Schlagwortarchiv für: Widerrufsjoker

Der unter dem Namen „Widerrufsjoker“ in den Medien bekannt gewordenen Widerruf von Darlehen und Krediten kann auch Dieselfahrern helfen, ihren „Schummeldiesel“ loszuwerden.

So hat das Landgericht Stuttgart Ende September den Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes-Bank wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung für wirksam erachtet. Das daraus ergehende Urteil verpflichtet die Bank zur Rückabwicklung des Kredites sowie des damit verbundenen Kaufvertrages.

Drei Jahre zuvor hatte der Mandant den Gebrauchtwagen der Marke Mercedes Benz für einen Kaufpreis von 26.600 Euro erworben und diesen zum Teil über einen Autokredit bei der Mercedes-Benz Bank finanziert. Im August 2017 widerrief er den Darlehensvertrag, die Bank verweigert zunächst die angestrebte Rückabwicklung.

Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung nicht in Gang gesetzt

Dem Landgericht Stuttgart zufolge sei die Widerrufsfrist mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung nicht in Gang gesetzt worden. Somit erhält der Mandant durch das Urteil seine Anzahlung und erbrachten Raten abzüglich einer geringen Nutzungswertentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.

Quelle: rsw-beck.de (zuletzt abgerufen am 11.10.2018 )

Sie haben einen Pkw und diesen teilweise oder vollständig finanziert? – Lassen Sie Ihren prüfen, ob auch Sie vom „Widerrufsjoker“ profitieren können!

In vielen nach dem 10.06.2010 abgeschlossenen KFZ-Finanzierungverträgen wurden von uns bereits angreifbare Belehrung In vielen nach dem 10.06.2010 abgeschlossenen KFZ-Finanzierungsverträgen wurden von uns bereits angreifbare Belehrungen festgestellt. Vor und bei Vertragsschluss müssen Banken Sie ausreichend deutlich und vollständig über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren. Geschieht dies nicht, spricht man vom so genannten „ewigen Widerrufsrecht“, welches es ermöglicht zeitlich unbegrenzt vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Bei erfolgreichem Widerruf erhalten Sie sämtliche erbrachte Raten zurück und werden von künftigen Zahlungsverpflichtungen befreit. Im Gegenzug geben Sie das Auto ab, ggf. wird eine Nutzungsentschädigung gegenüber der Autobank fällig. Für Verträge, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gilt die Besonderheit, bei einem Widerruf weder Nutzungsentschädigung noch Wertersatz leisten zu müssen.


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Weltweit sind Millionen Fahrzeuge und deren Halter vom 2015 aufgedeckten Abgasskandal betroffen. Die Fahrzeuge von VW, Audi, Porsche und anderen Herstellern beinhalten eine Software, die den Schadstoffausstoß manipuliert. Nun hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen Dieselfahrverbot verkündet.

Demnach hält es die Verhängung von Dieselfahrverboten in deutschen Städten für zulässig. Es ist davon auszugehen, dass viele Städte aufgrund der Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte diese Fahrverbote verhängen müssen. Für betroffene Pkw-Besitzer stellt sich die Frage, wie es für sie weitergehen soll. Der Verkauf kann eine Option sein, allerdings werden die Fahrzeuge schwer verkäuflich sein und zudem ist mit massiven Wertverlusten zu rechnen. Aber: das Dieselfahrzeug muss dringend weg – was können Sie als Betroffener tun?

Geschädigte können sich gegen eine Nachbesserung aussprechen und vom Kaufvertrag zurücktreten. Wird dies vom Händler nicht angenommen, kann sich der Halter über den Klageweg von seinem Kfz-Vertrag trennen.

Ebenso kann der s.g. „Widerrufsjoker“ greifen. Nach unseren Erkenntnissen haben viele Verbrauer, die ihr gebrauchtes oder neues Fahrzeug über eine Bank direkt beim Autohändler finanziert haben die Möglichkeit, ihre Finanzierungsverträge auch heute noch zu widerrufen.

Warum?

In vielen nach dem 10.06.2010 abgeschlossenen KFZ-Leasingverträgen sind Mängel zu entdecken.

Die Rückabwicklung des Kfz-Leasingvertrags ist dann durch einen Widerruf möglich. Sie als Leasingnehmer erhalten sämtliche Leasing-Raten zurück und werden von künftigen Zahlungsverpflichtungen befreit. Die Bank muss Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten. Im Gegenzug müssen Sie das Auto abgeben, ggf. wird eine Nutzungsentschädigung gegenüber der Autobank fällig. Für Verträge, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gilt die Besonderheit, bei einem Widerruf weder Nutzungs- noch Wertersatz leisten zu müssen.


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Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat am Mittwoch (05.09.2018) nach einer mündlichen Verhandlung entschieden, dass auch die Stadt Frankfurt am Main ein Dieselfahrverbot einführen muss, um die Luftqualität in der Innenstadt zu verbessern (VG Wiesbaden, Az. 4 K 1613/15.WI).

Nach Hamburg und Stuttgart ist Frankfurt am Main damit die dritte deutsche Metropole, in der ein Dieselfahrverbot kommen wird. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten geklagt. Frankfurt ist die erste Stadt in Hessen mit einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge.

Das Verbot wird ab Februar 2019 Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 4 und älter betreffen sowie Benzinfahrzeuge der Euronorm 1 und 2. Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass solche Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugklassen zulässig sind, sofern sie verhältnismäßig bleiben.

Dieselfahrverbot in weitern Städten möglich

Immer mehr deutsche Städte überlegen zudem, dem Vorbild von Stuttgart und Hamburg zu folgen und nunmehr auch für die Innenstadt bzw. Teile der Innenstadt ein Dieselfahrverbot auszusprechen. So auch die Landeshauptstadt Kiel, siehe hierzu den Beitrag auf der KN http://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Theodor-Heuss-Ring-Kiel-Diesel-Fahrverbot-ist-Thema-im-Landtag

Es besteht auch bei Ihrem PKW die Möglichkeit, dass dieser aufrühre oder später einem Fahrverbot unterfällt. Wir raten Ihnen daher zeitnah Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen, um mit diesem Ihre Chancen durchzusprechen, bevor Ihr Dieselfahrzeug unverkäuflich wird. Unsere Erfahrungen zeigen, dass es sich lohnt, früh eine Rückabwicklung zu fordern.

Überprüfung Ihres Leasingvertrages

Sollte Ihr Fahrzeug über einen Leasingvertrag finanziert worden sein, so lohnt sich zudem die Überprüfung Ihres Leasingvertrages auf die möglicherweise noch bestehende Möglichkeit eines Widerrufs dieses Vertrages hin. Diese Möglichkeit, sich von seinem Fahrzeug zu trennen, wurde in der Presse unter dem Namen „Widerrufsjoker“ bekannt.
In vielen nach dem 10.06.2010 abgeschlossenen Kfz-Leasingverträgen sind Mängel zu entdecken. Dies bedeutet, dass Käufer, die ihr Fahrzeug nach dem 10. Juni 2010 über einen vom Händler vermittelten Kredit oder Leasingvertrag erworben haben, diesen Vertrag auch jetzt noch zeitlich unbeschränkt widerrufen können.

Wird der Käufer des PKW nicht ordnungsgemäß über das gesetzliche Widerrufsrecht informiert, kann das Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt ausgeübt werden. Diese besonders verbraucherfreundliche Regelung ermöglicht vielen Kfz-Haltern die Rückabwicklung des Kfz-Leasingvertrags sowie des für die Finanzierung des Autos abgeschlossenen Autokredits.
Sie als Leasingnehmer erhalten sämtliche Leasing-Raten zurück und werden von künftigen Zahlungsverpflichtungen befreit. Die Bank muss Zinsen und Tilgungsleistungen erstatten.

Im Gegenzug müssen – oder im Falle eines von einem Fahrverbot betroffenen Dieselfahrzeuges „können“ – Sie das Auto zurückgeben. Es wird unter Umständen jedoch eine Nutzungsentschädigung gegenüber der finanzierenden Autobank fällig.

Für Verträge, die nach dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gilt aufgrund einer im Juni 2014 in Kraft getretenen verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung die Besonderheit, dass bei einem Widerruf der Ausgleich für den Wertverlust (Wertersatz) sowie die Zahlung einer Entschädigung für gefahrene Kilometer (Nutzungsersatz) entfällt.


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