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Nach Medienberichten soll sich das deutsche Autokartell jahrelang abgesprochen haben, wenn es um technische Entwicklungen ging. Auch im Lichte der Abgasreinigung sollen wohl solche Absprachen getroffen worden sein. Diesbezüglich hat die EU-Kommission ermittelt. Nun drohen hohe Geldstrafen.

Bereits im Oktober 2017 hat die EU-Kommission erste Ermittlungen aufgenommen. Im September 2018 folgten sodann eingehendere Untersuchungen. Das Autokartell bestehend aus BMW, Volkswagen, Daimler, Audi und Porsche stand im Verdacht den Wettbewerb um die Abgasreinigung willentlich unterbunden zu haben. Dabei handelt es sich zwar nicht um Preisabsprachen, allerdings könnten dennoch Konsequenzen aus dem Kartellrecht folgen.

Im April 2019 kündigte die EU-Kommission nun an, dass ein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt. BMW, Volkswagen und Daimler sollen den Wettbewerb um die Innovation von Abgasreinigungssystemen eingeschränkt haben und den Verbrauchern auf diesem Wege verwehrt haben, umweltfreundliche Fahrzeuge erwerben zu können. Dieses Aussetzen des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen erfolgte obwohl den Unternehmen die technischen Möglichkeiten zur Fortentwicklung zur Verfügung standen.

Die illegale Absprache soll wohl dahingehend erfolgt sein, dass nur kleine AdBlue-Tanks verbaut wurden und zum Teil keine Partikelfilter genutzt wurden. Im Zuge der Ermittlungen nahmen Daimler und VW bereits Selbstanzeigen vor. Allerdings äußerten sich beide Unternehmen bisher nicht zu den Vorwürfen.

Lediglich BMW nahm dahingehend Stellung, dass über technikoffene Lösungen zur Verringerung des Feinstaubausstoßes bei Benzinmotoren und zur Harnstoffbetankung bei Dieselmotoren gesprochen wurde. Allerdings wäre die Verhinderung von Fortschritt nicht das Anliegen der Unternehmen in diesem Hinblick gewesen.

Für die EU-Kommission ist im Hinblick auf den Abgasausstoß dabei nicht die Frage, ob Gesetze umgangen oder gebrochen werden sollten. Lediglich der Fakt, dass ein wetteifern um die bessere Technologie unterbunden wurde, reicht für eine Kartellstrafe aus.

Wenn Sie Fragen zur Abgasmanipulation haben und befürchten, dass auch ihr Fahrzeug betroffen ist, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten sich von einem nachteiligen Autokauf zu lösen. Kontaktieren Sie uns gerne im Rahmen unserer unverbindlichen Ersteinschätzung.


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Vor dem Landgericht Paderborn ist es uns für einen Mandanten gelungen ein positives Urteil rund um den Dieselabgasskandal zu erstreiten. Die Klage richtete sich gegen VW selbst. In erster Instanz wurde VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rückabwicklung verurteilt.

Das Landgericht Paderborn stellte fest, dass ein Schaden bereits in einer ungewollten Verpflichtung liegen kann. Es kommt nicht nur auf den ökonomischen Wert an, sondern auch darauf, ob die Freiheit mit dem eigenen Vermögen nach eigenem Belieben zu verfahren möglicherweise verletzt wurde. Eben diese Freiheit wird bei der Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung verletzt. Durch den Einsatz von manipulierter Prüfstandsentdeckungssoftware ist für unseren Mandanten ein nachteiliger Vertrag entstanden.

Kein Verbraucher, der durchschnittlich informiert ist und in wirtschaftlicher Weise vernünftig denkt, würde nach Auffassung des Gerichts ein manipuliertes Fahrzeug kaufen. Außerdem muss er nicht davon ausgehen, dass die Abgaswerte nur aufgrund einer Manipulation, die gesetzeswidrig ist, eingehalten werden.

Die schädigende Handlung von VW lag dabei darin, dass die Fahrzeuge unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Software in den Verkehr gebracht wurden. Es bestand eine Pflicht zur Aufklärung, dass die angegebenen Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, denn für den Endverbraucher ist es aufgrund eines Wissens- und Informationsgefälles nicht ersichtlich, dass diese Werte im Straßenverkehr nicht eingehalten werden. Dass die Werte zwischen dem Betrieb im Prüfstand und im Straßenverkehr, wie von VW angegeben, naturgemäß abweichen, ist dem durchschnittlichen Verbraucher unbekannt.

Der Schaden für unseren Mandanten konnte zudem auch durch ein Softwareupdate nicht mehr kompensiert werden. Vielmehr ist er schon bei Abschluss des Kaufvertrages eingetreten.

Außerdem kam das Gericht zu der Auffassung, dass die Schädigung nach einem durchschnittlichen Anstandsmaßstab sittenwidrig ist. Die Schädigung ist mit den Grundbedürfnissen einer loyalen Rechtgesinnung nicht vereinbar und der Abschluss eines Kaufvertrages, der auf dieser schädigenden Handlung beruht, ist von einem redlichen und rechtstreuen Verbraucher nicht zu erwarten. Gerade die Heimlichkeit begründet die Sittenwidrigkeit, weil das Wissens- und Informationsgefälle zum Vorteil des Herstellers ausgenutzt wurde, da die Manipulation für einen Laien nicht zu erkennen war. Auch die Tatsache, dass der Kauf eines Kraftfahrzeugs in der Regel für einen durchschnittlichen Verbraucher eine hohe finanzielle Belastung darstellt, unterstützt die Annahme der Sittenwidrigkeit. Zudem entspricht es dem gesellschaftlichen Zeitgeist sich umweltfreundlich zu verhalten. Über diese Umstände noch hinaus führt die Täuschung von Millionen Kunden nicht nur zu einer Schädigung der Umwelt sondern auch zu einer Belastung der Gesundheit anderer Menschen.

Wenn auch Sie Fragen zu Ihrem Dieselfahrzeug haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen Ihren Fall individuell.


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2,5 Millionen Fahrzeuge hat VW zurückgerufen, seit der Konzern im September 2015 Manipulationen an Dieselmotoren einräumen musste.

Nachdem im November die Musterfeststellungsklage eingereicht wurde, haben sich nun bereits 28.00 VW-Kunden in das Register eintragen lassen. Und das in weniger als einer Woche. Um die Musterfeststellungsklage vor Gericht verhandeln zu lassen, hätten sich mindestens 50 Betroffene innerhalb von zwei Monaten in das Register eintragen lassen müssen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen zieht stellvertretend für die vom Abgasskandal betroffenen VW-Kunden vor Gericht. Ziel ist es, dass die Betroffenen Schadenersatz von Volkswagen bekommen. Bis zum Beginn des Prozesses können sich Verbraucher in das Klageregister eintragen.
Bisher hat VW die Forderungen des Verbands zurückgewiesen.

Helge Petersen erklärt dazu:
„Generell melden wir jeden Mandanten für die Musterfeststellungsklage an, um die Vorteile zu nutzen. Vorteile sind, dass sich Betroffene kostenlos daran beteiligen können und die sogenannte Verjährung von Schadensersatzansprüchen gehemmt wird, die andernfalls bereits am 31.12.2018, eintritt.

Der Nachteil ist jedoch, dass sich das Musterverfahren über viele Jahre hinziehen kann und Betroffene dementsprechend lange auf den Ausgang des Verfahrens warten müssen. Zudem sieht es die Gesetzgebung vor, dass anschließend jeder Betroffene seine Ansprüche in einer Einzelklage durchsetzen muss. Es können also schlimmstenfalls mehrere Jahre ins Land gehen, bis der Einzelne von einem möglichen positiven Ausgang der Musterfeststellungsklage profitieren kann. Verlieren die Verbraucherzentralen, so sind alle, die sich für die Musterfeststellungsklage eingetragen haben, an diese Entscheidung gebunden und können keinen Schadensersatz einklagen. Sie bleiben dann auf ihrem Schaden sitzen.

Vor dem Hintergrund, ggf. jahrelang auf eine Entscheidung warten zu müssen, empfehle ich daher, neben der Beteiligung an Musterfeststellungsklage gegen VW auch die sofortige individuelle Einzelklage in Betracht zu ziehen. Tausende Dieselfahrer haben bereits selbst geklagt. Die Urteile und Vergleiche in ganz Deutschland zeigen: Einzelklagen führen zu klaren Ergebnissen innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums. Den Diesel gegen ein mangelfreies Neufahrzeug umtauschen, den Diesel zurückgeben und den Kaufpreis rückerstattet bekommen oder den Wagen behalten und eine Schadensersatzzahlung von bis zu 10.000 Euro erhalten – all das können wir ohne Kostenrisiko für Betroffene des Dieselgate-Skandals möglich machen. Dies gilt für Bargeschäfte als auch für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge. Ganz gleich ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht: Kosten können nicht der Grund sein, dass Sie auf Ihre Rechte verzichten. Daher können  wir Ihnen mithilfe eines exklusiven Prozessfinanzierer eine Klage ohne Kostenrisiko* anbieten.“

Sie sind Besitzer eines betroffenen Fahrzeuges und sind sich unsicher, ob Sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen sollen oder Ihre Schadensersatzansprüche in einer Einzelklage durchsetzen? Wir prüfen kostenfrei und unverbindlich, welcher Weg für Sie der richtige ist.


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Vor dem Landgericht Augsburg erging ein einmaliges Urteil: VW soll dem Besitzer eines Volkswagen Golf TDI 1.6 den vollen Kaufpreis ohne Abzug erstatten.

Der Besitzer ist seit 40 Jahren treuer VW-Kunde und war empört, als er erfuhr, dass sein im Jahre 2012 gekaufter Golf mit einer Betrugssoftware versehen war. Er reichte Klage vor dem Landgericht Augsburg ein.

Nun wurde das Urteil verkündigt, das deutschlandweit für Aufsehen sorgt.

Es ist das erste Mal, dass VW dazu verurteilt wurde, den vollen Kaufpreis zurückzuerstatten. Laut dem Urteil erhält der Golfbesitzer den Kaufpreis in Höhe von 29907,66 EUR erstattet und gibt im Gegenzug seinen Wagen zurück. Zudem erhält er Zinsen. Bei allen bisher ergangenen Urteilen wurde eine sogenannte Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abgezogen. Die Nutzungsentschädigung berechnet sich aus der Zahl der gefahrenen Kilometer und kann sich in einzelnen Fällen auf einen bis zu vierstelligen Betrag summieren.

Das Landgericht Augsburg geht in seinem Urteil von einem sittenwidrigen Verhalten der Volkswagen AG aus. Der Konzern habe mit der Betrugssoftware das Ziel verfolgt, Kunden zu täuschen um Umsatz und Gewinn zu erzielen. Nach § 826 BGB ist der Konzern daher zu Schadenersatz verpflichtet.

Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.

Sie haben einen „Skandal-Diesel“?

Die Fachkanzlei Helge Petersen & Collegen setzt die Schadensersatzansprüche von Geschädigten des Dieselskandals ohne Kostenrisiko* durch – ganz gleich ob Geschädigte eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.

Das  Team ist seit Jahren auf Rückabwicklungen spezialisiert und setzt sich bundesweit für die Rechte von Verbrauchern ein.

Helge Petersen dazu: „Kosten können nicht der Grund sein, dass Geschädigte auf ihre Rechte verzichten. Daher können  wir Geschädigten mithilfe eines exklusiven Prozessfinanzierers eine Klage ohne Kostenrisiko anbieten.“


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Seit dem 01. November 2018 ist die Musterfeststellungsklage in Deutschland möglich. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbz) hat am Donnerstag stellvertretend für Zehntausende Dieselfahrer, in deren Fahrzeugen der Motor vom Typ EA 189 (Vierzylinder, 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter Hubraum) verbaut wurde, Klage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Mehr als 200 Seiten umfasst das Schriftstück gegen VW. Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband: „Volkswagen hat betrogen und schuldet geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern dafür Schadenersatz“.

Doch ist die Musterfeststellungsklage wirklich ein neuer Weg, Schadenersatz für die vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzer durchzusetzen? Oder vergehen Jahre ohne Ergebnisse für den Einzelnen?

Helge Petersen meint, dass die Musterfeststellungsklage kein geeigneter Weg ist, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen:

„Das Verfahren der Musterfeststellungsklage gegen VW wird sich vermutlich über viele Jahre hinziehen. Hat die Musterfeststellungsklage Erfolg, muss trotzdem jeder Betroffene seine Ansprüche in einer Einzelklage durchsetzen. Auch hierfür werden nochmal Monate, wahrscheinlich sogar Jahre verstreichen, bis das eigene Verfahren abgeschlossen ist. Betroffene sollten zudem bedenken, dass die gefahrenen Kilometer den Schadensersatzanspruch verringern. Der Schadensersatzanspruch errechnet sich aus dem Kaufpreis abzüglich der selbstgefahrenen Kilometer. Mitunter macht nach mehreren Jahren eine Klage aufgrund des geringen Schadensersatzanspruches keinen Sinn mehr.

Hat die Musterfeststellungsklage keinen Erfolg, so ist auch diese Entscheidung bindend für alle, die sich eingetragen haben. Sie können dann keinen Schadensersatz einklagen und bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Ich gehe davon aus, dass sich bei erfolgreicher Musterfeststellungsklage nur wenige Betroffene zu einer Einzelklage entscheiden werden. Es wird schlichtweg zu viel Zeit vergangen sein und kaum ein Betroffener wird bereit sein, dann selbst vor Gericht zu ziehen.

Aus jahrelanger Erfahrung mit Einzelklagen empfehlen wir auch Dieselfahrern die Einzelklage. Zehntausende Dieselfahrer haben bereits selbst geklagt, es gibt hierzu zahlreiche Urteile und Vergleiche zugunsten der Dieselfahrer. Mit einer Einzelklage können wir für Betroffene klare Ergebnisse innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums erzielen: den Diesel gegen ein mangelfreies Neufahrzeug umtauschen, den Diesel zurückgeben und den Kaufpreis rückerstattet bekommen oder den Wagen behalten und eine Schadensersatzzahlung von bis zu 10.000 Euro erhalten – all das können wir für Betroffene des Dieselgate-Skandals möglich machen – und das ohne Kostenrisiko*. Dies gilt sowohl für Bargeschäfte als auch für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge. Ganz gleich ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht: Kosten können nicht der Grund sein, dass Sie auf Ihre Rechte verzichten. Daher können  wir Betroffenen ohne Rechtsschutzversicherung mithilfe eines exklusiven Prozessfinanzieres eine Klage ohne Kostenrisiko* anbieten.“


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Am 06. Juli dieses Jahres gingen die Auseinandersetzungen zwischen der Münchner Staatsanwaltschaft und der Anwaltskanzlei Jones Day in die nächste Runde. Jones Day ist eine international agierende Kanzlei, die im Auftrag des Automobilkonzerns Volkswagen und dessen Tochter Audi untersucht, wie es dazu kommen konnte, dass Millionen von Diesel-Fahrzeugen manipuliert worden sind.

Da die möglichen Ergebnisse zunehmend für die Justiz interessant sind, treten die staatlichen Ermittler immer wieder an betroffene Kanzleien und Juristen heran. Noch in unmittelbarer Vergangenheit war es stark umstritten, inwiefern Staatsanwaltschaften Zugriff auf Akten haben, die sich auf die Erforschung von Firmenaffären beziehen.

Gemäß einem Bericht der SZ vom 22. Oktober zeigte sich die Kanzlei Jones Day bei den Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft kooperativ, sodass es nicht zu einer Razzia in der Niederlassung in Belgien gekommen ist. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 06. Juli 2018 jedoch im Sinne der Staatsanwaltschaft entschied und ein „hohes Missbrauchspotenzial“ in dem vollständigen Schutz vor Beschlagnahmungen sah, kam es doch noch zu einer Durchsuchung. Dieses Mal war die Münchner Filiale der Großkanzlei im Fokus der Ermittler. Laut SZ wurden 238 Aktenordner, eine Tüte mit Festplatten, zwei USB- Sticks und weitere Papiere beschlagnahmt. Nur wenige Tage später folgte auch ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München für die belgische Jones Day Niederlassung in Brüssel. Wieder brach ein Streit über den Umfang der Kooperation aus, an dessen Ende laut des SZ Berichts jedoch eine gütliche Einigung stand. Jones Day habe bekannt gegeben, es gebe in jedem Falle Möglichkeiten eines Datentransfers an München.

Sueddeutsche Zeitung, 22.10.2018, „Akten oder Ärger“


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Landgericht Stuttgart: Porsche soll 47 Millionen Euro an geschädigte Aktionäre zahlen. Begründung des Urteils: der frühere VW-Chef Martin Winterkorn habe in der Dieselaffäre gegen seine Pflichten verstoßen.

Der Richter des Landgerichts Stuttgart sagte zu dem Urteil, Winterkorn habe mit der verspäteten Information im Zuge des VW-Dieselskandals gegen kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten verstoßen.

Laut dem Urteil wusste Winterkorn spätestens seit Ende Mai 2014 von den illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen von VW und hätte den Anlegern dies mitteilen müssen. Das Gericht beruft sich auf eine E-Mail vom 23. Mai 2014, in der Winterkorn eine Nachricht vom damaligen Leiter der Qualitätssicherung erhielt. Dieser informierte ihn darüber, dass die Stickoxid-Grenzwerte bei Tests in den USA überschritten wurden. Statt der Einrichtung eines Lenkungsausschusses zur Aufklärung der Dieselaffäre, habe Winterkorn in diese, Fall die Entwicklung und Diskussion mit den Behörden abwarten wollen und so seine Pflichten als Geschäftsführer mindestens grob fahrlässig verletzt. Das Gericht sei hier überzeugt, dass Winterkorn hätte erkennen müssen, dass dem Konzern hohe Strafzahlungen drohen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Medienberichte zufolge habe Porsche SE schon im Vorfeld mitgeteilt, im Falle einer Niederlage bis zum Bundesgerichtshof gehen zu wollen.


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In wenigen Tagen wird die deutschlandweit erste Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen eingereicht. Nach Medienberichten und auch der persönlichen Einschätzung von Kanzleiinhaber und Helge Petersen werden sich Zehntausende betroffener Dieselfahrer anschließen.

Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage gegen VW?

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) arbeitet derzeit zehn Fälle auf und wird auf Grundlage dieser Fälle seine Klage am 01. November 2018 beim Oberlandesgericht Braunschweig einreichen. Hält das Gericht die Klage für zulässig, können sich weitere Betroffene kostenlos beim Bundesamt für Justiz in einem sogenannten Klageregister eintragen. In zwei Monaten müssten sich insgesamt 50 Betroffene eintragen. Mit dem Beginn der Verhandlung können sich keine weiteren Personen beteiligen.

Wer kann sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen?

Für die Musterfeststellungsklage können sich alle Dieselfahrer eintragen, die ab November 2008 ein Dieselfahrzeug der Marken Volkswagen, Audi, Skoda oder Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter) gekauft haben. Für diese Fahrzeuge gab es in der Vergangenheit Rückrufaktionen für ein Softwareupdate. Selbst wer sein Fahrzeug mittlerweile verkauft hat oder verschrotten ließ, kann sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen.
Medienberichten zufolge betrifft dies rund 2,5 Millionen Fahrzeuge.

Welche Vor- und Nachteile hat die Musterfeststellungsklage?

Helge Petersen erklärt dazu: „Die Nachfrage in Bezug auf die Musterfeststellungsklage ist enorm. Vorteile sind, dass sich Betroffene kostenlos daran beteiligen können und die sogenannte Verjährung von Schadensersatzansprüchen gehemmt wird, die andernfalls schon in rund 9 Wochen, am 31.12.2018, eintritt.

Der Nachteil ist jedoch, dass sich das Musterverfahren über viele Jahre hinziehen kann und Betroffene dementsprechend lange auf den Ausgang des Verfahrens warten müssen. Zudem sieht es die Gesetzgebung vor, dass anschließend jeder Betroffene seine Ansprüche in einer Einzelklage durchsetzen muss. Es können also schlimmstenfalls mehrere Jahre ins Land gehen, bis der Einzelne von einem möglichen positiven Ausgang der Musterfeststellungsklage profitieren kann. Verlieren die Verbraucherzentralen, so sind alle, die sich für die Musterfeststellungsklage eingetragen haben, an diese Entscheidung gebunden und können keinen Schadensersatz einklagen. Sie bleiben dann auf ihrem Schaden sitzen.

Vor dem Hintergrund, ggf. jahrelang auf eine Entscheidung warten zu müssen, empfehle ich daher, neben der Beteiligung an Musterfeststellungsklage gegen VW auch die sofortige individuelle Einzelklage in Betracht zu ziehen. Tausende Dieselfahrer haben bereits selbst geklagt. Die Urteile und Vergleiche in ganz Deutschland zeigen: Einzelklagen führen zu klaren Ergebnissen innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums. Den Diesel gegen ein mangelfreies Neufahrzeug umtauschen, den Diesel zurückgeben und den Kaufpreis rückerstattet bekommen oder den Wagen behalten und eine Schadensersatzzahlung von bis zu 10.000 Euro erhalten – all das können wir ohne Kostenrisiko für Betroffene des Dieselgate-Skandals möglich machen. Dies gilt für Bargeschäfte als auch für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge.“

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Das  Team ist seit Jahren auf Rückabwicklungen spezialisiert und setzt sich bundesweit für die Rechte von Verbrauchern ein.

Helge Petersen dazu: „Kosten können nicht der Grund sein, dass Geschädigte auf ihre Rechte verzichten. Daher können  wir Geschädigten mithilfe eines exklusiven Prozessfinanzierers eine Klage ohne Kostenrisiko anbieten.“

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Die Volkswagen AG ist sehr darum bemüht, negative Urteile und die daraus resultierenden negativen Medienberichte in Sachen Abgasskandal zu verhindern. Nun forderte sie die Korrektur einer angeblich falschen Berichterstattung über ein Urteil, das der Autohersteller gegen eine VW-Beetle-Fahrerin verloren hatte.

Im August hatte eine VW-Fahrerin vor dem Landgericht (LG) Heilbronn gegen Volkswagen gewonnen. Das Urteil sah vor, dass der Autokonzern die Schäden zu erstatten hat, die aus der Manipulation ihres Fahrzeuges durch VW entstanden sind. Über dieses Urteil wurde auch in den Medien berichtet. Die Volkswagen AG verkündete jedoch, dass dieses Urteil aus ihrer Sicht nicht rechtskräftig sei und fordert daher eine Korrektur der Presseberichte.

Nach den neuesten Informationen ereignete sich Folgendes: Einen Tag nach der Zustellung des Urteils an beide beteiligten Parteien erklärte die Klägerin gegenüber dem Landgericht, dass sie ihre Klage zurücknehmen möchte. Diese Entscheidung beruhe auf der Tatsache, dass zwischen Volkswagen und der VW-Fahrerin ein Vergleich geschlossen wurde, der nur wenige Tage vor Urteilsverkündung von den Anwälten der Klägerin unterschrieben wurde. Der Autohersteller ist schon in mehreren Fällen so vorgegangen, um ein negatives Urteil zu verhindern. Für eine wirksame Klagerücknahme eines bereits ergangenen Urteils hätte jedoch VW als Beklagte ihre Einwilligung hierzu abgeben müssen. Dies ist allerdings nicht geschehen und es wurden auch keine weiteren Rechtsmittel eingelegt. Volkswagen hat lediglich beantragt, den Tatbestand des Urteils zu berichtigen.

VW hält derweil an ihrem Standpunkt fest, dass das Urteil nicht rechtskräftig sei. Die Strategie von Volkswagen ist es, negative Urteile zu verhindern oder diese zu dementieren, um nachteilige Medienaufmerksamkeit in Sachen Abgasskandal abzuwehren.

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Quelle: lto.de


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Die aus der Presse bereits bekannten Abgasmanipulationen der Volkswagen AG haben sowohl Dieselkäufer als auch VW-Aktionäre massiv betroffen.

Mit einhergehen für die Verbraucher erhebliche Wertverluste ihrer Autos, immer weitere Fahrverbotszonen in Städten sowie potentiell geringere Lebenserwartungen ihrer Autos durch Reparaturen infolge einer Nachrüstung. Dennoch sind die betroffenen Verbraucher den Manipulationen des Großkonzerns und dem damit einhergehenden Kursverfall nicht schutzlos ausgeliefert.

Am 14. Juni 2018 hat der Bundestag die Einführung von Musterfeststellungsklagen beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. November 2018 in Kraft treten.

Mit der Einführung der Musterfeststellungsklage soll den Verbraucherverbänden die Möglichkeit eingeräumt werden, für eine große Zahl von Verbrauchern einzelne Tatsachen oder Rechtsfragen klären zu können. Verbrauchern wird damit ermöglicht, schnell, unbürokratisch und kostengünstig gegen rechtswidriges Verhalten und Täuschungen vor allen Dingen von Großunternehmen wie Volkswagen vorzugehen.

So sind insbesondere geschädigte VW-Kunden angesprochen und können von diesem neuen Massenverfahren profitieren. Insbesondere wird nicht rechtsschutzversicherten Verbrauchern in einem ersten Schritt das Prozesskostenrisiko genommen.

Zuständig für die Klage gegen Volkswagen ist das OLG Braunschweig. Klagebefugt sind nur qualifizierte Einrichtungen im Rahmen ihrer jeweiligen Ziele.

Die wichtigsten Punkte und Chancen der Musterfeststellungsklage („Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen“):

Bisher war jeder einzelne Verbraucher auf sich allein gestellt. Wenn beispielsweise Volkswagen systematisch Autos manipuliert hat, so musste jeder einzelne Verbraucher den Weg über eine Einzelklage anstreben, welche mit erheblichen Prozessrisiken verbunden ist.

Dabei befindet sich der Einzelne in einer grundsätzlich schwierigen Situation. Er muss darlegen und beweisen, dass der Großkonzern systematisch manipuliert hat. Er muss beweisen, dass Volkswagen Schadensersatz zu leisten hat.

Bisher wurden zahlreiche Einzelklagen von Gerichten entschieden. Dabei konnten Verbraucher teils erfolgreiche Klagen erringen, teils aber haben Gerichte zugunsten der Unternehmen und deren Händler entschieden.

Zu diesem Zweck räumt das im November in Kraft tretende Gesetz qualifizierten Verbraucherschutzverbänden eine Klagebefugnis ein, Verbrauchern über die ganze Breite des Verbraucheralltags hinweg zu ihrem Recht verhelfen zu können.

Gibt es eine rechtskräftige Entscheidung, so ist diese für die Musterfeststellungskläger – also alle, die sich dem Musterfeststellungsverfahren angeschlossen haben – verbindlich. Für die anderen Kläger hat die Entscheidung jedenfalls starke Signalwirkung, denn andere Gerichte werden sich vermutlich an dem Musterfeststellungsurteil orientieren.

Wie ist der Ablauf der Musterfeststellungsklage in der Abgas-Affäre?

Die Musterfeststellungsklage ist ein Instrument, mit dem Verbände, die nach festgelegten Kriterien ausgewählt wurden, Musterfeststellungsanträge gegen Volkswagen stellen können, die die in Individualklagen der betroffenen Diesel-Käufer immer wiederkehrenden rechtlichen Fragestellungen verbindlich klären soll. Verbraucher schließen sich Verbänden an.
Urteilt das zuständige OLG Braunschweig bzw. der Bundesgerichtshof positiv zugunsten der Verbraucher, sind sämtliche Feststellungen für die Gerichte bindend, die in Anschlussverfahren über den Schadensersatz in jedem konkreten Einzelfall entscheiden, bindend. Die dem Urteil zugrundeliegenden Feststellungen gelten für alle Verbraucher, die sich dem Verfahren angeschlossen und sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn eingetragen haben.

Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre Schadensersatzansprüche dann individuell durchsetzen. Denn im Musterfeststellungsverfahren wird zwar festgestellt, dass Volkswagen Schadensersatz leisten muss. Es wird aber nicht für jeden einzelnen Verbraucher geklärt, wie viel Schadensersatz im Einzelfall zu leisten ist.
Das bedeutet, dass in einem zweiten Schritt individuelle Leistungsklagen erhoben werden müssen, in der dann die konkrete Höhe des Schadens eingefordert werden kann. Der essentielle Vorteil liegt dabei darin, dass sich das Prozesskostenrisiko erheblich gemindert, wenn verbindlich festgestellt ist, dass Volkswagen systematisch manipuliert hat.

Keine Zeit verlieren, Verjährung ihrer Ansprüche droht! Jetzt handeln!

Geschädigte sollten frühestmöglich überprüfen, ob Ansprüche bestehen. Die Verjährung der Ansprüche gegen Volkswagen endet 2018, so dass geschädigte Autokäufer auch im Jahr 2018 noch Ansprüche gegenüber den Händlern geltend machen können. Die Chancen auf Schadensersatz sind sehr gut.

Nur durch eine im Jahr 2018 eingereichte Klage bzw. mit Eintragung in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz ist eine Verjährungshemmung möglich. Dies bedeutet, dass Ansprüche von Geschädigten, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen, während des Klageverfahrens nicht verjähren können. Alle anderen Betroffenen haben mit Ablauf des Jahres 2018 keinerlei Möglichkeit mehr, Ansprüche geltend zu machen.

Ziel der Musterfeststellungsklage gegen den VW Konzern:
Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen die Verbraucher durch den Einsatz von Manipulationssoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher Schadensersatz gegenüber seinen Käufern leisten muss. Darüber hinaus soll geklärt werden, ob der Kaufpreis bei einer Fahrzeugrückgabe in voller Höhe ersetzt werden muss oder ob eine Nutzugsentschädigung abzuziehen ist.

Im Falle einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage ist das Risiko, eigene Ansprüche gegen den Schädiger nicht durchsetzen zu können, und auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzen zu bleiben, deutlich niedriger.

Wer kann klagen:
Der Musterfeststellungsklage anschließen können sich Käufer von Diesel-Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), in denen eine illegale Abschaltrichtung verbaut wurde. Der Kauf muss nach dem 1. November 2008 erfolgt sein.

Bisherige Aktionen der Verbände:
Wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärt hat, wird dieser in Zusammenarbeit mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volksbank AG erheben. Hierzu hat sich bereits eine Vielzahl von geschädigten Autokäufern angeschlossen.

Wir kämpfen für Ihr Recht

Die Kanzlei Helge Petersen & Collegen setzt sich seit vielen Jahren erfolgreich für Anleger ein, um Großunternehmen wie die Deutsche Postbank AG oder die Deutsche Bank entgegenzutreten. Oft handelt es sich um Fälle, bei denen der Anleger einem Unternehmen gegenüber machtlos scheint.

So stehen wir auch in der Abgas-Affäre an Ihrer Seite, um Ihr Recht durchzusetzen und eine umfangreiche Unterstützung gewährleisten zu können.

Jeder potentiell betroffene Dieselkäufer sollte prüfen, ob er von der Affäre betroffen ist und ob eine Eintragung ins Klageregister ein erfolgversprechender Weg ist.

Aber auch Käufer anderer Fahrzeuge, die betroffen sein könnten, sich aber nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen können, sollten sich einen entsprechenden Rechtsrat einholen.

Daher bieten wir allen potentiell geschädigten Diesel Käufern eine kostenlose Ersteinschätzung an, indem wir Ihren Fall individuell ermitteln und auswerten.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, wenn Sie sich im Musterfeststellungsverfahren durch eine Eintragung in das Klageregister beteiligen möchten.

Auch bieten wir Verbänden eine umfangreiche Unterstützung in allen rechtlichen Fragen rund um die Diesel-Affäre an.
Ziel ist es, gemeinsam Musterfeststellungklagen anzugehen und so der Sache der Verbraucher zu dienen.


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