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Im Dieselskandal wurde kürzlich das erste Urteil gegen den Sportwagenhersteller Porsche entschieden.

Die Besitzerin des 2014er Porsche Cayenne mit Euro-6-Sechszylindermotor und einer Leistung von 262 PS hatte laut dem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gefordert, dass Porsche ihren Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurücknehmen sollte.

Das Stuttgarter Landgericht entschieden zugunsten der Porschefahrerin.

Das Urteil begründen die Richter damit, dass Porsche eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fahrzeug verbaut hat und somit sittenwidrig gehandelt habe. Für die Autobesitzerin bestehe die Gefahr, dass das Kraftfahrbundesamt die Stilllegung des Fahrzeugs anordnet. Somit habe die Käuferin des Porsche Cayenne Anspruch auf Schadensersatz.

Porsche wurde durch das Urteil zur Zahlung von rund 59.000 EUR und Zinsen von fünf Prozent verurteilt. Es ist derzeit das erste Mal, dass ein Urteil gegen Porsche ergangen ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Porsche will nun Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart einlegen. Das Unternehmen erachtet in seiner schriftlichen Stellungnahme das Urteil des LG Stuttgart als „rechtsfehlerhaft“. Porsche führe für die betroffenen Fahrzeuge eine mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) abgestimmte technische Maßnahme per Softwareaktualisierung durch und sehe daher keinen Anlass für die Geltendmachung von Ansprüchen.


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Foto: Pixabay

*) Kostenfreihaltung ist abhängig von der Zustimmung des Prozessfinanzierers

Ein weiterer Fahrzeughersteller ruft seine Diesel-Fahrzeuge zurück. Dieses Mal ist von der VW-Tochter Porsche die Rede.

Noch vor 12 Monaten stellte Vorstandschef Oliver Blume das Erscheinen Versprechen eines neuen Cayenne als Dieselmodell in Aussicht. Heute lautet sein Dementi: „Von Porsche wird es nun künftig keinen Diesel mehr geben“.

Dieser Rückzieher sei vor allem auch eine Reaktion auf den Abgasskandal. Ebenso spielten bei dieser Entscheidung auch die Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen Verantwortliche von Porsche – ein Manager saß sogar in Untersuchungshaft – eine Rolle.

60.000 Cayenne- und Macan-Fahrzeugen betroffen

Nach Untersuchungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) waren rund 60.000 Cayenne- und Macan-Fahrzeugen von einer verdächtigen Software betroffen, die das typische Porsche-Motorengeräusch erzeugen, gleichzeitig aber auch höhere Stickoxid-Emissionen verursachen.

So will Porsche die betroffenen Fahrzeuge zurückrufen und besagte Software dann austauschen lassen. Auch bei Benzinern mit der Geräuschfunktion wird momentan nach Veränderungsmöglichkeiten der Abgaswerte gesucht.

Fakt ist, Porsche wird in Zukunft keine Diesel-Fahrzeuge mehr produzieren und den Fokus auf Fahrzeuge mit Benzinmotor, Elektroantrieb oder Hybride legen.
Durch den geringen Anteil von etwa 12 % der Diesel-Fahrzeuge des eigentlichen Sportwagenherstellers fällt der Rückzug aus dem Dieselgeschäft vergleichsweise etwas leichter als bei anderen Herstellern. Bei Daimler und BMW sind sogar mehr als 50 %.

Einen Nachteil könnte der Diesel-Rückzug bei Porsche allerdings doch haben: den Verlust einiger Kunden. Beim Modell Cayenne betrug der Diesel-Anteil um die 70 %.
Porsche will dem mit einer Hybrid-Offensive entgegenwirken. Bei der Sportlimousine Panamera beträgt der Hybrid-Anteil bereits ca. 63 %. Weitere Hybriden werden nun von Porsche in der SUV-Sparte versprochen. Die ersten Cayenne-Hybriden gibt es bereits zu kaufen. Ende des Jahres soll der erste reine E-Sportwagen kommen, der Taycan. Dieser soll wie der Porsche 911 ein Imageträger werden, eben nur elektrisch betrieben.

Porsche will beweisen, dass die Marke auch im Zeitalter der Elektroautos keine Einbußen in Sachen Sportlichkeit macht.

Sie haben einen „Skandal-Diesel“?

Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen setzt die Schadensersatzansprüche von Geschädigten des Dieselskandals ohne Kostenrisiko* durch – ganz gleich ob Geschädigte eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.

Das  Team ist seit Jahren auf Rückabwicklungen spezialisiert und setzt sich bundesweit für die Rechte von Verbrauchern ein.

Helge Petersen dazu: „Kosten können nicht der Grund sein, dass Geschädigte auf ihre Rechte verzichten. Daher können  wir Geschädigten mithilfe eines exklusiven Prozessfinanzierers eine Klage ohne Kostenrisiko anbieten.“

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Weltweit sind Millionen Fahrzeuge und deren Halter vom 2015 aufgedeckten Abgasskandal betroffen. Die Fahrzeuge von VW, Audi, Porsche und anderen Herstellern beinhalten eine Software, die den Schadstoffausstoß manipuliert. Nun hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen Dieselfahrverbot verkündet.

Demnach hält es die Verhängung von Dieselfahrverboten in deutschen Städten für zulässig. Es ist davon auszugehen, dass viele Städte aufgrund der Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte diese Fahrverbote verhängen müssen. Für betroffene Pkw-Besitzer stellt sich die Frage, wie es für sie weitergehen soll. Der Verkauf kann eine Option sein, allerdings werden die Fahrzeuge schwer verkäuflich sein und zudem ist mit massiven Wertverlusten zu rechnen. Aber: das Dieselfahrzeug muss dringend weg – was können Sie als Betroffener tun?

Geschädigte können sich gegen eine Nachbesserung aussprechen und vom Kaufvertrag zurücktreten. Wird dies vom Händler nicht angenommen, kann sich der Halter über den Klageweg von seinem Kfz-Vertrag trennen.

Ebenso kann der s.g. „Widerrufsjoker“ greifen. Nach unseren Erkenntnissen haben viele Verbrauer, die ihr gebrauchtes oder neues Fahrzeug über eine Bank direkt beim Autohändler finanziert haben die Möglichkeit, ihre Finanzierungsverträge auch heute noch zu widerrufen.

Warum?

In vielen nach dem 10.06.2010 abgeschlossenen KFZ-Leasingverträgen sind Mängel zu entdecken.

Die Rückabwicklung des Kfz-Leasingvertrags ist dann durch einen Widerruf möglich. Sie als Leasingnehmer erhalten sämtliche Leasing-Raten zurück und werden von künftigen Zahlungsverpflichtungen befreit. Die Bank muss Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten. Im Gegenzug müssen Sie das Auto abgeben, ggf. wird eine Nutzungsentschädigung gegenüber der Autobank fällig. Für Verträge, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gilt die Besonderheit, bei einem Widerruf weder Nutzungs- noch Wertersatz leisten zu müssen.


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Der Vorwurf gegen den deutschen Automobilhersteller Volkswagen, eine sog. „Schummel-Software“ entwickelt zu haben, um die Abgaswerte ihrer Dieselmotoren zu schönen, ist nicht neu. Zahlreiche Käufer von VW-Fahrzeugen führen sowohl im Ausland als auch hier in Deutschland inzwischen Prozesse gegen Volkswagen, da sie ihre Fahrzeuge in der Erwartung gekauft haben, auch etwas für ihr Umweltgewissen zu tun, weil die Fahrzeug vermeintlich schadstoffärmer seien als andere.

Nun hat die EU-Kommission eine förmliche Prüfung von Kartellvorwürfen nicht nur gegen Volkswagen sowie deren Tochterunternehmen Audi und Porsche eingeleitet, sondern sie ermittelt auch gegen Daimler und BMW. Es bestehe insoweit der Verdacht, dass dieser sog. „Fünferkreis“ Absprachen in Bezug auf die Entwicklung und Einführung von Abgasreinigungssystemen getroffen hat, die auf eine Verhinderung der Entwicklung solcher Systeme hinauslaufen. Möglicherweise haben also die Hersteller das Wissen und die Fähigkeiten ihrer Ingenieure lieber in die Entwicklung von „Schummel-Software“ investiert, statt diese Kapazitäten in die Entwicklung von Abgasreinigungssystemen zu investieren, mit denen sich der Ausstoß von Schadstoffen tatsächlich reduzieren lässt. Wurde hier deutsche Ingenieurkunst an der falschen Stelle eingesetzt?

Sollte sich der Verdacht der EU-Kommission bestätigen, dann könnte man – so wird jedenfalls die zuständige Wettbewerbskommissarin Margrethe Verstager in einem Bericht der Tagesschau vom 18.09.2018 zitiert – den betroffenen Herstellern vorwerfen, sie hätten den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen.

Ein derart wettbewerbswidriges Verhalten kann sowohl nach dem deutschen als auch nach dem europäischen Kartellrecht mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden, die sogar Milliardenhöhe erreichen können. Sowohl eine (weitere) Rufschädigung der betroffenen Fahrzeughersteller als auch die Verhängung von Bußgeldern bzw. bereits die Aussicht hierauf könnten geeignet sein, sich negativ auf die Aktienwerte der betroffenen Unternehmen auszuwirken. Die ohnehin bereits durch den Dieselskandal gebeutelten Anleger müssten also ggf. weitere Verluste ihrer Anlagen hinnehmen und könnten sich so veranlasst sehen, wiederum die Autokonzerne in Regress zu nehmen.

Als Fachkanzlei für das Bank- und Kapitalmarkrecht stehen wir Ihnen gerne als kompetenter und erfahrener Ansprechpartner zu Verfügung.


Foto: fotolia © Wolfgang Zwanzger