Schlagwortarchiv für: Musterfeststellungsklage

2,5 Millionen Fahrzeuge hat VW zurückgerufen, seit der Konzern im September 2015 Manipulationen an Dieselmotoren einräumen musste.

Nachdem im November die Musterfeststellungsklage eingereicht wurde, haben sich nun bereits 28.00 VW-Kunden in das Register eintragen lassen. Und das in weniger als einer Woche. Um die Musterfeststellungsklage vor Gericht verhandeln zu lassen, hätten sich mindestens 50 Betroffene innerhalb von zwei Monaten in das Register eintragen lassen müssen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen zieht stellvertretend für die vom Abgasskandal betroffenen VW-Kunden vor Gericht. Ziel ist es, dass die Betroffenen Schadenersatz von Volkswagen bekommen. Bis zum Beginn des Prozesses können sich Verbraucher in das Klageregister eintragen.
Bisher hat VW die Forderungen des Verbands zurückgewiesen.

Helge Petersen erklärt dazu:
„Generell melden wir jeden Mandanten für die Musterfeststellungsklage an, um die Vorteile zu nutzen. Vorteile sind, dass sich Betroffene kostenlos daran beteiligen können und die sogenannte Verjährung von Schadensersatzansprüchen gehemmt wird, die andernfalls bereits am 31.12.2018, eintritt.

Der Nachteil ist jedoch, dass sich das Musterverfahren über viele Jahre hinziehen kann und Betroffene dementsprechend lange auf den Ausgang des Verfahrens warten müssen. Zudem sieht es die Gesetzgebung vor, dass anschließend jeder Betroffene seine Ansprüche in einer Einzelklage durchsetzen muss. Es können also schlimmstenfalls mehrere Jahre ins Land gehen, bis der Einzelne von einem möglichen positiven Ausgang der Musterfeststellungsklage profitieren kann. Verlieren die Verbraucherzentralen, so sind alle, die sich für die Musterfeststellungsklage eingetragen haben, an diese Entscheidung gebunden und können keinen Schadensersatz einklagen. Sie bleiben dann auf ihrem Schaden sitzen.

Vor dem Hintergrund, ggf. jahrelang auf eine Entscheidung warten zu müssen, empfehle ich daher, neben der Beteiligung an Musterfeststellungsklage gegen VW auch die sofortige individuelle Einzelklage in Betracht zu ziehen. Tausende Dieselfahrer haben bereits selbst geklagt. Die Urteile und Vergleiche in ganz Deutschland zeigen: Einzelklagen führen zu klaren Ergebnissen innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums. Den Diesel gegen ein mangelfreies Neufahrzeug umtauschen, den Diesel zurückgeben und den Kaufpreis rückerstattet bekommen oder den Wagen behalten und eine Schadensersatzzahlung von bis zu 10.000 Euro erhalten – all das können wir ohne Kostenrisiko für Betroffene des Dieselgate-Skandals möglich machen. Dies gilt für Bargeschäfte als auch für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge. Ganz gleich ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht: Kosten können nicht der Grund sein, dass Sie auf Ihre Rechte verzichten. Daher können  wir Ihnen mithilfe eines exklusiven Prozessfinanzierer eine Klage ohne Kostenrisiko* anbieten.“

Sie sind Besitzer eines betroffenen Fahrzeuges und sind sich unsicher, ob Sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen sollen oder Ihre Schadensersatzansprüche in einer Einzelklage durchsetzen? Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, welcher Weg für Sie der richtige ist.


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*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers

Seit dem 01. November 2018 ist die Musterfeststellungsklage in Deutschland möglich. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbz) hat am Donnerstag stellvertretend für Zehntausende Dieselfahrer, in deren Fahrzeugen der Motor vom Typ EA 189 (Vierzylinder, 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter Hubraum) verbaut wurde, Klage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Mehr als 200 Seiten umfasst das Schriftstück gegen VW. Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband: „Volkswagen hat betrogen und schuldet geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür Schadenersatz“.

Doch ist die Musterfeststellungsklage wirklich ein neuer Weg, Schadenersatz für die vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzer durchzusetzen? Oder vergehen Jahre ohne Ergebnisse für den Einzelnen?

Helge Petersen meint, dass die Musterfeststellungsklage kein geeigneter Weg ist, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen:

„Das Verfahren der Musterfeststellungsklage gegen VW wird sich vermutlich über viele Jahre hinziehen. Hat die Musterfeststellungsklage Erfolg, muss trotzdem jeder Betroffene seine Ansprüche in einer Einzelklage durchsetzen. Auch hierfür werden nochmal Monate, wahrscheinlich sogar Jahre verstreichen, bis das eigene Verfahren abgeschlossen ist. Betroffene sollten zudem bedenken, dass die gefahrenen Kilometer den Schadensersatzanspruch verringern. Der Schadensersatzanspruch errechnet sich aus dem Kaufpreis abzüglich der selbstgefahrenen Kilometer. Mitunter macht nach mehreren Jahren eine Klage aufgrund des geringen Schadensersatzanspruches keinen Sinn mehr.

Hat die Musterfeststellungsklage keinen Erfolg, so ist auch diese Entscheidung bindend für alle, die sich eingetragen haben. Sie können dann keinen Schadensersatz einklagen und bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Ich gehe davon aus, dass sich bei erfolgreicher Musterfeststellungsklage nur wenige Betroffene zu einer Einzelklage entscheiden werden. Es wird schlichtweg zu viel Zeit vergangen sein und kaum ein Betroffener wird bereit sein, dann selbst vor Gericht zu ziehen.

Aus jahrelanger Erfahrung mit Einzelklagen empfehlen wir auch Dieselfahrern die Einzelklage. Zehntausende Dieselfahrer haben bereits selbst geklagt, es gibt hierzu zahlreiche Urteile und Vergleiche zugunsten der Dieselfahrer. Mit einer Einzelklage können wir für Betroffene klare Ergebnisse innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums erzielen: den Diesel gegen ein mangelfreies Neufahrzeug umtauschen, den Diesel zurückgeben und den Kaufpreis rückerstattet bekommen oder den Wagen behalten und eine Schadensersatzzahlung von bis zu 10.000 Euro erhalten – all das können wir für Betroffene des Dieselgate-Skandals möglich machen – und das ohne Kostenrisiko*. Dies gilt sowohl für Bargeschäfte als auch für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge. Ganz gleich ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht: Kosten können nicht der Grund sein, dass Sie auf Ihre Rechte verzichten. Daher können  wir Betroffenen ohne Rechtsschutzversicherung mithilfe eines exklusiven Prozessfinanzieres eine Klage ohne Kostenrisiko* anbieten.“


Wenn auch Sie betroffen sind oder Fragen zum Dieselskandal haben: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
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In wenigen Tagen wird die deutschlandweit erste Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen eingereicht. Nach Medienberichten und auch der persönlichen Einschätzung von Kanzleiinhaber und Helge Petersen werden sich Zehntausende betroffener Dieselfahrer anschließen.

Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage gegen VW?

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) arbeitet derzeit zehn Fälle auf und wird auf Grundlage dieser Fälle seine Klage am 01. November 2018 beim Oberlandesgericht Braunschweig einreichen. Hält das Gericht die Klage für zulässig, können sich weitere Betroffene kostenlos beim Bundesamt für Justiz in einem sogenannten Klageregister eintragen. In zwei Monaten müssten sich insgesamt 50 Betroffene eintragen. Mit dem Beginn der Verhandlung können sich keine weiteren Personen beteiligen.

Wer kann sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen?

Für die Musterfeststellungsklage können sich alle Dieselfahrer eintragen, die ab November 2008 ein Dieselfahrzeug der Marken Volkswagen, Audi, Skoda oder Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter) gekauft haben. Für diese Fahrzeuge gab es in der Vergangenheit Rückrufaktionen für ein Softwareupdate. Selbst wer sein Fahrzeug mittlerweile verkauft hat oder verschrotten ließ, kann sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen.
Medienberichten zufolge betrifft dies rund 2,5 Millionen Fahrzeuge.

Welche Vor- und Nachteile hat die Musterfeststellungsklage?

Helge Petersen erklärt dazu: „Die Nachfrage in Bezug auf die Musterfeststellungsklage ist enorm. Vorteile sind, dass sich Betroffene kostenlos daran beteiligen können und die sogenannte Verjährung von Schadensersatzansprüchen gehemmt wird, die andernfalls schon in rund 9 Wochen, am 31.12.2018, eintritt.

Der Nachteil ist jedoch, dass sich das Musterverfahren über viele Jahre hinziehen kann und Betroffene dementsprechend lange auf den Ausgang des Verfahrens warten müssen. Zudem sieht es die Gesetzgebung vor, dass anschließend jeder Betroffene seine Ansprüche in einer Einzelklage durchsetzen muss. Es können also schlimmstenfalls mehrere Jahre ins Land gehen, bis der Einzelne von einem möglichen positiven Ausgang der Musterfeststellungsklage profitieren kann. Verlieren die Verbraucherzentralen, so sind alle, die sich für die Musterfeststellungsklage eingetragen haben, an diese Entscheidung gebunden und können keinen Schadensersatz einklagen. Sie bleiben dann auf ihrem Schaden sitzen.

Vor dem Hintergrund, ggf. jahrelang auf eine Entscheidung warten zu müssen, empfehle ich daher, neben der Beteiligung an Musterfeststellungsklage gegen VW auch die sofortige individuelle Einzelklage in Betracht zu ziehen. Tausende Dieselfahrer haben bereits selbst geklagt. Die Urteile und Vergleiche in ganz Deutschland zeigen: Einzelklagen führen zu klaren Ergebnissen innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums. Den Diesel gegen ein mangelfreies Neufahrzeug umtauschen, den Diesel zurückgeben und den Kaufpreis rückerstattet bekommen oder den Wagen behalten und eine Schadensersatzzahlung von bis zu 10.000 Euro erhalten – all das können wir ohne Kostenrisiko für Betroffene des Dieselgate-Skandals möglich machen. Dies gilt für Bargeschäfte als auch für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge.“

Sie haben einen „Skandal-Diesel“?

Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen setzt die Schadensersatzansprüche von Geschädigten des Dieselskandals ohne Kostenrisiko* durch – ganz gleich ob Geschädigte eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.

Das  Team ist seit Jahren auf Rückabwicklungen spezialisiert und setzt sich bundesweit für die Rechte von Verbrauchern ein.

Helge Petersen dazu: „Kosten können nicht der Grund sein, dass Geschädigte auf ihre Rechte verzichten. Daher können  wir Geschädigten mithilfe eines exklusiven Prozessfinanzierers eine Klage ohne Kostenrisiko anbieten.“

Kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung


Wenn auch Sie betroffen sind oder Fragen zum Dieselskandal haben: rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
0431/260924-0
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*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers

Die aus der Presse bereits bekannten Abgasmanipulationen der Volkswagen AG haben sowohl Dieselkäufer als auch VW-Aktionäre massiv betroffen.

Mit einhergehen für die Verbraucher erhebliche Wertverluste ihrer Autos, immer weitere Fahrverbotszonen in Städten sowie potentiell geringere Lebenserwartungen ihrer Autos durch Reparaturen infolge einer Nachrüstung. Dennoch sind die betroffenen Verbraucher den Manipulationen des Großkonzerns und dem damit einhergehenden Kursverfall nicht schutzlos ausgeliefert.

Am 14. Juni 2018 hat der Bundestag die Einführung von Musterfeststellungsklagen beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. November 2018 in Kraft treten.

Mit der Einführung der Musterfeststellungsklage soll den Verbraucherverbänden die Möglichkeit eingeräumt werden, für eine große Zahl von Verbrauchern einzelne Tatsachen oder Rechtsfragen klären zu können. Verbrauchern wird damit ermöglicht, schnell, unbürokratisch und kostengünstig gegen rechtswidriges Verhalten und Täuschungen vor allen Dingen von Großunternehmen wie Volkswagen vorzugehen.

So sind insbesondere geschädigte VW-Kunden angesprochen und können von diesem neuen Massenverfahren profitieren. Insbesondere wird nicht rechtsschutzversicherten Verbrauchern in einem ersten Schritt das Prozesskostenrisiko genommen.

Zuständig für die Klage gegen Volkswagen ist das OLG Braunschweig. Klagebefugt sind nur qualifizierte Einrichtungen im Rahmen ihrer jeweiligen Ziele.

Die wichtigsten Punkte und Chancen der Musterfeststellungsklage („Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen“):

Bisher war jeder einzelne Verbraucher auf sich allein gestellt. Wenn beispielsweise Volkswagen systematisch Autos manipuliert hat, so musste jeder einzelne Verbraucher den Weg über eine Einzelklage anstreben, welche mit erheblichen Prozessrisiken verbunden ist.

Dabei befindet sich der Einzelne in einer grundsätzlich schwierigen Situation. Er muss darlegen und beweisen, dass der Großkonzern systematisch manipuliert hat. Er muss beweisen, dass Volkswagen Schadensersatz zu leisten hat.

Bisher wurden zahlreiche Einzelklagen von Gerichten entschieden. Dabei konnten Verbraucher teils erfolgreiche Klagen erringen, teils aber haben Gerichte zugunsten der Unternehmen und deren Händler entschieden.

Zu diesem Zweck räumt das im November in Kraft tretende Gesetz qualifizierten Verbraucherschutzverbänden eine Klagebefugnis ein, Verbrauchern über die ganze Breite des Verbraucheralltags hinweg zu ihrem Recht verhelfen zu können.

Gibt es eine rechtskräftige Entscheidung, so ist diese für die Musterfeststellungskläger – also alle, die sich dem Musterfeststellungsverfahren angeschlossen haben – verbindlich. Für die anderen Kläger hat die Entscheidung jedenfalls starke Signalwirkung, denn andere Gerichte werden sich vermutlich an dem Musterfeststellungsurteil orientieren.

Wie ist der Ablauf der Musterfeststellungsklage in der Abgas-Affäre?

Die Musterfeststellungsklage ist ein Instrument, mit dem Verbände, die nach festgelegten Kriterien ausgewählt wurden, Musterfeststellungsanträge gegen Volkswagen stellen können, die die in Individualklagen der betroffenen Diesel-Käufer immer wiederkehrenden rechtlichen Fragestellungen verbindlich klären soll. Verbraucher schließen sich Verbänden an.
Urteilt das zuständige OLG Braunschweig bzw. der Bundesgerichtshof positiv zugunsten der Verbraucher, sind sämtliche Feststellungen für die Gerichte bindend, die in Anschlussverfahren über den Schadensersatz in jedem konkreten Einzelfall entscheiden, bindend. Die dem Urteil zugrundeliegenden Feststellungen gelten für alle Verbraucher, die sich dem Verfahren angeschlossen und sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn eingetragen haben.

Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche dann individuell durchsetzen. Denn im Musterfeststellungsverfahren wird zwar festgestellt, dass Volkswagen Schadensersatz leisten muss. Es wird aber nicht für jeden einzelnen Verbraucher geklärt, wie viel Schadensersatz im Einzelfall zu leisten ist.
Das bedeutet, dass in einem zweiten Schritt individuelle Leistungsklagen erhoben werden müssen, in der dann die konkrete Höhe des Schadens eingefordert werden kann. Der essentielle Vorteil liegt dabei darin, dass sich das Prozesskostenrisiko erheblich gemindert, wenn verbindlich festgestellt ist, dass Volkswagen systematisch manipuliert hat.

Keine Zeit verlieren, Verjährung ihrer Ansprüche droht! Jetzt handeln!

Geschädigte sollten frühestmöglich überprüfen, ob Ansprüche bestehen. Die Verjährung der Ansprüche gegen Volkswagen endet 2018, so dass geschädigte Autokäufer auch im Jahr 2018 noch Ansprüche gegenüber den Händlern geltend machen können. Die Chancen auf Schadensersatz sind sehr gut.

Nur durch eine im Jahr 2018 eingereichte Klage bzw. mit Eintragung in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz ist eine Verjährungshemmung möglich. Dies bedeutet, dass Ansprüche von Geschädigten, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen, während des Klageverfahrens nicht verjähren können. Alle anderen Betroffenen haben mit Ablauf des Jahres 2018 keinerlei Möglichkeit mehr, Ansprüche geltend zu machen.

Ziel der Musterfeststellungsklage gegen den VW Konzern:
Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen die Verbraucher durch den Einsatz von Manipulationssoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadensersatz gegenüber seinen Käufern leisten muss. Darüber hinaus soll geklärt werden, ob der Kaufpreis bei einer Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss oder ob eine Nutzugsentschädigung abzuziehen ist.

Im Falle einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage ist das Risiko, eigene Ansprüche gegen den Schädiger nicht durchsetzen zu können, und auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzen zu bleiben, deutlich niedriger.

Wer kann klagen:
Der Musterfeststellungsklage anschließen können sich Käufer von Diesel-Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), in denen eine illegale Abschaltrichtung verbaut wurde. Der Kauf muss nach dem 1. November 2008 erfolgt sein.

Bisherige Aktionen der Verbände:
Wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärt hat, wird dieser in Zusammenarbeit mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volksbank AG erheben. Hierzu hat sich bereits eine Vielzahl von geschädigten Autokäufern angeschlossen.

Wir kämpfen für Ihr Recht

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen setzt sich seit vielen Jahren erfolgreich für Anleger ein, um Großunternehmen wie die Deutsche Postbank AG oder die Deutsche Bank entgegenzutreten. Oft handelt es sich um Fälle, bei denen der Anleger einem Unternehmen gegenüber machtlos scheint.

So stehen wir auch in der Abgas-Affäre an Ihrer Seite, um Ihr Recht durchzusetzen und eine umfangreiche Unterstützung gewährleisten zu können.

Jeder potentiell betroffene Dieselkäufer sollte prüfen, ob er von der Affäre betroffen ist und ob eine Eintragung ins Klageregister ein erfolgversprechender Weg ist.

Aber auch Käufer anderer Fahrzeuge, die betroffen sein könnten, sich aber nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen können, sollten sich einen entsprechenden Rechtsrat einholen.

Daher bieten wir allen potentiell geschädigten Diesel Käufern eine kostenlose Ersteinschätzung an, indem wir Ihren Fall individuell ermitteln und auswerten.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, wenn Sie sich im Musterfeststellungsverfahren durch eine Eintragung in das Klageregister beteiligen möchten.

Auch bieten wir Verbänden eine umfangreiche Unterstützung in allen rechtlichen Fragen rund um die Diesel-Affäre an.
Ziel ist es, gemeinsam Musterfeststellungklagen anzugehen und so der Sache der Verbraucher zu dienen.


Foto: Pixabay / Pixabay

Die aus der Presse bereits bekannten Abgasmanipulationen der Volkswagen AG haben sowohl Dieselkäufer als auch VW-Aktionäre massiv betroffen. Mit einhergehen für die Verbraucher erhebliche Wertverluste ihrer Autos, immer weitere Fahrverbotszonen in Städten sowie potentiell geringere Lebenserwartungen ihrer Autos durch Reparaturen infolge einer Nachrüstung. Dennoch sind die betroffenen Verbraucher den Manipulationen des Großkonzerns und dem damit einhergehenden Kursverfall nicht schutzlos ausgeliefert.

Am 14. Juni 2018 hat der Bundestag die Einführung von Musterfeststellungsklagen beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. November 2018 in Kraft treten.

Mit der Einführung der Musterfeststellungsklage soll den Verbraucherverbänden die Möglichkeit eingeräumt werden, für eine große Zahl von Verbrauchern einzelne Tatsachen oder Rechtsfragen klären zu können. Verbrauchern wird damit ermöglicht, schnell, unbürokratisch und kostengünstig gegen rechtswidriges Verhalten und Täuschungen vor allen Dingen von Großunternehmen wie Volkswagen vorzugehen.

So sind insbesondere geschädigte VW-Kunden angesprochen und können von diesem neuen Massenverfahren profitieren. Insbesondere wird nicht rechtsschutzversicherten Verbrauchern in einem ersten Schritt das Prozesskostenrisiko genommen.

Zuständig für die Klage gegen Volkswagen ist das OLG Braunschweig. Klagebefugt sind nur qualifizierte Einrichtungen im Rahmen ihrer jeweiligen Ziele.

Wichtigste Punkte und Chancen der Musterfeststellungsklage („Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen“):

Bisher war jeder einzelne Verbraucher auf sich allein gestellt. Wenn beispielsweise Volkswagen systematisch Autos manipuliert hat, so musste jeder einzelne Verbraucher den Weg über eine Einzelklage anstreben, welche mit erheblichen Prozessrisiken verbunden ist.

Dabei befindet sich der Einzelne in einer grundsätzlich schwierigen Situation. Er muss darlegen und beweisen, dass der Großkonzern systematisch manipuliert hat. Er muss beweisen, dass Volkswagen Schadensersatz zu leisten hat.

Bisher wurden zahlreiche Einzelklagen von Gerichten entschieden. Dabei konnten Verbraucher teils erfolgreiche Klagen erringen, teils aber haben Gerichte zugunsten der Unternehmen und deren Händler entschieden.

Zu diesem Zweck räumt das im November in Kraft tretende Gesetz qualifizierten Verbraucherschutzverbänden eine Klagebefugnis ein, Verbrauchern über die ganze Breite des Verbraucheralltags hinweg zu ihrem Recht verhelfen zu können.

Gibt es eine rechtskräftige Entscheidung, so ist diese für die Musterfeststellungskläger – also alle, die sich dem Musterfeststellungsverfahren angeschlossen haben – verbindlich. Für die anderen Kläger hat die Entscheidung jedenfalls starke Signalwirkung, denn andere Gerichte werden sich vermutlich an dem Musterfeststellungsurteil orientieren.

Wie ist der Ablauf der Musterfeststellungsklage in der Abgas-Affäre?

Die Musterfeststellungsklage ist ein Instrument, mit dem Verbände, die nach festgelegten Kriterien ausgewählt wurden, Musterfeststellungsanträge gegen Volkswagen stellen können, die die in Individualklagen der betroffenen Diesel-Käufer immer wiederkehrenden rechtlichen Fragestellungen verbindlich klären soll. Verbraucher schließen sich Verbänden an.
Urteilt das zuständige OLG Braunschweig bzw. der Bundesgerichtshof positiv zugunsten der Verbraucher, sind sämtliche Feststellungen für die Gerichte bindend, die in Anschlussverfahren über den Schadensersatz in jedem konkreten Einzelfall entscheiden, bindend. Die dem Urteil zugrundeliegenden Feststellungen gelten für alle Verbraucher, die sich dem Verfahren angeschlossen und sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn eingetragen haben.

Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche dann individuell durchsetzen. Denn im Musterfeststellungsverfahren wird zwar festgestellt, dass Volkswagen Schadensersatz leisten muss. Es wird aber nicht für jeden einzelnen Verbraucher geklärt, wie viel Schadensersatz im Einzelfall zu leisten ist.
Das bedeutet, dass in einem zweiten Schritt individuelle Leistungsklagen erhoben werden müssen, in der dann die konkrete Höhe des Schadens eingefordert werden kann. Der essentielle Vorteil liegt dabei darin, dass sich das Prozesskostenrisiko erheblich gemindert, wenn verbindlich festgestellt ist, dass Volkswagen systematisch manipuliert hat.
Keine Zeit verlieren, Verjährung ihrer Ansprüche droht! Jetzt handeln!

Geschädigte sollten frühestmöglich überprüfen, ob Ansprüche bestehen. Die Verjährung der Ansprüche gegen Volkswagen endet 2018, so dass geschädigte Autokäufer auch im Jahr 2018 noch Ansprüche gegenüber den Händlern geltend machen können. Die Chancen auf Schadensersatz sind sehr gut.

Nur durch eine im Jahr 2018 eingereichte Klage bzw. mit Eintragung in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz ist eine Verjährungshemmung möglich. Dies bedeutet, dass Ansprüche von Geschädigten, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen, während des Klageverfahrens nicht verjähren können. Alle anderen Betroffenen haben mit Ablauf des Jahres 2018 keinerlei Möglichkeit mehr, Ansprüche geltend zu machen.

Ziel der Musterfeststellungsklage gegen den VW Konzern:

Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen Verbraucher durch den Einsatz von Manipulationssoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadensersatz gegenüber seinen Käufern leisten muss. Darüber hinaus soll geklärt werden, ob der Kaufpreis bei einer Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss oder ob eine Nutzugsentschädigung abzuziehen ist.

Im Falle einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage ist das Risiko, eigene Ansprüche gegen den Schädiger nicht durchsetzen zu können, und auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzen zu bleiben, deutlich niedriger.

Wer kann klagen:
Der Musterfeststellungsklage anschließen können sich Käufer von Diesel-Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), in denen eine illegale Abschaltrichtung verbaut wurde. Der Kauf muss nach dem 1. November 2008 erfolgt sein.

bisherige Aktionen der Verbände:
Wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärt hat, wird dieser in Zusammenarbeit mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volksbank AG erheben. Hierzu hat sich bereits eine Vielzahl von geschädigten Autokäufern angeschlossen.

Wir kämpfen für Ihr Recht

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen setzt sich seit vielen Jahren erfolgreich für Anleger ein, um Großunternehmen wie die Deutsche Postbank AG oder die Deutsche Bank entgegenzutreten. Oft handelt es sich um Fälle, bei denen der Anleger einem Unternehmen gegenüber machtlos scheint.

So stehen wir auch in der Abgas-Affäre an Ihrer Seite, um Ihr Recht durchzusetzen und eine umfangreiche Unterstützung gewährleisten zu können.

Jeder potentiell betroffene Dieselkäufer sollte prüfen, ob er von der Affäre betroffen ist und ob eine Eintragung ins Klageregister ein erfolgversprechender Weg ist.
Aber auch Käufer anderer Fahrzeuge, die betroffen sein könnten, sich aber nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen können, sollten sich einen entsprechenden Rechtsrat einholen.

Daher bieten wir allen potentiell geschädigten Diesel Käufern eine kostenlose Ersteinschätzung an, indem wir ihren Fall individuell ermitteln und auswerten.


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Seit einigen Tagen steht es fest: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) wird in Kooperation mit dem ADAC am 01. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG einreichen und sich somit für betroffene Verbraucher des Diesel-Skandals einsetzen. Auch Sie können sich als geschädigter VW-Kunde an der Klage beteiligen. Im Folgenden erfahren Sie, worum es bei dieser Klage geht, für wen eine Partizipation in Frage kommt und welche Vorteile daraus entstehen.

Ab dem 01. November 2018 wird in Deutschland eine neue Klagemöglichkeit eingeführt: die Musterfeststellungsklage. Vertreter der Verbraucherzentrale Bundesverband und des ADAC haben vor wenigen Tagen angekündigt, noch am selben Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes eine Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern einzureichen. Bei dieser neuen Klageart können sich Verbraucherschutzverbände für geschädigte Verbraucher einsetzen und Schadenersatz von den angeklagten Firmen fordern. Hierzu wird vom Bundesamt für Justiz ein Klageregister eröffnet, in das sich mindestens 50 betroffene Personen eintragen lassen müssen.

Das Ziel dieser Musterklage ist die Feststellung, dass die Volkswagen AG durch die Manipulation der Software ihre Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und ihnen folglich Schadenersatz schuldet. An dieser Klage können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA 189 beteiligen. Außerdem muss der Kauf des Fahrzeuges nach dem 1. November 2008 erfolgt sein.

Verbraucher, die sich gegen eine Individualklage gegen den VW-Konzern entschieden haben, da sie die Kosten scheuen oder weil sie keine Rechtsschutzversicherung haben, sollten eine Beteiligung an dieser Musterklage in Erwägung ziehen. Denn die Beteiligung ist kostenlos – das Prozesskostenrisiko tragen allein die Verbände, die die Klage initiiert haben. Wenn Sie sich in das Klageregister eintragen lassen, haben Sie zudem den Vorteil, dass die Verjährungsfrist, die Ende dieses Jahres abläuft, gehemmt wird. Kommt es zu einem positiven Urteil, müssen Sie als Verbraucher Ihre Schadenersatzansprüche individuell gegen VW durchsetzen. Allerdings können Sie sich dann auf das Urteil aus der Musterklage berufen.

Quellen:
vzbv.de (zuletzt eingesehen am 19.09.2018)
Handelsblatt (zuletzt eingesehen am 19.09.2018)

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