 864 Millionen Euro dient der Abschöpfung der Gewinne aus dem Verkauf der betroffenen Fahrzeuge. In ähnlicher Höhe waren 2018 auch schon VW (1 Milliarde Euro), Audi (800 Millionen Euro) und Porsche (535 Millionen Euro) zur Kasse gebeten worden.

Die Daimler AG beteuert zwar weiterhin ihre Unschuld und hält auch ihren Widerspruch gegen die Rückrufbescheide des KBA aufrecht. Gleichwohl hat sie das Bußgeld akzeptiert. Verhält sich so jemand, der ein reines Gewissen hat? Es fällt schwer zu glauben, dass selbst bei der Daimler AG ein Betrag von 870 Millionen Euro lediglich als „Peanuts“ angesehen wird, den man lieber klaglos zahlt, als sich die Mühe zu machen, einer (vermeintlich) unberechtigten Zahlungsaufforderung entgegenzutreten. Ungeachtet der Verhängung der Bußgeldzahlung wird weiterhin gegen Mitarbeiter des Konzerns ermittelt. Es soll herausgefunden werden, wer für die Manipulationen auch persönliche Verantwortung trägt.

Für betroffene Dieselkunden besteht weiterhin die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen und die Anschaffung von Fahrzeugen rückabzuwickeln. Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen steht interessierten Fahrzeugbesitzern gern mit Rat und Tat zur Seite.


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Was in unserem Blogbeitrag vom 06. Juni noch eine Befürchtung war, ist am vergangenen Freitag zur bitteren Realität geworden. Auf Anfrage eines Berichtes der Bild-Zeitung, bestätigte der Sprecher des Daimler-Konzerns den amtlichen Rückrufbeschluss des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Bei rund 60.000 Fahrzeugen des Modells Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651, die zwischen 2012 und 2015 produziert worden sind, soll der Autobauer eine illegale Abschaltvorrichtung zur Abgasmanipulation eingesetzt haben. Daimler bestreitet diesen Vorwurf bislang.

Eine Folge der daraus resultierenden, von den Listenwerten abweichenden Abgaswerte, ist nicht bloß eine erhebliche Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge, sondern auch drohende Sanktionierungen wie zum Beispiel Fahrverbote.

Schon im April hatte das Kraftfahrtbundesamt laut einem Artikel der „Zeit-Online“ in diesem Fall ein formelles Anhörungsverfahren gegen Daimler eingeleitet. Das Kraftfahrtbundesamt habe damals herausgefunden, dass der gesetzliche Grenzwert für Stickoxide im Neuen Europäischen Prüfzyklus nur eingehalten werde, wenn die sogenannte Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung aktiv sei. Diese hält den Kühlmittelkreislauf künstlich kälter, verzögert die Aufwärmung des Motoröls und sorgt somit dafür, dass der Grenzwert für Stickoxide eingehalten wird. Im Straßenbetrieb sei die Funktion deaktiviert und der Euro-5-Grenzwert von 180 Milligramm Stickoxid pro Kilometer deutlich überschritten worden.

Damit sind neben den deutschlandweiten Rückrufaktionen der Kleintransporter, C-Klasse-Modellen und GLC Geländewagen in Höhe von 238.000 Fahrzeugen nun auch Autos der GLK Baureihe betroffen. Daimler leitete diese Rückrufe zwar ein, legte aber Widerspruch gegen sämtliche Bescheide ein.

Sollten Sie von einer dieser Rückrufaktionen betroffen sein, oder Fragen zum Dieselskandal haben, rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns.


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In der Diesel-Abgasaffäre droht eine neue Rückrufwelle. Rund 60.000 Fahrzeuge des Modells GLK 220 CDI von Mercedes sollen mit einer verbotenen „Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung“ ausgestattet sein.

Diese Manipulation für Abgastests wirft das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dem Autohersteller Daimler vor. Betroffen sind wohl Fahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2015. Jedoch bestreitet der Konzern diese Vorwürfe und beruft sich darauf, dass die Funktion legal sei. Eine genaue Beurteilung ist jedoch noch ausstehend. Die Anhörung ist noch nicht abgeschlossen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Software manipuliert war, könnten auch weitere Modelle betroffen sein. Die Software wurde auch bei den Motoren OM 651 und OM 642 verwendet.

Dies ist nicht der erste Manipulationsvorwurf gegen Mercedes. Bereits im August 2018 wurde eine umfangreiche Rückrufaktion für rund 690.000 Fahrzeuge in ganz Europa gestartet. Alle betroffenen Fahrzeugtypen waren mit der Abgasnorm Euro6b ausgestattet.

Dem war eine freiwillige Servicemaßnahme vom März 2017 vorausgegangen. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde ein Softwareupdate zur Verbesserung des NOx-Emissionsverhaltens für Fahrzeuge bestimmter Motortypen angeboten. Ende Juli 2017 wurde das Maßnahmenpaket auf drei Millionen Fahrzeuge erweitert.

Auch die vom späteren Rückruf betroffenen Fahrzeuge gehörten teilweise zu der freiwilligen Maßnahme von Mercedes. Mit der Rückrufaktion des KBA wurden sie jedoch Teil dieser und Mercedes wurde zur Herstellung eines Softwareupdates für die betroffenen Fahrzeuge verpflichtet.

Im Internet bietet sowohl das KBA als auch Daimler ein Tool zur Überprüfung an, damit Sie rausfinden können, ob auch ihr Fahrzeug betroffen ist. Für den Fall, dass auch Sie zu den Betroffenen gehören, informieren Sie sich über Ihre weiteren Möglichkeiten. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner und beraten Sie gerne dazu, wie Sie weiter vorgehen können. Nutzen Sie hierzu ganz einfach unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.


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Die süddeutsche Zeitung berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 18. Januar 2019, dass das Landgericht Stuttgart den Autohersteller Mercedes in drei Fällen zu Schadensersatzzahlungen verurteilt hat. Die Summen liegen zwischen 25.000 EUR und 40.000 EUR.

Besonders interessant: Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart sind die sogenannten „Thermofenster“ der Abgasreinigung in den betroffenen Dieselmotoren als unzulässige Abschalteinrichtungen zu werten.

Die sogenannten „Thermofenster“ seien nach Angaben des Herstellers notwendig, um Schäden am Motor zu verhindern. Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Verfahren, das die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen drosselt. Das Verfahren beugt schädlichen Ablagerungen im Motor vor.

Die Urteile sind derzeit noch nicht rechtskräftig. Laut Daimler werde der Konzern gegen alle Entscheidungen in Berufung gehen.

Es ist davon auszugehen, dass diese Urteile für eine weitere Klagewelle gegen den Daimler-Konzern sorgen werden.

Nach Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) musste Daimler europaweit 690 000 Dieselfahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückrufen. In Deutschland waren davon rund 238 000 Fahrzeuge betroffen. Daimler hat gegen den Rückruf-Bescheid Widerspruch eingelegt. Anders als der Volkswagen Konzern, der die Schummelei durch Abschalteinrichtungen offiziell eingestanden hat, betont Daimler weiterhin, gegen keine Gesetze verstoßen zu haben.

Sie haben einen „Skandal-Diesel“?

Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen setzt die Schadensersatzansprüche von Geschädigten des Dieselskandals ohne Kostenrisiko* durch – ganz gleich ob Geschädigte eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.

Das  Team ist seit Jahren auf Rückabwicklungen spezialisiert und setzt sich bundesweit für die Rechte von Verbrauchern ein.

Helge Petersen dazu: „Kosten können nicht der Grund sein, dass Geschädigte auf ihre Rechte verzichten. Daher können  wir Geschädigten mithilfe eines exklusiven Prozessfinanzierers eine Klage ohne Kostenrisiko anbieten.“


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Es sind gute Nachrichten für viele Mercedes Dieselbesitzer: Ende August wurde die Mercedes-Benz Bank zur Rückabwicklung eines Autokredites wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung verurteilt. Der Kläger kann daher noch nach Jahren nach dem Kauf seinen Mercedes zurückgeben.

Der Kläger hatte im Jahr 2014 einen gebrauchten Mercedes im Wert von 26.600 Euro gekauft. Der Kauf wurde zum Teil über einen Autokredit der Mercedes-Benz Bank finanziert.

Aufgrund des Dieselskandals befürchtete der Kläger, dass sein Fahrzeug mit Dieselmotor drastisch an Wert verlieren würde. Daher widerrief er den Darlehensvertrag im August 2017. Die Mercedes-Benz Bank verweigerte zunächst die Rückabwicklung mit der Begründung, dass die Widerrufsfrist bereits verstrichen sei. Das Landgericht Stuttgart erachtete die Widerrufsbelehrung jedoch als irreführend, da in der Belehrung widersprüchliche Angaben zum Zinsbetrag gemacht wurden, der im Falle eines Widerrufs zu zahlen wäre. Aufgrund dieser nicht ordnungsgemäßen Widerrufsinformationen kam das Landgericht zu dem Ergebnis, dass die Frist zum Widerruf noch nicht zu laufen begonnen hatte. So erhielt der Kläger seine Anzahlung und die erbrachten Raten abzüglich einer geringen Nutzungswertentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

Viele Verbraucher können von diesem Urteil profitieren, da es in zahlreichen Autokreditverträgen der Mercedes-Bank fehlende oder fehlerhafte Angaben zu finden sind. Dies ist insbesondere für alle Mercedes-Käufer interessant, die ein Dieselfahrzeug über diese Bank finanziert haben.

Quellen:
rsw.beck.de (zuletzt eingesehen am 25.10.2018)
presseportal.de (zuletzt eingesehen am 25.10.2018)


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Foto: fotolia © Wolfgang Zwanzger

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Der Vorwurf gegen den deutschen Automobilhersteller Volkswagen, eine sog. „Schummel-Software“ entwickelt zu haben, um die Abgaswerte ihrer Dieselmotoren zu schönen, ist nicht neu. Zahlreiche Käufer von VW-Fahrzeugen führen sowohl im Ausland als auch hier in Deutschland inzwischen Prozesse gegen Volkswagen, da sie ihre Fahrzeuge in der Erwartung gekauft haben, auch etwas für ihr Umweltgewissen zu tun, weil die Fahrzeug vermeintlich schadstoffärmer seien als andere.

Nun hat die EU-Kommission eine förmliche Prüfung von Kartellvorwürfen nicht nur gegen Volkswagen sowie deren Tochterunternehmen Audi und Porsche eingeleitet, sondern sie ermittelt auch gegen Daimler und BMW. Es bestehe insoweit der Verdacht, dass dieser sog. „Fünferkreis“ Absprachen in Bezug auf die Entwicklung und Einführung von Abgasreinigungssystemen getroffen hat, die auf eine Verhinderung der Entwicklung solcher Systeme hinauslaufen. Möglicherweise haben also die Hersteller das Wissen und die Fähigkeiten ihrer Ingenieure lieber in die Entwicklung von „Schummel-Software“ investiert, statt diese Kapazitäten in die Entwicklung von Abgasreinigungssystemen zu investieren, mit denen sich der Ausstoß von Schadstoffen tatsächlich reduzieren lässt. Wurde hier deutsche Ingenieurkunst an der falschen Stelle eingesetzt?

Sollte sich der Verdacht der EU-Kommission bestätigen, dann könnte man – so wird jedenfalls die zuständige Wettbewerbskommissarin Margrethe Verstager in einem Bericht der Tagesschau vom 18.09.2018 zitiert – den betroffenen Herstellern vorwerfen, sie hätten den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen.

Ein derart wettbewerbswidriges Verhalten kann sowohl nach dem deutschen als auch nach dem europäischen Kartellrecht mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden, die sogar Milliardenhöhe erreichen können. Sowohl eine (weitere) Rufschädigung der betroffenen Fahrzeughersteller als auch die Verhängung von Bußgeldern bzw. bereits die Aussicht hierauf könnten geeignet sein, sich negativ auf die Aktienwerte der betroffenen Unternehmen auszuwirken. Die ohnehin bereits durch den Dieselskandal gebeutelten Anleger müssten also ggf. weitere Verluste ihrer Anlagen hinnehmen und könnten sich so veranlasst sehen, wiederum die Autokonzerne in Regress zu nehmen.

Als Fachkanzlei für das Bank- und Kapitalmarkrecht stehen wir Ihnen gerne als kompetenter und erfahrener Ansprechpartner zu Verfügung.


Foto: fotolia © Wolfgang Zwanzger

Auch die Daimler AG ist nach den neusten Berichten mit rund 280.000 Fahrzeugen in Deutschland und 700.000 in ganz Europa in den Abgasskandal verwickelt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt bei 24 Modellen Abgasmanipulationen fest. Von A-Klasse bis V-Klasse und auch einigen Sprinter-Modellen sind Fahrzeuge aus beinahe allen Klassen betroffen.

Ende Juli soll die Behörde einen amtlichen Rückruf angeordnet haben. Ein Update, das laut einem Daimler-Sprecher entwickelt wird, soll die Abschalteinrichtung der Software entfernen. Die Abschalteinrichtungen sorgen dafür, dass der Wagen beim Fahren einen höheren Stickoxid-Ausstoß hat als im Labor.

Das Recht ist auf Ihrer Seite!
Mit einer erfolgreichen Klage oder einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie den Kaufpreis zurück

Betroffene haben rechtlich mehrere Möglichkeiten, sich gegen die Verluste, die ihnen aus dem so genannten „Dieselgate“ –Skandal entstehen, zu wehren und dabei beispielsweise den vollständigen Kaufpreis zurückzuerhalten und ihren Wagen zurückzugeben.

Mit welchen Verlusten haben Betroffene zu rechnen:

  • Wertverlust
  • Erhöhte Wartungskosten
  • Potenzielle Folgen bei Dieselupdates: geringere Lebenserwartung und Kosten durch Reparaturen
  • Dieselfahrerverbote in Deutschland
  • Geringe Nachfrage auf dem Gebrauchtwagenmarkt

Ihre Möglichkeiten:

  1. Rückzahlung des Kaufpreises oder ein vergleichbares Neufahrzeug
  2. Schadensersatzzahlung und Sie behalten Ihr Fahrzeug
  3. Auto-Finanzierung widerrufen

Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und unverbindlich

Wir haben für Sie die betroffenen Mercedes-Modelle als Liste erstellt:

Alle betroffenen Modelle der A- Klasse
• A 180 CDI 2013 4 Zylinder OM 651
• A 180 CDI BlueEFFICIENCY 2012–2013 4 Zylinder OM 651
• A 200 CDI 2013–2014 4 Zylinder OM 651
• A 200 CDI BlueEFFICIENCY 2012–2013 4 Zylinder OM 651
• A 200 CDI 2014–2015 Euro 6 4 Zylinder OM 651& (NOx)
• A 220 d seit 2015 4 Zylinder OM 651
• A 220 CDI 2013–2015 4 Zylinder OM 651
• A 220 CDI BlueEFFICIENCY 2012–2013 4 Zylinder OM 651

Alle betroffenen Modelle der B-Klasse
• B 180 d: 08.2016 Euro 6 4 Zylinder
• B 180 CDI 2013 4 Zylinder OM 651
• B 180 CDI BlueEFFICIENCY 2011-2013 4 Zylinder OM 651
• B 200 CDI 2013–2015 4 Zylinder OM 651
• B 200 CDI BlueEFFICIENCY 2011-2013 4 Zylinder OM 651
• B 200 d seit 2015 4 Zylinder OM 651
• B 220 CDI 2013–2014 und 2014-105 4 Zylinder OM 651
• B 220 CDI BlueEFFICIENCY 2012–2013 4 Zylinder OM 651
• B 220 d seit 2015 4 Zylinder OM 651

Alle betroffenen Modelle der C-Klasse
• C 180 CDI 2013–2014 4 Zylinder OM 651
• C 180 CDI BlueEFFICIENCY 2010–2013 4 Zylinder OM 651
• C 200 d 4 Zylinder (mit autom. Getriebe)2014OM 651
• C 200 CDI 2013–2014 4 Zylinder OM 651
• C 200 CDI BlueEFFICIENCY 2009–2013 4 Zylinder OM 651
• C 220 CDI: 2013–2015 4 Zylinder OM 651
• C 220 BlueTEC: 2014–2015 4 Zylinder OM 651
• C 220 d: seit 2015 Euro 6 4 Zylinder OM 651
• C 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY Edition: 2014–2015 4 Zylinder OM 651
• C 220 d BlueEFFICIENCY Edition: seit 2015 4 Zylinder OM 651
• C 220 CDI: 2014-2015 4 Zylinder OM 651
• C 220 CDI BlueEFFICIENCY: 2009–2013 4 Zylinder OM 651
• C 250 CDI: 2013–2015 4 Zylinder OM 651
• C 250 CDI BlueEFFICIENCY: 2008–2013 4 Zylinder OM 651
• C 250 BlueTEC: 2014–2015 4 Zylinder OM 651
• C 250 d (T-Modell): seit 2015 Euro 5 4 Zylinder OM 651
• C 250 d T (Euro 6)
• C 250 d Coupé (Euro 6)
• C 300 BlueTEC HYBRID: 2014–2015 4 Zylinder OM 651
• C 300 h: seit 2015 4 Zylinder OM 651
• C 300 CDI 4MATIC: 2013–2014 6 Zylinder OM 642
• C 300 CDI 4MATIC BlueEFFICIENCY: 2011–2013 6 Zylinder OM 642
• C 320 CDI: 2005–2007 und 2007–2009 6 Zylinder OM 642
• C 350 CDI: 2009 und 2013-2014 6 Zylinder OM 642
• C 350 CDI BlueEFFICIENCY: 2009–2011 und 2010-2013 6 Zylinder OM 642

CLA Modelle
• CLA 200 CDI: 2013–2014 und 2014-105 4 Zylinder OM 651
• CLA 200 d: seit 2015 4 Zylinder OM 651
• CLA Shooting Brake 200 d (Euro 6)
• CLA 220 CDI: 2013 – 2014 und 2014–2015 4 Zylinder OM 651
• CLA 220 d: seit 2015 4 Zylinder OM 651
• CLK
• CLK 320 CDI: 2005–2010 6 Zylinder OM 642
• CLS
• CLS 220 BlueTEC: seit 2014 2013–2014 4 Zylinder OM 651

CLS Modelle
• CLS 250 CDI: 2013–2014 4 Zylinder OM 651
• CLS 250 CDI BlueEFFICIENCY: 2011–2013 4 Zylinder OM 651
• CLS 250 BlueTEC: seit 2014 4 Zylinder OM 651
• CLS 320 CDI: 2004–2009 6 Zylinder OM 642
• CLS 350 CDI: 2009–2010 6 Zylinder OM 642
• CLS 350 BlueTEC: 2013–2014 6 Zylinder OM 642
• CLS 350 BlueTEC 4MATIC: seit 2014 6 Zylinder OM 642

Alle betroffenen Modelle der E- Klasse
• E 200 CDI: 2013–2014 4 Zylinder OM 651
• E 200 CDI BlueEFFICIENCY: 2009–2013 4 Zylinder OM 651
• E 200 BlueTEC: seit 2014 4 Zylinder OM 651
• E 220 CDI: 2013–2014 4 Zylinder OM 651
• E 220 CDI BlueEFFICIENCY: 2010–2013 4 Zylinder OM 651
• E 220 BlueTEC (T-Modell): Seit 2014 Euro 6 4 Zylinder
• E 220 CDI: 2013–2014 4 Zylinder OM 651
• E 220 CDI BlueEFFICIENCY : 2009–2013 4 Zylinder OM 651
• E 220 BlueTEC : seit 2014 4 Zylinder OM 651
• E 220 CDI Edition : 2012-2013 4 Zylinder OM 651
• E 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY : seit 2013 4 Zylinder OM 651
• E 220 CDI BlueEFFICIENCY Edition : 2012 – 2013 4 Zylinder OM 651
• E 250 CDI : 2013–2014 4 Zylinder OM 651
• E 250 CDI BlueEFFICIENCY :2009–2013 4 Zylinder OM 651
• E 250 BlueTEC : seit 2014 4 Zylinder OM 651
• E 250 CDI : 2013–2014 4 Zylinder OM 651
• E 250 CDI BlueEFFICIENCY : 2009–2013 4 Zylinder OM 651
• E 250 BlueTEC : seit 2014 4 Zylinder OM 651
• E 280 CDI : 2005-2009 6 Zylinder OM 642
• E 300 BlueTEC HYBRID : 2012–2015 6 Zylinder OM 651
• E 300 BlueTEC: 2007-2009 und seit 2013 6 Zylinder OM 642
• E 300 CDI BlueEFFICIENCY: 2010–2011 und 2011-2013 6 Zylinder OM 642
• E 320 CDI: 2005–2009 6 Zylinder OM 642
• E 350 BlueTEC: 2009–2013 und 2013-2014 6 Zylinder OM 642
• E 350 CDI BlueEFFICIENCY: 2009–2011 und 2010-2013 6 Zylinder OM 642
• E 350 d (Euro 6)

Alle betroffenen G-Klasse-Modelle
• G 280 CDI : 2007–2013 6 Zylinder OM 642
• G 300 CDI : 2007–2013 6 Zylinder OM 642
• G 320 CDI : 2006–2009 6 Zylinder OM 642
• G 350 CDI : 2009–2010 6 Zylinder OM 642
• G 350 d : seit 2012 6 Zylinder OM 642
• G 350 BlueTec: 2010-2015 6 Zylinder OM 642
• GL 320 CDI : 2006–2009 6 Zylinder OM 642
• GL 350 BlueTEC : seit 2009 und seit 2012 6 Zylinder OM 642
• GL 350 d: seit 2012 und seit 2015 6 Zylinder OM 642
• GL 350 CDI BlueEFFICIENCY : 2009–2012 6 Zylinder OM 642
• GLA 200 CDI : 2013 – 2015 4 ZylinderOM 651
• GLA 200 d : seit 2015 4 Zylinder OM 651
• GLA 220 CDI : 2013–2015 4 Zylinder OM 651
• GLA 220 d : seit 2015 4 Zylinder OM 651
• GLC 220d : 06.2016 Euro 6
• GLC 250 d : seit 2015 4 Zylinder OM 651
• GLC 350 d : seit 2016 6 ZylinderOM 642
• GLE 350 d Coupé: seit 2015 6 Zylinder OM 642
• GLK 200 CDI BlueEFFICIENCY : seit 2010 4 Zylinder OM 651
• GLK 220 CDI: seit 2013 4 Zylinder OM 651
• GLK 220 BlueTEC : seit 2012 4 Zylinder OM 651
• GLK 220 CDI BlueEFFICIENCY: 2009–2013 4 Zylinder OM 651v
• GLK 250 CDI BlueEFFICIENCY : 2009–2012 4 Zylinder OM 651
• GLK 250 BlueTEC 2012–2015 : 4 Zylinder OM 651
• GLK 320 CDI : 2006–2009 6 Zylinder OM 642
• GLK 350 CDI : seit 2009 6 Zylinder OM 642
• GLK 350 CDI BlueEFFICIENCY : 2012–2013 6 Zylinder OM 642

Alle betroffenen M-Klasse-Modelle
• ML 250 BlueTEC: seit 2011 4 Zylinder OM 651
• ML 280 CDI: 2005-2009 6 Zylinder OM 642
• ML 300 CDI BlueEFFICIENCY: 2009 und 2010–2011 6 Zylinder OM 642
• ML 320 CDI: 2005–2009 6 Zylinder OM 642
• ML 350 CDI: 2009 und 2010 – 2011 6 Zylinder OM 642
• ML 350 BlueTEC: 2009–2011 6 Zylinder OM 642

Alle betroffenen R-Klasse-Modelle
• R 280 CDI : 2007 – 2009 6 Zylinder OM 642
• R 300 CDI : 2009 – 2010 6 Zylinder OM 642
• R 300 CDI BlueEFFICIENCY : 2009 – 2012 6 Zylinder OM 642
• R 320 CDI : 2006–2009 6 Zylinder OM 642
• R 350 CDI : 2009–2012 6 Zylinder OM 642
• R 350 BlueTEC : 2009–2012 6 Zylinder OM 642

Alle betroffenen S-Klasse-Modelle
• S 250 CDI BlueEFFICIENCY : 2011–2013 4 Zylinder OM 651
• S 300 BlueTEC HYBRID : seit 2014 4 Zylinder OM 651
• S 350 BlueTEC : 2010 – 2013 und seit 2013, Euro 6
• S 320 CDI : 2006–2008 6 Zylinder OM 642
• S 320 CDI BlueEFFICIENCY : 2008–2009 6 Zylinder OM 642
• S 350 CDI BlueEFFICIENCY : 2009–2010 6 Zylinder OM 642

Alle betroffenen Sprinter
• Sprinter 210 CDI/310 CDI/510 CDI seit 2009 4 Zylinder OM 651
• Sprinter 210 BlueTEC/310 BlueTEC/510 BlueTEC seit 2013 4 Zylinder OM 651
• Sprinter 213 CDI/313 CDI/513 CDI seit 2009 4 Zylinder OM 651
• Sprinter 213 BlueTEC/313 BlueTEC/413 BlueTEC/513 BlueTEC seit 2013 4 Zylinder OM 651
• Sprinter 216 CDI/316 CDI/416 CDI/516 CDI seit 2009 4 Zylinder OM 651
• Sprinter 216 BlueTEC/316 BlueTEC/416 BlueTEC/516 BlueTEC seit 2013 4 Zylinder OM 651
• Sprinter 218 CDI 6 Zylinder OM 642
• Sprinter 219 CDI/319 CDI/419 CDI/519 CDI 2009–2013 6 Zylinder OM 642
• Sprinter 219 BlueTEC/319 BlueTEC/519 BlueTEC seit 2013 6 Zylinder OM 642
• Sprinter 318 CDI 2006–2009 6 Zylinder OM 642
• Sprinter 418 CDI 2006–2009 6 Zylinder OM 642
• Sprinter 518 CDI 2006–2009 6 Zylinder OM 642

Alle betroffenen Vito
• Vito 110 CDI: seit 2010 4 Zylinder OM 651
• Vito 113 CDI : seit 2010 4 Zylinder OM 651
• Vito 114 CDI : 4 Zylinder OM 651
• Vito 116 CDI : 2010 – 2014 und seit 2014 4 Zylinder OM 651
• Vito 120 CDI : 2006 – 2010 6 Zylinder OM 642
• Vito 122 CDI : seit 2010 6 Zylinder OM 642
• V 200 CDI/Vito 114 CDI: seit 2014 4 Zylinder OM 651
• V 250 BlueTEC : Vito 119 BlueTEC seit 2014 4 Zylinder OM 651

Foto: fotolia © Wolfgang Zwanzger